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Erbe
28.11.2022

Opposition fordert höhere Freibeiträge für Erbschaften

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisiert die Linie der Regierung in der Debatte um Erbschaften.
Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

Exklusiv Im kommenden Jahr werden Erben von Immobilien teils deutlich höher belastet. Die Union kritisiert die FDP scharf und fordert höhere Freibeträge.

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt, muss ab dem kommenden Jahr mit einer deutlich höheren steuerlichen Belastung rechnen.

In vielen Fällen könnten die Forderungen des Finanzamts so hoch sein, dass Erben gezwungen wären, das Elternhaus gleich wieder zu verkaufen. Denn laut einer Regelung im Jahressteuergesetz, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, würden Immobilien, egal ob selbst genutzt oder vermietet, ab Januar nach Maßstäben bewertet werden, die näher an den tatsächlichen Marktpreisen liegen. Doch diese sind, gerade in begehrteren Lagen, in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Geltende Freibeträge könnten also in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um den Übergang des Eigentums etwa von Eltern auf ihre Kinder ohne finanziellen Kraftakt zu gestalten. 

Dobrindt kritisiert Steuererhöhung durch die Hintertür

Die Union im Bundestag kritisiert das Vorhaben aus dem Haus von Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner scharf. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte unserer Redaktion: „Mit der Veränderung der Wertermittlung bei der Erbschaftsteuer plant die Ampel eine Steuererhöhung durch die Hintertür." Erbschaften oder Schenkungen würden dadurch um ein Vielfaches teurer, warnte er. 

Hintergrund der geplanten Neuregelung ist jenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das schon eine Reform der Grundsteuer nötig gemacht hat. Es besagt im Kern, dass Immobilien nicht länger nach den seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerten besteuert werden dürfen. Denn in der Praxis hätten sich die Werte der Immobilien je nach Lage deutlich auseinanderentwickelt. Ob es sich um ein wertvolles Sahne-Grundstück am Rand der begehrten Großstadt oder um ein unattraktives Objekt im strukturschwachen Hinterland handelt, soll sich nun auch im Erb- oder Schenkungsfall stärker auswirken.

Oft dürfte dies zu deutlich höheren Steuerforderungen führen. So rechnet der Verband "Haus und Grund" mit Steigerungen von durchschnittlich 20 bis 30 Prozent bei der Bewertung von Immobilien. Das wiederum hätte erhebliche Auswirkungen beim Erben. Denn für Kinder gilt etwa ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Enkel von 200.000 Euro. Alles, was über diesen Grenzwerten liegt, muss versteuert werden, je nach Höhe des Erbes und Steuerklasse mit einem Satz von bis zu 50 Prozent. Kritiker des Vorhabens verweisen darauf, dass die Freibeträge zuletzt 2009 angepasst wurden. Wer etwa ein an sich bescheidenes, aber durch die begehrte Lage hoch bewertetes Objekt erbe, könne gezwungen sein, es zu veräußern. Bei vermieteten Wohnungen müsse die Miete erhöht oder an Investoren verkauft werden. 

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Kritik vor allem an Finanzminister Lindner

Alexander Dobrindt wirft der FDP vor, sie breche "mit ihrem zentralen Wahlversprechen" und werde zur "Steuererhöhungspartei". Der CSU-Mann weiter: "Die Menschen haben berechtigt Angst davor, dass Immobilien nicht mehr vererbt werden können, weil die Ampel ihnen tief in die Tasche greifen will. Um den Übergang einer Immobilie auf die nächste Generation weiterhin zu ermöglichen, braucht es hohe Freibeträge, damit keine Erbschaftsteuer anfällt."

 Er kündigte an, dass CDU und CSU einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen werden. Im Bundesrat will Bayern für höhere Schonbeträge kämpfen. Die Chancen, dass sich für Erben noch etwas verbessert, sind zuletzt etwas gestiegen. Sowohl aus dem Bundesfinanzministerium als auch aus der FDP kommen Signale des Entgegenkommens. So sagte Christian Lindner kürzlich, ihm erscheine es empfehlenswert, die Freibeträge für Erben "wie auch andere Teile des Steuerrechts regelmäßig an die allgemeine Preis- und Kostenentwicklung anzupassen".
 

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Die Diskussion ist geschlossen.

