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Entschädigung ade? Die EU plant eine Reform der Fluggastrechte

Luftverkehr

Sind die Rechte der Passagiere im Sinkflug?

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    Fliegen ist an sich eine schnelle Sache. Manchmal aber auch nicht.
    Fliegen ist an sich eine schnelle Sache. Manchmal aber auch nicht. Foto: Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn

    Das Ergebnis des Vorab-Checks auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums ist erfreulich. „In Ihrer Fallkonstellation könnte ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Fluggast infrage kommen“, heißt es dort. So viel Geld könnte der (in diesem Fall fiktive) Ausfall eines Fluges von Berlin nach Ankara an Entschädigung bringen. Die Europäische Union arbeitet gerade allerdings an einer Aufweichung der Fluggastrechte.

    Bisher kann eine Entschädigung grundsätzlich ab drei Stunden Verspätung eingefordert werden. Der EU-Vorschlag sieht vor, dass eine Entschädigung für Flugreisende in Zukunft erst ab einer Verspätung von vier bis sechs Stunden gezahlt wird. Laut einer Erhebung des unabhängigen Geldratgebers Finanztip könnten so bis zu zwölf Millionen Fluggäste in Europa jedes Jahr leer ausgehen.

    Regierung will die Drei-Stunden-Regel

    Die geltende Fassung der Fluggastrechte ist 21 Jahre alt. Eine Anpassung vor allem an die Fortschritte bei der Digitalisierung kam über viele Jahre nicht zustande. Anfang Juni allerdings nahm der Rat der Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister einen Einigungsvorschlag an, der nicht nur die Ausweitung des Zeitrahmens, sondern auch eine Anpassung der Entschädigungszahlungen beinhaltet. Die Bundesregierung war gegen diesen Vorschlag, konnte sich aber nicht durchsetzen. Sie will sich nun „im weiteren Verlauf für die Beibehaltung der derzeit geltenden Drei‑Stunden‑Schwelle einsetzen“, wie es in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag heißt.

    Mit dem „weiteren Verlauf“ ist das parlamentarische Verfahren in der Europäischen Union gemeint: Die Reform muss nach der Sommerpause vom Europäischen Parlament abgesegnet werden. Das soll zwar in einem beschleunigten Verfahren geschehen, die CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament ist jedoch zuversichtlich, dass sie noch Änderungen durchsetzen kann. „Wir werden diese Verschlechterungen des Status quo nicht akzeptieren“, kündigte der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke an.

    Verbraucherschützer sind an der Seite der Bundesregierung

    Verbraucherschützer unterstützen diese Haltung. „Millionen von Reisenden, die heute einen Anspruch auf Entschädigung haben, würden in Zukunft leer ausgehen“, kritisierte Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik im „Verbraucherzentrale Bundesverband“. Die Branche wiederum hält höhere Schwellenwerte für sinnvoll. Diese gäben „den Airlines die nötige Zeit, im Störungsfall eine angemessene Weiterreise für die Passagiere zu organisieren“, erklärte Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Die Bereitstellung einer Ersatzmaschine beispielsweise ist demnach unter drei Stunden kaum möglich.  

    Bisher gibt es laut aktueller EU-Fluggastrechteverordnung einheitlich ab drei Stunden Verspätung verschiedene Entschädigungszahlungen: 250 Euro bei Flügen bis zu 1500 Kilometern Entfernung, 400 Euro bei ab 1500 Kilometern innerhalb der EU sowie zwischen 1500 und 3500 Kilometern bei außereuropäischen Flügen sowie 600 Euro bei längeren Flügen. Die Bundesregierung schlägt vor, die Ausgleichszahlung einheitlich auf 300 Euro festzulegen. Dies würde dazu führen, dass Passagiere auf kürzeren Flügen mehr Entschädigungen erhalten. Auf Mittel- und Langstreckenflügen hingegen fiele die Entschädigung relativ gesehen geringer aus. „Damit würden europäische Luftfahrtunternehmen dort entlastet, wo sie mit außereuropäischen Anbietern konkurrieren“, begründet die Bundesregierung ihren Vorschlag.

    Die gute Nachricht: Für die Sommersaison sind Flugreisende von dem Hickhack um eine Reform nicht betroffen. Die alte Regelung gilt vorerst weiter.

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