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  3. Corona-Pandemie: Die Gerichte kämpfen noch mit Corona-Langzeitfolgen

Corona-Pandemie
12.03.2022

Die Gerichte kämpfen noch mit Corona-Langzeitfolgen

Die Pandemie hat neue Patientinnen und Patienten - und neue Fälle vor Gericht hervorgebracht.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Die Pandemie hat eine ganze Welle neuer Verfahren in die Gerichtssäle gebracht. Die Justiz kämpfte schon vorher mit Überlastung. Für Angeklagte hatte Corona auch etwas Gutes.

Es ist wieder so ein Tag im Augsburger Amtsgericht. Richter Roland Fink hat die erste Corona-Verhandlung des Tages. Vor ihm sitzt ein 63-jähriger. Fink muss ergründen, ob der Mann Anfang vergangenen Jahres nach seinem Einkauf in einer Augsburger Metzgerei zusammen mit seinem erwachsenen Sohn nur mal eben zum Klo wollte oder sich absichtlich zu der verbotenen Grillfeier des Metzgers in den Hinterhof begeben hat. „Das ist schon außergewöhnlich“, sagt Fink. „Also ich war noch nie beim Metzger beim Bieseln.“

Diese Geschichte, die auch der als Zeuge geladene Sohn erzählt, will der Richter nicht so recht glauben. Der Sohn hat sein Bußgeld schon bezahlt. Sein Vater nicht. Er hat eine Rechtsschutzversicherung und ist mit Anwalt gekommen. „Es gibt genau eine Wahrheit“, sagt Fink schließlich an den Sohn gewandt. Er spricht leise, als hätte er nach zwei Jahren Pandemie schon vergessen, dass die Maske seine Stimme dämpft. „Wenn Ihre Wahrheit neben der einen liegt, wird es für Sie so viel teurer. Und das ist traurig.“ Die eine Wahrheit zu finden, das gelingt dem Amtsrichter an solchen Corona-Tagen jedoch nicht immer.

Corona-Verfahren haben die Lage an den Gerichten verschärft

Die Pandemie hat Kurioses und Banales in den Gerichtssaal gebracht. Und das Rechtswesen kämpft noch mit den Langzeitfolgen. Das Problem, die eine Wahrheit zu finden, ist nur eines von vielen.

Impfpassfälscher, Maskenvergesser, Gegen-das-Versammlungsgesetz-Verstoßer, Ausgangssperren-Ignorierer: Die Pandemie hat einen ganzen Strauß neuer Vergehen und neuer Betroffener mit sich gebracht. Die Vergehen sind im Corona-Bußgeldkatalog aufgelistet. Doch nicht jeder, der einen solchen Bescheid im Briefkasten hatte, möchte auch zahlen. Und das hat die Arbeitsbelastung an deutschen Gerichten noch mal verschärft.

War ein Informatiker Teil einer Versammlung oder ist er nur hindurchgegangen? Hat ein Arbeitsloser gegen die Ausgangssperre verstoßen oder – wie er sagt – nur seinen entlaufenen Hund suchen müssen? Hat eine Rollstuhlfahrerin zurecht bei einer Demo keine Maske getragen? Um diese Fragen wird an normalen Corona-Tagen am Amtsgericht diskutiert.

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Immer wieder fallen Beteiligte aus – wegen Corona

Richter Roland Fink verhandelt diese unter Juristen auch Owis genannten Ordnungswidrigkeitsfälle dann von morgens um neun bis in den späten Nachmittag hinein. Die Betroffenen geben sich an solchen Tagen im Halbstundentakt die Klinke in die Hand. Doch immer wieder fallen Verhandlungen aus – wegen Corona. Beteiligte melden sich krank, der Termin muss verschoben werden. „Durch die Omikron-Welle sind die Herausforderungen für die Gerichte zur Durchführung eines weitgehend reibungslosen Sitzungsbetriebs zuletzt nochmals gewachsen“, sagt der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds Sven Rebehn.

Bei großen Verfahren müssten Verhandlungen zum Beispiel in Stadthallen ausweichen. Von einem Saal-Jonglieren bei größeren Verfahren spricht auch Simone Bader, Pressesprecherin am Augsburger Amtsgericht. Doch eine große Arbeitsbelastung sind eben auch die kleinen Verfahren wie die neuen Corona-Owis: Im Februar war man mit etwa 525 von 768 Fällen durch. „Wir arbeiten mit Hochdruck dran, das merkt man“, sagt Bader.

Verhandelt wurde wegen Corona an ungewöhnlichen Orten. Stadthallen, Zelte oder, wie hier in der Bibliothek des Verwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020.
Foto: Guido Kirchner, dpa (Archivbild)

Manche Gerichte standen wegen Corona still

Um Fälle schnell zu den Akten legen zu können, braucht es aber vor allem Personal. Am Amtsgericht Augsburg hatte man zunächst drei Richter mit Corona-Themen beschäftigt, dann die Fälle einem einzigen Richter übergeben. Nun sind es derer wieder drei, die sich den Corona-Aktenberg teilen.