03.12.2022

Es ist mir eigentlich unverständlich, wie hier immer von Wertsteigerungen bei Immobilien geschrieben wird. Falls ich mir eine Eigentumswohnung vor 30 Jahren z.B. für 500.000.-- DM gekauft habe, kann ich davon ausgehen, dass ich bei Verkauf dieser Wohnung 500.000.-- € vielleicht bekommen würde. Somit hätte ich vermeintlich eine Wertsteigerung von 250.000.-- € erzielt. Bei einem Erben wären also rund 100.000.-- € Erbschaftssteuer fällig.
Tatsächlich aber beträgt die Wertsteigerung 0, da ich für ein vergleichbares Objekt ja wieder den gleichen Preis bezahlen müsste. Somit habe ich keinerlei Wertsteigerung, sondern nur einen Erhalt meines Vermögens. Deshalb ist es auch zwingend notwendig die Freibeträge für Erbschaften den Preissteigerungen und der Inflation anzupassen. Bei Löhnen, Gehältern und Diäten wird dies ja auch berücksichtigt.

03.12.2022

Genau so ist es auch
@VONHORST WIEBNER
11:57 Uhr
>>Tatsächlich aber beträgt die Wertsteigerung 0, da ich für ein vergleichbares Objekt ja wieder den gleichen Preis bezahlen müsste.<<

Was bitte, habe ich von dem Geld, wenn ich hinterher nichts mehr habe, wo ich wohnen kann, oder meine Erben?

28.11.2022

@ Wolfgang L. und Willi D,
Ihr Kommentar ist mal wieder so etwas von daneben oder spielt auch etwas Neid mit. Es geht ja nicht um eine Villa im Millionenwert sondern um ein ganz normales Einfamilienhaus evtl. auch Zweifamilienhaus. Nur ein Beispiel:
Meine Eltern hatten vor mehr als 60 Jahren ein Siedlerhaus mit nicht einmal 50 qm für ca. 8.000 DM erworben, Bad gab es nicht nur ein Plumbsclo. So zwischen 8 und 10 Jahren haben sie einen Anbau getätigt, da OG wurde dabei nicht ausgebaut nur im Altbau wurde für mich ein Kinderzimmer ausgebaut, der Rest war im Rohbau bzw. wie der Rest im Altbau. Zusätzlich wurde im EG durch Umbaumaßnahmen ein Bad eingebaut. Und alles wurde nur mit Ölöfen beheizt, nicht einmal eine zentrale Ölversorgung war vorhanden. Das hat damals so zwischen 20.000 und 25.000 DM gekostet. Als meine Mutter starb war ich 19 und habe das Anwesen geerbt, mein Vater hatte das Wohnrecht. Nach meiner Heirat haben mein Mann und ich im Laufe der Jahre mit viel Eigenleistung und Energie das ganze renviert (Zentralheizung eingebaut, das OG fertig ausgebaut für unsere Tochter und meinen Vater, eine Dusche mit WC oben eingebaut, Isolierglasfenster, Dachisolierung usw.). Inzwischen ist das Anwesen ca. 550.000 € wert und der Freibetrag für meine Tochter beträgt zur Zeit 400.000 €, somit müsste sie 150.000 € versteuern und das finden Sie gerecht? Ich nicht, das ganze Anwesen ist bei dem Altbau inzwischen 85 Jahre alt und der Anbau wurde vor 58 Jahren gemacht. Und nur durch die ganzen Renovierungen hat es jetzt den Wert erreicht und alles bezahlt von versteuertem Einkommen.

28.11.2022

Falls es so bleibt, was ich nicht glaube, gäbe es 2 Auswege: Schenken Sie einen Teil oder machen Sie Schulden von ungefähr 150.000€; das wären dann sog. Nachlassverbindlichkeiten (davon gibts noch mehr), die den zu versteuernden Betrag schmälern.

28.11.2022

Ach Herr Wolfgang B. da machen Sie es sich aber schon etwas einfach. Haben Sie eine Ahnung wie oft schon solche Schenkungen den Charakter eines Beschenkten verändert hat oder weil ein Partner in so einlullt dass es für den Schenker einfacher ist alles hinter sich zu lassen. Ihr zweiter Vorschlag mit den Schulden der ist ja noch lachhafter. Zuerst einmal würde ich in meinem Alter gar keinen Kredit in dieser Höhe mehr bekommen, zum anderen würden die Zinsen und Tilgung meine Einkünfte belasten. Und warum soll ich mein Geld für Zinsen ausgeben nur weil unser Staat sich nicht mehr einschränken kann. Für einen überdimensionierten Bau in Berlin weil ihnen das vorhandene nicht feudal genug ist?

28.11.2022

Wo soll das Problem sein, wenn jemand der 550.000 Euro erbt, 10.000 oder 15.000 Euro Steuer zahlen muss? Das ist doch lächerlich!
Das Gemeinwesen muss gemeinsam finanziert werden und dazu gehört eben auch die Besteuerung von leistungslosem Vermögen, das jemand durch eine Erbschaft oder Schenkung erhält. Durch die hohen Freibeträge werden Ungerechtigkeiten vermieden.

