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Corona-Pandemie
18.01.2022

Wegen Omikron: Genesenenstatus gilt nur noch drei Monate

Auf einem Schild wird vor einem Café auf die 2G-plus-Regel hingewiesen. Wer genesen ist, behält diesen Status künftig nur noch drei statt sechs Monate.
Foto: Robert Michael, dpa

Omikron verbreitet sich rasant – und Politik und Behörden passen die Regeln an. Gesundheitsminister Lauterbach macht sich erneut für eine Impfpflicht stark.

Die Corona-Variante Omikron breitet sich in Deutschland immer mehr aus - auch mit Folgen für Alltagsregelungen wie den Genesenenstatus.

Als genesen gilt man nun nur noch drei und nicht mehr sechs Monate nach einer eigenen Infektion. Diese Festlegung des Robert Koch-Instituts (RKI) sei aus wissenschaftlicher Sicht erfolgt, erläuterte das Bundesgesundheitsministerium am Montag in Berlin. Wegen Omikron bestehe ein sehr viel größeres Risiko, dann bereits erneut zu erkranken oder Überträger zu sein. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Pläne für eine Impfpflicht als einzige Chance für ein Ende der grassierenden Pandemie in diesem Jahr. Zur Dämpfung der Omikron-Welle kommt aus Lauterbachs Sicht der Corona-Warn-App besondere Bedeutung zu.

Die Corona-Warn-App zeigt auf einem Handy ein erhöhtes Risiko an, mit einer Corona infizierten Person Kontakt gehabt zu haben.
Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

Der Genesenenstatus ist nur noch 90 Tage gültig

Je mehr Menschen sich mit der ansteckenderen Omikron-Variante infizieren, desto mehr Genesene dürfte es bald auch geben. Festgelegt wurde nun eine kürzere Zeitspanne dafür, wie lange man als genesen gilt. "Die Dauer des Genesenenstatus wurde von sechs Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben", schrieb das RKI.

In Kraft trat die neue Vorgabe am Samstag. Genesennachweise gelten also seitdem nur noch für maximal drei Monate - laut Ministerium formal auch schon bestehende Nachweise. Wie dies jetzt konkret zum Beispiel bei 2G- und 3G-Zugangsregeln zu bestimmten Einrichtungen vor Ort gehandhabt wird, liegt demnach aber bei den Ländern. Unklar ist noch, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps können Genesenenzertifikate angezeigt werden - bislang mit dem Gültigkeitszeitraum sechs Monate.

Die Änderung knüpft an eine vom Bundesrat am Freitag besiegelte Verordnung an, die auch den Rahmen für Quarantäneregeln neu fasste. Genesenennachweise müssen demnach Kriterien entsprechen, die das RKI auf einer Internetseite bekannt macht. Dazu gehört: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen". Und: "Das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen."

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Das RKI erläuterte zugleich: "Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern." Zuvor hatte in der Verordnung als feste generelle Regelung gestanden, dass der Test "mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt". Der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert kritisierte, Webseiten könnten auch gehackt werden und böten damit weit weniger Rechtssicherheit als eine in einem Gesetz klar definierte Regelung.

So steht die Politik zur Impfpflicht

Omikron beeinflusst auch das Ringen um eine allgemeine Impfpflicht. "Omikron ändert die Spielregeln", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP im Bundestag, Stephan Thomae, der Süddeutschen Zeitung. Er forderte, die Diskussion müsse in Ruhe mit aktuellsten Erkenntnissen geführt werden: "Bevor wir in der Sommersaison mit einem Impfstoff impfen, dessen Wirkung in der nächsten Wintersaison womöglich schon wieder abklingt und/oder von einer neuen Variante unterlaufen wird, sollten wir uns fragen, ob es nicht sinnvoll ist abzuwarten, mit welcher Mutation wir es im nächsten Herbst zu tun haben."

Thomae reagiert auf Äußerungen des Virologen Christian Drosten, der die wohl milderen Krankheitsverläufe bei Omikron als Chance sieht, von der Pandemie in einen endemischen Zustand zu kommen. Voraussetzung allerdings sei eine breite Immunität, hatte Drosten dem Tagesspiegel gesagt. "Das Virus muss sich verbreiten, aber eben auf Basis eines in der breiten Bevölkerung verankerten Impfschutzes" - sonst würden zu viele Menschen sterben.

Eine Boosterimpfung wird schon nach drei Monaten empfohlen. Nach einer Infektion galt man bislang für sechs Monate als genesen. Nun wurde der Genesenenstatus verkürzt.
Foto: Marcus Brandt, dpa (Archivbild)

Lauterbach wertete die Impfpflicht als einzigen Weg, die Pandemie im laufenden Jahr in den Griff zu bekommen und neue Einschränkungen im kommenden Winter zu vermeiden. "Wollen wir in diesem Jahr das Ende der Pandemie erreichen durch die Maßnahmen, die wir getroffen haben und durch eine Impfung einer breiten Schicht der Bevölkerung, dann müssen wir zur Impfpflicht übergehen", sagte er. Das sei "die einzige Möglichkeit". "Wir wollen einfach nicht, dass es so weitergeht wie jetzt, nur weil eine kleine Gruppe in der Bevölkerung nicht bereit ist, hier dem gegebenen Stand der Wissenschaft zu folgen und dem ärztlichen Rat und dem politisch Notwendigen."

Lauterbach äußerte sich auch zur Frage, ob die Corona-Warn-App noch praktikabel ist, wenn sich die roten Warnmeldungen häufen. "Die Corona-Warn-App tut jetzt ihren Dienst", sagte der Minister. Dies gelte auch, wenn sie wegen Omikron oft anschlage. "Wenn hier ein Test veranlasst wird, ein Antigentest, oder man macht ihn zumindest selbst, dann kann man damit das Pandemiegeschehen wesentlich entschleunigen", sagte er. "Gerade wenn es sehr viele Warnungen gibt, die dann zu Testungen führen, dann ist das ein ganz wichtiger Baustein zur Entschleunigung der galoppierenden Pandemie." (dpa)

Hören Sie sich dazu auch unseren Podcast an. In der aktuellen Folge spricht eine Augsburgerin über ihre Long-Covid-Erkrankung – und über den mühsamen Weg zurück in ein normales Leben.

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