Als am Dienstag im Straßburger EU-Parlament über den Antrag mit der nüchternen Referenz „2025/2175(IMM)“ abgestimmt wurde, ging es um mehr als um die Immunität der Europaabgeordneten Angelika Niebler. Die 63-Jährige ist eine Frau mit großem politischem Einfluss. Co-Vorsitzende der deutschen Unionsabgeordneten im EU-Parlament, stellvertretende CSU-Vorsitzende, Mitglied in wichtigen europäischen Ausschüssen. Und nun unfreiwillige Hauptfigur eines Kräftemessens zwischen Justiz und Politik. In EU-Kreisen wird aufgrund ihres Falls immer hitziger die Frage diskutiert: Wer entscheidet eigentlich darüber, ob gegen Parlamentarier rechtlich vorgegangen werden kann - selbst dann, wenn harte Vorwürfe wie der Missbrauch von EU-Geldern im Raum stehen? Ist es wirklich das Abgeordnetenhaus selbst oder nicht doch eher die Staatsanwaltschaft? Die Abgeordneten scheinen sich für erstere Variante entschieden zu haben: Wie im Vorfeld erwartet, hat das Parlament die Immunität von Niebler nicht aufgehoben. Damit folgten die Volksvertreter einer Empfehlung des zuständigen Rechtsausschusses.
Dabei hatte die Europäische Staatsanwaltschaft um die Aufhebung der Immunität Nieblers gebeten, um eigene Ermittlungen wegen Betrugsverdachts einleiten zu können. Die Ermittler werfen der Frau aus Vaterstetten nicht weniger als die Zweckentfremdung von EU-Mitteln vor. Demnach soll die Bayerin unter anderem über Jahre hinweg vom EU-Parlament bezahlte Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt haben, die keinen direkten Bezug zu ihrem Mandat hatten. Laut Spiegel-Recherchen habe sie sich beispielsweise von ihren „lokalen Assistenten“ auch zu privaten und geschäftlichen Terminen fahren lassen, „etwa zum Flughafen für den Urlaub, offenbar zum Friseur oder zum CSU-Parteivorstand“, wie es hieß. Auch Flyer im Wahlkampf habe ein Fahrer Nieblers verteilt. Die Liste der Vorwürfe ist umfangreich. Veruntreute Niebler mit ihrem Vorgehen Zehntausende Euro - und damit Steuergelder? Sie selbst bestreitet jegliches Fehlverhalten.
Rechtsausschuss wertet mutmaßlichen Schaden als gering
Der Rechtsausschuss begründete seine Entscheidung damit, dass der mutmaßlich verursachte Schaden gering sei und der Antrag der Staatsanwaltschaft nicht substanziell genug. Zudem sei die Hauptbelastungszeugin befangen. Damit folgte das Komitee der Verteidigungsstrategie von Niebler und ihren Fürsprechern, die laut Insidern darin bestand, die Glaubwürdigkeit der früheren Mitarbeiterin infrage zu stellen, die sich mit den Anschuldigungen an die Behörden gewandt hatte. Die Ex-Angestellte könnte als Abgeordnete nachrücken, wenn ihre frühere Chefin aus dem EU-Parlament ausscheidet, war zu vernehmen.
Obwohl sich Niebler vergangenen Herbst öffentlich für eine lückenlose Aufklärung ausgesprochen hatte, versuchte sie in den vergangenen Wochen, die Aufhebung der Immunität zu verhindern, bestätigten zwei Abgeordnete hinter den Kulissen. Das sorgt für Ärger. „Wie soll man den Steuerzahlenden erklären, dass das Parlament Untersuchungen zur Zweckentfremdung ihrer Abgaben verhindert?“, fragt etwa Nina Katzemich vom Verein LobbyControl. „Wenn das Parlament nun weitere Ermittlungen blockiert, dann signalisiert es, dass es bereit ist, wegzuschauen, wenn sich Abgeordnete mit Steuermitteln bereichern.“ Oder winkt gar so mancher EU-Parlamentarier bei den Vorwürfen gegen Niebler deshalb ab, weil viele die Regeln selbst eher lax auslegen? Man wolle nicht „die Büchse der Pandora öffnen“, sodass dann bei allen Abgeordneten „rumgeschnüffelt“ werde, hieß es hinter den Kulissen.
Wird die Staatsanwaltschaft in ihrer Arbeit behindert?
Man könne eben die Möglichkeit nicht ausschließen, „dass die Beschwerde von einer Privatperson mit einer direkten politischen Motivation angestrengt worden sein könnte, um das betreffende Mitglied zu kompromittieren“, heißt es im vertraulichen Bericht des Rechtsausschusses. Doch sind die Anschuldigungen weniger schwerwiegend, wenn sie von jemandem stammen, der mutmaßlich ein Eigeninteresse verfolgt? Die Gegenseite wütet. Kritiker werfen dem Rechtsausschuss eine Kompetenzüberschreitung vor. Dessen Aufgabe sei es nicht, die Qualität der Beweise der Staatsanwaltschaft bereits zu bewerten. „Es ist unerhört, dass im Fall Niebler die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft behindert wird“, kritisiert der grüne EU-Abgeordnete Daniel Freund.
Das Parlament sende damit ein „fatales“ Signal: „Man misstraut den deutsch-europäischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die in diesem Fall tätig sind“. Der Grüne forderte, die Justiz „ihren Job tun zu lassen“. Alles andere beschädige das Vertrauen in die europäische Rechtsstaatlichkeit. Letztlich gehe es für die Abgeordneten darum, eine einzige Frage zu beantworten: Ist das Verfahren politisch instrumentalisiert – ja oder nein? Falls dies nicht der Fall sei, müsse laut Freund die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Abgeordnete haben Sorge vor Rufschädigung
In den vergangenen Jahren kam regelmäßig die Frage auf, ob es Reformen in dieser heiklen Frage bedarf. Im Abgeordnetenkreis herrscht traditionell Zurückhaltung bei der Aufhebung der Immunität. Mehrere EU-Parlamentarier aus drei unterschiedlichen Fraktionen sprachen hinter vorgehaltener Hand von „Graubereichen“, das heißt: Nicht immer sei alles scharf trennbar zwischen Privatperson und Mandatsträger. Zudem hätten viele Volksvertreter die Sorge, „einen allgemeinen Generalverdacht gegen Politiker zu bedienen“, beklagte ein Parlamentarier. Andere befürchten, dass es dann zu häufig wegen der „kleinsten Geschichten“ zu Ermittlungen käme. Das Argument lässt Freund nicht gelten. Denn zum einen müsse es für die europäische Staatsanwaltschaft einen begründeten Anfangsverdacht geben. Zum anderen beginnen die Ermittlungen erst, „wenn es um einen Steuerzahlerschaden von mindestens 10.000 Euro geht“, argumentiert der Grüne.
Trotzdem: Allein durch die Anschuldigungen gegen Abgeordnete wäre die politische Karriere „praktisch beendet“, hieß es im Hintergrund – ungeachtet davon, ob sich die Beschuldigungen im Nachhinein als falsch herausstellten. Auch in der Causa Niebler sei der „Schaden schon angerichtet“, meinte ein Beamter.
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