28.11.2022

@Maria G.: und - wie oft hat sich der Charakter verändert? Er hat sich übrigens nicht verändertsondern er wurde falsch eingeschätzt. Ein kleiner Unterschied. Es gibt übrigens noch weitere Möglichkeiten die Steuerlasst zu senken, aber nur jammern und die Hände in den Schoß legen: bringt nix.
Wolfgang L.: So ziemlich alles was vererbt wird, ist schon mehrfach besteuert, deswegen bezeichne ich die Erbschaftssteuer als asozial.

28.11.2022

Die Wertsteigerungen der letzten Jahre wurden beispielsweise überhaupt noch nicht besteuert.

Wie Sie das bezeichnen, ist irrelevant. Entscheidend ist, dass leistungsloses Vermögen zu besteuern ist, um die Gemeinschaft zu finanzieren. Dies dient der sozialen Gerechtigkeit in unserem Land, indem es die extrem ungleiche Verteilung von Vermögen mindert. Ich selbst habe übrigens auch schon Erbschaftssteuer bezahlt und fand das absolut in Ordnung.

28.11.2022

Man kann für alles eine Begründung finden. Ganz alleine stehe ich in Europa aber nicht. Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Erbschaftssteuer_(Internationales_und_nicht_deutsches_Recht)

28.11.2022

Lieber Wolfgang B.
Das war kein Fußball-Kommentar, sondern ein Beitrag aus dem wahren, nämlich meinem eigenen Leben!
>>VON
WOLFGANG B.
09:06 Uhr
Danke Herr Franz. :) Gehört nicht ganz hierher, aber Ihr Fußballkommentar von heute hat's getroffen.<<

Ich habe 47 Jahre lang hart gearbeitet (dabei 32 Jahre im Außendienst) und nebenbei körperlich geschuftet und dabei meinen beiden Töchtern geholfen, selber sich etwas aufzubauen und kann Ihnen trotzdem später noch etwas hinterlassen, nämlich mein Haus.

Eben das, was ich auch als Vererbtes von meinen Eltern bekommen habe und durch meine Arbeit vermehrt habe.
Und das geht den Staat einfach nichts an, dafür habe ich genug Steuern bezahlt, dass er sich daran bereichern will/darf. Das eingenommene Geld dann Leuten gibt, die nicht arbeiten wollen, obwohl sie gesund sind, aber zu faul zum arbeiten sind und diese Leute will ich bestimmt „nicht“ unterstützen!

Ich bin froh, dass ich auch als Rentner noch Einkommensteuer bezahlen muss und trotzdem noch soviel Geld auf der Seite habe, mir jetzt zwei Treppenlifte in „weiser Voraussicht“ einbauen lasse, weil meiner Frau und mir das Treppensteigen mit 76 Jahren immer schwerer fällt, wir aber in unserem eigenen Haus bis zum Tod bleiben wollen.

Leute die bis ins hohe Alter gesund sind und immer gearbeitet haben, die haben damit wohl keinerlei Sorgen. Aber wie bitte könnte denn der Staat diese Leute wegen ihrer Gesundheit mit Steuern bestrafen?

Merke: Gesundheit ist das höchste gut und das kann man sich auch nicht mit noch soviel Geld erkaufen!

Darüber dürfen die Heuchler und Neider die sich über die Erbschafts-Steuer freuen, gerne mal intensiv nachdenken.

Schönen Tag noch

28.11.2022

Da haben Sie mich falsch verstanden. Ich meinte Ihren Fußballkommentar zu dem Thema: "Deutschland erkämpft sich einen Punkt gegen Spanien" von heute morgen.

28.11.2022

Die Aussage von Dobrindt macht deutlich, dass die Union hinter denen steht, die eine Erbschaft machen so wie sie hinter den Besser-
verdienern und Reichen steht. Ein teilweises Abschöpfen durch eine Erbschaftssteuer sowie eine Vermögenssteuer für Millionäre
und Milliardäre wäre eine Umverteilung von oben nach unten. Damit könnten Kleinverdiener, Kleinrentner, alleinerziehende Frauen,
die alle am meisten unter den hohen Mieten und hohen Preisen leiden, entlastet werden. Leider scheidert dies am Bollwerk aus
CDU/CSU und der Lindner-FDP, die sich für die Reichen und Erben mächtig ins Zeug legen und die Forderungen von SPD und Grünen
als "kommunistisches Machwerk" abtun.
Danke an Herrn Junginger für den informativen Sachverhalt.
Wolfgang B., wie groß ist das Erbe, das bei Ihnen anstehen wird ? Außerdem sind Sie sehr wohl ein Anhänger der Opposition.

