Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Corona-Pandemie: Diese Corona-Regeln gelten für den Herbst

Corona-Pandemie
08.09.2022

Diese Corona-Regeln gelten für den Herbst

Spitzt sich die Lage in der Corona-Pandemie wieder zu, können die Bundesländer erneut eine Maskenpflicht verhängen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Die Pandemie-Politik ist inzwischen von parteipolitischem Zwist dominiert. Trotzdem hat sich die Ampel-Regierung zu einem Paket durchgerungen. Große Verantwortung liegt bei den Ländern.

Eine gute Woche ist es noch, bis es in München zu einer Art großem Gesundheitsexperiment kommt: Millionen Menschen werden sich zwischen Fahrgeschäften, Buden und in den Bierzelten drängen. Zweimal war das Oktoberfest ausgefallen, nun ist die Sehnsucht nach einer kleinen Flucht aus dieser krisenbehafteten Zeit gigantisch. Dass die bierselige Feier die Corona-Zahlen in die Höhe schießen lässt, ist weniger Spekulation als allgemeine medizinische Überzeugung. Schon in Straubing ließ das Gäubodenfest die Inzidenz auf deutschlandweite Rekordhöhen explodieren. Doch der Umgang mit den Infektionen ist routinierter geworden. Auch, weil vielen Menschen das Regelwerk inzwischen kaum mehr nachvollziehbar erscheint. Maskenpflicht im Zug, Maskenbefreiung im Flugzeug?

Konflikt zwischen Lauterbach und Buschmann

Vor dieser gesellschaftlichen Gemengelage beschloss der Bundestag am Donnerstag die neuen Corona-Regeln für den Herbst und Winter. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition erhielt 386 Stimmen. 313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) – einer der wenigen an diesem Tag, der im Parlament eine Maske trug – verteidigte die Planungen. "Wir sind diesmal sehr gut vorbereitet", sagte er mit Blick auf den Herbst und mahnte zugleich: "Wir dürfen es nicht zur Normalität werden lassen, dass 100 Menschen pro Tag sterben."

Sein Regierungskollege Marco Buschmann von der FDP machte den Spagat deutlich, der in dieser Frage zwischen den Koalitionspartnern nötig ist: "Wenn es nicht nötig ist, in Grundrechte einzugreifen, ist es nötig, nicht in Grundrechte einzugreifen." Trotzdem müsse man sich auf eine sich zuspitzende Infektionslage einstellen. Der Entwurf der Ampel-Koalition sei absolut verhältnismäßig. "Der enthält keine Lockdowns, keine Betriebsschließungen, keine Schulschließungen, keine Demonstrationsverbote", sagte Buschmann.

Was diesen Herbst von den Vorjahren unterscheidet, ist aus Lauterbachs Sicht ein Vierklang: So hätte die Zahl der schweren Verläufe durch Impfstoffe ausgebremst werden können. Bessere Medikamente könnten die Sterblichkeit aufgrund von Covid um mindestens 80 Prozent reduzieren. Auch die Datenlage habe sich verbessert – Kliniken melden etwa tagesaktuell die Zahl der verfügbaren Betten. Und dann werde auch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes für zusätzliche Sicherheit sorgen.

Das sind die Corona-Regeln für den Herbst

Das Infektionsschutzgesetz sieht folgende Regeln auf Bundesebene vor, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten sollen:

Lesen Sie dazu auch
  • Gesundheitsminister Lauterbach will eine neue Impf-Kampagne starten. Die Impfungen sollen unkompliziert für alle in Impfzentren, in Apotheken und in Arztpraxen erhältlich sein. In Bayern sind bislang 75,3 Prozent der Menschen mindestens einmal geimpft. Dreimal geimpft sind 58,8 Prozent.
  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt in Krankenhäusern, in Arztpraxen und in Pflegeheimen. Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren reicht eine OP-Maske, die angenehmer zu tragen ist.
  • Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, müssen Heime zudem Beauftragte benennen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.
  • In Fernzügen bleibt die FFP2-Maskenpflicht. Lauterbach verteidigte den Schritt. „Obwohl die Luftdurchwälzung im Flugzeug nicht perfekt ist, ist sie doch deutlich intensiver als in einem Bus oder einem Zug.“ Wenn die Corona-Lage es notwendig mache, werde die Bundesregierung aber per Verordnung auch in Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht wieder einführen.
  • In Heimen und Kliniken gilt auch künftig, dass Besucher einen negativen Test vorlegen müssen.
  • Eltern bekommen zusätzliche Kinderkrankentage, also Tage, an denen sie ihre kranken Kinder versorgen können und von der Arbeit befreit sind. Pro Elternteil sind es 30 Kinderkrankentage.

Auch die Länder bekommen ein Instrumentarium an die Hand. Um es einzusetzen, braucht es einen Beschluss des Landtags. Die Regierung allein kann die Maßnahmen nicht beschließen. Möglich ist Folgendes:

  • Wenn sich die Lage zuspitzt, kann eine Maskenpflicht in Innenräumen sowie im ÖPNV angeordnet werden. Anders als früher gibt es hierfür keine fixen Grenzwerte wie etwa den Inzidenzwert, die Entscheidung liegt im Ermessen der Länder.
  • An Schulen und in Kindergärten können wieder Corona-Tests zur Pflicht werden. Eine Maskenpflicht in der Schule soll es höchstens ab der fünften Klasse geben – und auch dort nur, wenn eine Aufrechterhaltung des Präsenz-Unterrichts sonst gefährdet wäre.
  • Sollte sich die Situation sogar noch kritischer entwickeln, wäre als nächste Stufe eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Freien möglich. Auch die Abstandsregeln sollen dann wieder gelten.
  • Betriebe könnten im schlimmsten Fall Hygiene-Konzepte vorlegen müssen.

