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  3. EuGH: Deutsche Regelung zu Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

Europäischer Gerichtshof
20.09.2022

Urteil des EuGH: Vorratsdatenspeicherung bleibt verboten

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa (Archivbild)

Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Das urteilte nun der Europäische Gerichtshof. In der Bundesregierung drohen nun Streitigkeiten.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist gefallen: Das breite Sammeln von Daten bleibt in Deutschland verboten. Die deutsche Regelung bezüglich der Vorratsdatenspeicherung verstößt im Wesentlichen gegen EU-Recht. Das verkündete der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Die Regelung liegt wegen der anhaltenden Debatte seit dem Jahr 2017 auf Eis.

Vorratsdatenspeicherung: Deutschland muss Regelungen ändern

Die seit Jahren währenden Diskussionen haben damit vorerst ein Ende. Deutschland muss die Regelungen rund um die Vorratsdatenspeicherung abändern. Im Urteil des EuGH heißt es, dass eine "allgemeine und unterschiedslose" Speicherung von Daten nicht zulässig sei. Bei schweren Verbrechen sei eine gezielte Speicherung "unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit" aber möglich.

In der Bundesregierung bahnen sich nun Streitigkeiten an. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung für Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Die Koalitionspartner Grüne und FDP sind dagegen.

Video: dpa

Was ist Vorratsdatenspeicherung?

Unter Vorratsdatenspeicherung versteht man, dass Telekommunikationsunternehmen Daten von Telefon- und Internetverbindung für einen bestimmten Zeitraum sichern müssen, damit Ermittlerinnen und Ermittler auf diese zugreifen können, wenn es nötig würde. Seit Jahren wird in Deutschland darum gerungen, bei welchen Straftaten ein derartiges Vorgehen erlaubt sein sollte.

Auf der einen Seite stehen Personen, welche die Vorratsdatenspeicherung als unverzichtbare Maßnahme im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus sehen. Auf der anderen Seite wird oft das Wort des Generalverdachts verwendet, welches Gegner der Vorratsdatenspeicherung benutzen, die diese für überzogen und unwirksam halten.

In Deutschland galt seit dem Jahr 2008 eine Vorratsdatenspeicherung. Im Jahr 2017 wurde diese dann auf Eis gelegt. Nun ist sie Geschichte.

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