28.11.2022

In verschiedenen Forenbeiträgen kommt immer wieder der Begriff "Neiddebatte" auf. Wie schaut's denn damit im Zusammenhang mit diesem Artikel aus? Ist das etwa kein Neid, wenn man Erben das Haus nicht gönnt, das Eltern sich erarbeitet haben? Wenn man dieses verkaufen muss, weil einen die Erbschaftssteuer erschlägt? Dass Steuern erhöht werden, bei denen, die schon nicht mehr wissen, wohin mit der Kohle - da bin ich zu 100 % dabei. Aber nicht jeder, der ein Haus erbt, schwimmt im Geld.

28.11.2022

@Willi D: nicht sehr gut beobachtet. Ich bin Anhänger des Realen, deswegen kann meine politische Zustimmung, fallbezogen, quer durch ALLE Parteien, einmal mehr, einmal weniger, gehen. Ich nehme mal in dubio pro reo an, daß die Sache um die es hier geht, ein unbeabsichtigter handwerklicher Fehler(soll ja manchmal vorkommen) war und deshalb korrigiert werden wird.

28.11.2022

sie herr dobrindt müssen druck machen ! sonst funktioniert die umverteilung von unten nach oben zu ihren parteigängern noch weniger. was glauben sie , wie dann waigel und sauter schimpfen ......

28.11.2022

Ob die Freibeträge erhöht werden sollten oder nicht mal dahingestellt, aber es zeigt sich schon deutlich welche Einstellung dahinter steckt.
Den Habenden/Bekommenden ersparen, aber denen die eh schon am unteren Rand stehen zwicken, siehe Bürgergeld.

28.11.2022

Da muß ich der Opposition doch mal zustimmen, obwohl ich bisher nicht so begeistert von ihr bin. Gibt es eine neue Bemessungsgrundlage für die Steuerfestsetzung der Erbschaftssteuer wäre auch eine Anhebung der Freigrenzen nötig gewesen, so in etwa um 100.000€ je Erbe. Es darf einfach nich sein, daß man ein Erbe wegen der Erbschaftssteuer versilbern muß.

28.11.2022

Da muss doch selbst ich lieber Wolfgang B.
Ihnen mal recht geben!

>>Es darf einfach nich sein, daß man ein Erbe wegen der Erbschaftssteuer versilbern muß.<<

Was geht es den Staat an, wenn die Eltern ein Leben lang gearbeitet und geschuftet haben, ihre reichliche Steuern an den Staat bezahlt haben, um Ihren Kindern etwas zu hinterlassen?
Nämlich das, was deren Eltern schon in noch früheren und noch schlechteren Zeiten mit ihrer Hände Arbeit, den damaligen Kindern aufgebaut (eben den heutigen Eltern) und hinterlassen haben, und Diese es wiederum durch ihre Arbeit in ihrem arbeitsreichen Leben weiter ausgebaut haben, um eben den Kindern etwas zu hinterlassen!

Niemand kann etwas dafür, in welcher Familie er hinein geboren wird/wurde. Es ist aber leider nur der "Neid der Besitzlosen" die eben nicht das Glück hatten, in einer etwas reicheren Familie hinein geboren worden zu sein, die diese Erbschaftsteuer-Erhöhung nun "total unterstützen" schämt Euch ihr Heuchler. Wäre es andersherum, würden man von diesen Leute, nämlich keinen Pips-Ton in diese Richtung hören!

Seid froh, wenn ihr völlig gesund seid und bis zum Tod bleibt, denn das ist auch ein sehr gutes Erbe das ihr von euren Eltern vielleicht mitbekommen habt, um die Euch mancher "reiche Mensch" beneidet, den Gesundheit kann man sich nämlich auch nicht mit sehr viel Geld erkaufen!

Darüber dürfen jetzt alle Neider gern nachdenken!

28.11.2022

Danke Herr Franz. :) Gehört nicht ganz hierher, aber Ihr Fußballkommentar von heute hat's getroffen.

28.11.2022

Niemand muss ein Millionenerbe versilbern. Jede Bank wird gerne einen Kredit für die Bezahlung der Erbschaftssteuer geben.

28.11.2022

Natürlich - es ist jaauch eine Sicherheit da. Aber man erbt - und muß wegen der Steuer einen Kredit aufnehmen. Passt für mich nicht ganz zusammen.