Union steht Corona-Maßnahmen für den Herbst gespalten gegenüber

Damit liegen viele Maßnahmen, die in den Alltag eingreifen, in der Verantwortung der Bundesländer. Wie sehr die Pandemie inzwischen zum Instrument der politischen Inszenierung und der Parteipolitik geworden ist, zeigten die Einwürfe aus der Union. Erwin Rüddel, für die CDU im Gesundheitsausschuss, fordert ein Zurück zur Normalität. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) fordert hingegen eine Rückkehr zur Maskenpflicht in Flugzeugen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

09.09.2022

Es wurde also beschlossen, es ist alles erlaubt wenn es einem Bundesland gefällt und bedarf dafür noch nicht mal Werte?

Wenn dann noch Dunkelheit und frieren dazukommt, brauchen die Ordnungskräfte aber einen guten Vorrat an Material und Personal. Die armen Ordnungshüter, welche dann gezwungen werden einen Gewissenskonflikt auszutragen. Die Learjets der oberen stehen sicherlich schon aufgetankt und startbereit bereit. Der Winter könnte heiß werden, ich bin gespannt ob die Politik es dann nochmals schafft gezielt Friedensstifter als Veranstalter einzusetzen.

09.09.2022

Ach, Herr Wolfgang S.,

für billige Polemik sind doch ganz offensichtlich Sie zuständig, wie Ihre erbärmliche Reaktion zeigt!

Herr Thomas T. gibt in seinem Kommentar eine sachliche Bgründung in Übereinstimmung mit der Realität - nicht mehr und nicht weniger.
Und für bewußte Irreführung haben wir ja die Grünen - dazu genügt z.B. der AKW-Abschaltplan von Herrn Habeck.
Dieser hält AKW`s generell für zu gefährlich für den Weiterbetrieb „damit spielt man nicht“, Dazu das grüne Argument, daß die periodische Sicherheitsprüfung für die Zeit nicht mehr ausreiche. Doch jetzt nimmt man das einfach so hin und will die AKW`s in Notreserve halten.
Die Überprüfung würde dann nicht durchgeführt werden können, sagte Habeck dazu selbst am Montag, deshalb könne der Weiterbetrieb eben auch nur eine kurzzeitige Ausnahme sein. Dann sollte Herr Habeck aber auch berücksichtigen, daß Atommeiler, anders als Gaskraftwerke, sich zudem nicht im klassischen Sinne als Reserve eignen die man schnell mal anschmeißen kann, wenn es eng wird.
Ich lese gerne Kommentare, um auch andere Sichtweisen zu erfahren. Es ägert mich aber, wenn dabei Personen diffamiert werden.

08.09.2022

Politik ist so einfach:

„ Wenn sich die Lage zuspitzt … aber dann!“

Es braucht keine Evidenz mehr, keine Begründung, keine Validierung. Nix. Wir schrecken Grundrechte ein, weil 01.10. ist.
Im Rest von Europa nimmt man uns wohl nur noch als Irrenhaus war.

08.09.2022

Ach, Herr Thomas T.,
immer noch liegen in ganz Europa im KH
und sterben an Corona.
Wir schränken nicht Grundrechte am 1.10. ein,
sondern nur für die Zukunft, für den Fall, dass
es im Herbst und Winter eine extreme Verschlechterung
der Corona Situation gibt.
Jeder hofft, dass dieser Fall nicht eintritt.
Außer billiger Polemik und bewusster Irreführung ( wie die AfD )haben Sie wie in vielen Ihrer
Kommentare leider nichts beizutragen. (edit/ mod/ Verstoß NUB)

09.09.2022

Herr S. und trotzdem haben viele Länder, zuletzt Frankreich, die Pandemie für beendet erklärt bzw. dazu entschlossen, beim Umgang mit Corona keinen Unterschied zu anderen Atemwegsinfekten zu machen. Da sich die Wissenschaft recht einig ist, dass sich Sars-CoV-2 zu den bisherigen humanen Coronaviren dazugesellen wird, werden wir auch noch in 2, in 5 und in 10 Jahren Menschen haben, die mit/an Corona sterben (unabhängig von der Impfung). Das ist das Leben bzw. das Lebensrisiko, das wir bis Anfang 2020 Jahr für Jahr eingegangen sind.

Mir gefällt der Kommentar der NZZ dazu ganz gut: https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/corona-und-kein-ende-der-traurige-deutsche-sonderweg-ld.1701773

Wenn die Würde eingeschränkt wird, betrifft das auch die Grundrechte. Insofern gibt es aus ehtisch Sicht auch solche Äußerungen vom ehemaligen Vorsitzenden des Ethikrates: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/infektionsschutz-diese-maskenpflicht-verletzt-die-wuerde-der-heimbewohner-gastbeitrag-a-8b63220d-1580-47b0-8276-19954017084c

Der alleinige Blick auf den Infektionsschutz kann und darf nicht alles sein. Ich hätte mir gewünscht, die Sache nach Stellungnahmen diverser Fachgesellschaften, dem ExpertInnenrates und des Sachverständigenrates, deutlich differenzierter zu betrachten, als es die Ampel mit dem IfSG uf die Beine gestellt hat.