Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Ex-US-Präsident: Trump-Durchsuchung: Medien wollen Dokumente einsehen

Ex-US-Präsident
19.08.2022

Trump-Durchsuchung: Medien wollen Dokumente einsehen

Donald Trump war über die Durchsuchung seines Anwesens gar nicht glücklich.
Foto: Julia Nikhinson/AP, dpa

Schon die Durchsuchung seines Anwesens in Mar-a-Lago machte Trump wütend. Nun sollen Verfahrensdokumente dazu veröffentlicht werden. Muss Trump zittern?

Ein Richter im US-Bundesstaat Florida hat eine teilweise Veröffentlichung von Dokumenten auf den Weg gebracht, auf deren Grundlage der Durchsuchungsbefehl für das Anwesen von Ex-Präsident Donald Trump genehmigt wurde.

Richter Bruce Reinhart wies das Justizministerium bei einer Anhörung am Donnerstag an, kommende Woche Vorschläge für Schwärzungen zu machen, wie US-Medien übereinstimmend aus dem Gerichtssaal berichteten. Mehrere Medien hatten die Veröffentlichung beantragt. Das Justizministerium hatte hingegen argumentiert, diese könnte künftige Ermittlungen und die Kooperation von Zeugen beeinträchtigen.

Beschlagnahmte Dokumente

Es gilt als sehr unwahrscheinlich, dass die gesamten Dokumente öffentlich werden. Die Unterlagen dürften wichtige Details über die Ermittlungen des Justizministeriums enthalten. Sie sind die Basis für den Durchsuchungsbefehl, mit dem die Bundespolizei FBI Anfang der vergangenen Woche Trumps Anwesen Mar-a-Lago in Palm Beach durchsucht hatte. Gleichzeitig genehmigte der Richter die Freigabe einiger Verfahrensdokumente.

In Mar-a-Lago fand und beschlagnahmte das FBI auch als streng geheim eingestufte Dokumente. Trump argumentierte, er habe die Dokumente damals freigegeben. Amtierende Präsidenten haben zwar weitreichende Befugnisse, die Geheimhaltung aufzuheben. Doch für die Freigabe von Dokumenten gibt es ein formelles Verfahren mit mehreren hochoffiziellen Schritten. Trump behauptete auch, dass es eine dauerhafte entsprechende Anweisung für alle Dokumente gegeben habe, die er mit nach Hause nahm. CNN berichtete, dass dem Sender 18 ehemalige hochrangige Mitarbeiter der Trump-Regierung gesagt hätten, dass sie während ihrer Tätigkeit für Trump nie von einer solchen Anweisung gehört hätten.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.