Der Corona-Berg, der im Amtsgericht landet, ist dabei nur ein Bruchteil. Verhandelt wird in Ordnungswidrigkeitsverfahren nur, wenn der oder die Betroffene Einspruch einlegt. Und dann auch nur, wenn Stadt oder Landratsamt und anschließend auch die Staatsanwaltschaft den Einspruch geprüft haben und schließlich ans Gericht weitergeben. „In diesem Stadium erledigen sich viele Verfahren“, sagt Bader.

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Fragt man bei der Stadt Augsburg nach, lagen dort kürzlich noch 3400 Bußgeldverfahren, die allgemeine Corona-Themen wie Quarantäne- und 2G/3G-Verstöße betreffen. Als Extra-Kategorie führt die Stadt Verstöße gegen die Corona-Einreise-Verordnung. Hier gibt Pressesprecherin Elisabeth Rosenkranz nur eine geschätzte Zahl von 5600 Fällen.

Denn neben den unzähligen Verfahren wegen Corona-Owis kam mancherorts auch ein Verhandlungsstau hinzu. Manche Gerichte schlossen zu pandemischen Hochzeiten ihre Pforten. Verhandelt wurde nur noch das Nötigste. Jetzt läuft der Justizbetrieb wieder. Doch nicht nur Corona beschäftigt die Gerichte, auch andere Fälle müssen abgearbeitet werden und das dauert.

Massenverfahren und neue Gesetze: Viel Arbeit fürs Rechtswesen

„Viele Zivilgerichte bringen Massenverfahren zum Beispiel infolge des Dieselskandals an die Belastungsgrenze“, sagt der Richterbund-Geschäftsführer Rebhen. Der Rechtsstaatspakt der alten Bundesregierung habe zwar mehr Stellen geschaffen, doch die Aufgaben für Richterinnen und Richter und die anderen Beteiligten im Justizbetrieb seien gleichzeitig gewachsen.

Neben den Dieselklagen habe es auch Gesetzesverschärfungen, etwa gegen Hass im Netz, Geldwäsche und Kindesmissbrauch gegeben, die der Justiz zusätzliche Arbeit bescheren dürften. „Für diese Vorhaben braucht es bundesweit schon hunderte zusätzliche Strafrichter und Staatsanwälte“, sagt Rebehn. Es gebe bereits vor allem bei Strafverfahren einen Trend: „Die Justizstatistiken machen sehr deutlich, dass insbesondere diese Prozesse immer länger dauern und die Strafjustiz am Limit arbeitet.“

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Doch auch auf der anderen Seite spürt man die Auswirkungen der Pandemie. Wenn auch mit anderen Folgen. „Corona-bedingt hat sich viel aufgeschoben“, bestätigt Georg Zengerle. Er ist Strafverteidiger in Dillingen und möchte sich mit Bewertungen, wie die Gerichte durch die Pandemie kamen, zurückhalten. Jeder Richter und jede Richterin habe es schließlich anders gehandhabt. Aus Sicht der Verteidigung hätte Corona für die Strafverfahren jedoch auch positive Effekte. Zengerle nennt das „Verfahrensökonomie“.

Konkret heißt das: „Bedingt durch die aktuelle Situation ist bei allen Verfahrensbeteiligten ein stärkeres Interesse erkennbar, in geeigneten Fällen auf kürzerem, ökonomischerem Weg zu einem sachgerechten Verfahrensergebnis zu gelangen“, sagt Zengerle. „Aus Sicht eines Verteidigers kann man aber auch sagen, dass ein Fall manchmal sogar besser wird, wenn er länger liegt.“

Nach längerer Zeit wird milder geurteilt

Denn dann werde oft milder geurteilt. Ziehen sich Verfahren extrem in die Länge, so entschied das Bundesverfassungsgericht, müsse im Falle einer Verurteilung die Verfahrensdauer sogar auf das Strafmaß angerechnet werden.

Im Falle von Geldstrafen könne sich dies günstig auf die Tagessatzanzahl auswirken, bei Freiheitsstrafen könne ein Teil der verhängten Strafe im Urteil als vollstreckt erklärt werden. Voraussetzung hierfür sei allerdings eine erhebliche „rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung“.

 

In vielen Strafverfahren gelte auch: „Wenn Zeugen als Beweismittel auftreten, dann wird auch deren Erinnerung mit der Zeit schlechter und am Ende gilt der Grundsatz in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten“, gibt der Verteidiger zu Bedenken.

Im Fall des 63-Jährigen, der beim Metzger die Toilette gesucht haben will, wird die Sache nicht an diesem Tag abgeschlossen. Die Sitzung wird auf März vertagt, weitere Zeugen geladen. Im März muss sie dann aber weiter verschoben werden. Aus gesundheitlichen Gründen. Die eine Wahrheit zu finden, dauert manchmal eben länger.

Hören Sie sich dazu auch unseren Podcast an. In "Augsburg, meine Stadt" spricht eine Augsburgerin über ihre Long-Covid-Erkrankung – und über den mühsamen Weg zurück in ein normales Leben.

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.03.2022

So lange sich Gerichte um solche Nichtigkeiten kümmern, wie Toilette oder Grillfeier - da muß man sich wegen Vertrottelung schon an den Kopf langen.