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Ehegattensplitting: So stärkt der Fiskus die Familien

Kommentar

Das Ehegattensplitting abzuschaffen, wäre ein fataler Fehler

Rudi Wais
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    Umstrittenes Ehegattensplitting: Finanzminister Klingbeil will es für neu geschlossene Ehen abschaffen.
    Umstrittenes Ehegattensplitting: Finanzminister Klingbeil will es für neu geschlossene Ehen abschaffen. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Was war die Welt noch übersichtlich, als das dritte Kabinett Adenauer 1958 die Einführung des Ehegattensplittings beschloss. Er ging zur Arbeit - und sie kümmerte sich um das Haus und die Kinder. Der neue Steuervorteil, hieß es damals zur Begründung des Gesetzes, sei auch als Anerkennung „der Aufgabe der Ehefrau als Hausfrau und Mutter“ gedacht.

    So traditionell wie in den fünfziger und sechziger Jahren leben die wenigsten Familien noch, das Ehegattensplitting aber hat deswegen nichts von seiner Legitimation verloren. Indem der Fiskus das Einkommen eines Paares hälftig auf beide Eheleute verteilt und so in vielen Fällen ihre Steuerlast senkt, respektiert er lediglich die besondere, durch das Grundgesetz geschützte Rolle der Ehe. Sie ist nicht nur eine Verantwortungsgemeinschaft, sondern auch eine Erwerbsgemeinschaft, in der beide Partner frei entscheiden, wie sie leben wollen. Arbeiten beide Vollzeit? Geht einer in Teilzeit? Oder bleibt einer zu Hause, solange die Kinder noch klein sind? Solche sehr privaten Fragen gehen den Staat nichts an.

    Kein Privileg für Besserverdiener

    Das einst auf Druck des Verfassungsgerichtes eingeführte Splitting folgt einem ebenso schlichten wie überzeugenden Grundsatz: Da Ehegatten gesetzlich verpflichtet sind, füreinander einzustehen, muss das Steuerrecht diese Solidargemeinschaft auch als Einheit betrachten. Verdient ein Partner alleine oder deutlich mehr als der andere, zerlegt der Fiskus das bei der Berechnung der Einkommenssteuer steuersparend so, als hätten beide gleich viel verdient. Das ist kein Privileg für Besserverdiener und auch keine Subvention, die nicht mehr in die Zeit passt, sondern ein fairer Ausgleich der Interessen – und in Familien mit kleinen Kindern auch eine Anerkennung dessen, was vor allem Mütter zuhause leisten. Das war schon 1958 so und ist auch heute noch so.

    Das Argument von Finanzminister Lars Klingbeil, durch eine Abschaffung des Splittings ließen sich mehr Frauen für den Arbeitsmarkt gewinnen, ist ja nur ein vorgeschobenes. Natürlich geht es dem SPD-Chef ums Geld. Bei einer Abschaffung des Splittings für alle Paare würden die Familien nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft jedes Jahr etwa 25 Milliarden Euro mehr an Steuern zahlen. Selbst Klingbeils softe Variante, nur den neu geschlossenen Ehen das Splitting zu verweigern, dürfte dem Fiskus noch etliche Milliarden zusätzlich einspielen. Dabei müssen Familien häufig mit besonders spitzem Stift rechnen. Das war 1958 schon so und ist auch heute noch so.

    Die Alternative? Ein Familiensplitting

    Um mehr Frauen aus der Teilzeit in die Vollzeit zu holen oder überhaupt erst zum Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu ermuntern, ist die Abschaffung des Ehegattensplittings das denkbar falscheste Instrument. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf schafft man nicht durch den Abbau von Steuervorteilen, sondern durch flexiblere Arbeitszeiten, den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung oder einen Abbau der Nachteile, die Frauen im Beruf beim Gehalt und bei ihren Karrierechancen noch immer haben.

    Wenn Klingbeil nicht nur an seinen Bundeshaushalt denken würde, sondern auch an die Familien, würde er das Ehegattensplitting durch ein Familiensplitting ersetzen. Hier müsste das Finanzamt die Steuerlast nicht nur zwischen den Eheleuten verteilen, sondern in einer Familie mit zwei Kindern dann auf vier Köpfe. Das hieße allerdings auch: Diese Familie zahlt noch weniger Steuern als beim Zweiersplitting. Der Finanzminister, der das unterstützt, muss aber erst noch gefunden werden.

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