
Was bekommen Flüchtlinge beim Arzt – und was nicht?


CDU-Chef Friedrich Merz hat mit seiner Behauptung, abgelehnte Asylbewerber ließen sich die Zähne richten, für viel Wirbel gesorgt. Die Übersicht zur Rechtslage.
Flüchtlinge haben Anspruch auf medizinische Hilfe in Deutschland. Das bestimmt das Asylbewerberleistungsgesetz. Dort heißt es: „Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren.“
Eine ausdrückliche Einschränkung macht das Gesetz bei teurem Zahnersatz, also Kronen, Brücken oder Prothesen. „Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“, heißt es dort. Damit sie einen Arzt aufsuchen können, benötigen die Schutzsuchenden einen Behandlungsschein, den sie zum Beispiel von der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten. In einigen Bundesländern erhalten die Flüchtlinge eine Chipkarte, wenn sie eine feste Bleibe gefunden haben. Der Städte- und Gemeindebund beziffert die Kosten für die medizinische Betreuung der Asylbewerber auf 690 Millionen Euro für 2022. Sie stehen damit für zehn Prozent der Gesamtausgaben aus dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Nach anderthalb Jahren erhalten Geflüchtete nahezu alle Leistungen
Eine grundlegende Änderung tritt 18 Monate nach Ankunft eines Schutzsuchenden ein. Ab dann sind die Asylbewerber bei den gesetzlichen Krankenkassen versichert, auch diejenigen, deren Antrag abgelehnt wurde und deren Abschiebung ausgesetzt ist. Sie bekommen eine Gesundheitskarte, mit der ihnen beinahe dieselben Leistungen zustehen wie allen anderen Versicherten auch. Die Kassen erhalten die Ausgaben und einen Verwaltungskostenanteil von den Trägern der Sozialhilfe erstattet, wie es auf der Internetseite des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen heißt. Es gilt allerdings auch, dass sie Zuzahlungen bis zur Belastungsgrenze leisten müssen. In Deutschland leben 300.000 Zuwanderer, deren Asylgesuch abgewiesen wurde.
Für die eine Million Flüchtlinge aus der Ukraine gilt eine Sonderregel. Sie haben sofort Anspruch auf Bürgergeld und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Bundeszahnärztekammer hat die Behauptung von Friedrich Merz zurückgewiesen, wonach abgelehnte Asylbewerber für die Terminprobleme bei Zahnärzten sorgten. „Ich kann die Aussagen von Friedrich Merz ehrlich gesagt nicht nachvollziehen“, hatte der Kammerpräsident Christoph Benz der Wirtschaftswoche gesagt. „Beim Zahnarzt kriegt man in der Regel problemlos Termine.“
Die Diskussion ist geschlossen.
Es geht doch nicht darum was und wer kostenlos etwas bekommt, sondern darum, welche Fehler bei der Zuwanderung und der Asyl-Politik begangen wurden und werden.
Es ist nichts KOSTENLOS in Deutschland.
Das sagen verschiedene Ärzte zu dem Thema:
https://www.nius.de/Politik/neue-zaehne-fuer-fluechtlinge-deutschlands-aerzte-geben-merz-recht-aber/5228e7f2-e168-41b3-9fd4-7d12fc7dac8e
„In dem Fall hat Merz Recht, wenn sich auf der einen Seite Menschen eine Behandlung erzwingen und andere dann rein praktisch auf ihre Behandlung warten müssen.“
„Die deutsche Bevölkerung hat zum Teil eine schlechtere Stellung als Flüchtlinge – normal arbeitende Bürger haben den Anspruch auf einen Festzuschuss zum Zahnersatz von meist 60 Prozent. Sozialleistungsempfänger haben einen Anspruch auf einen 100-prozentigen Zuschuss. Und seit Juni 2022 gehören auch Geflüchtete aus der Ukraine zu dieser Gruppe.“
„Die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen ist sprunghaft nach oben gegangen – die Menschen müssen ja irgendwo behandelt werden.“ Die Behandlung von Flüchtlingen sei oft „mühsam und sehr zeitintensiv“, allein schon wegen der Sprachbarriere. Das mache den Zeitaufwand kaum planbar und die Terminvergabe schwierig.
„Beim Zahnarzt kriegt man in der Regel problemlos Termine“, sagte er. Wartezeiten im ländlichen Bereich seien auf die geringe Zahnarztdichte zurückzuführen. „Wer starke Schmerzen hat, wird aber immer bevorzugt behandelt“, betonte Benz.
Ein Faktencheck ala Correctiv müsste Merz' Aussage - trotz aller Empörung - als "teilweise richtig" klassifizieren.
"Die deutsche Bevölkerung hat zum Teil eine schlechtere Stellung als Flüchtlinge – normal arbeitende Bürger haben den Anspruch auf einen Festzuschuss zum Zahnersatz von meist 60 Prozent. Sozialleistungsempfänger haben einen Anspruch auf einen 100-prozentigen Zuschuss. Und seit Juni 2022 gehören auch Geflüchtete aus der Ukraine zu dieser Gruppe.“
Komisches Argument: Was ist mit deutschen Sozialleistungsempfängern? Die bekommen das genauso.
Es ist also so: Sozialleistungsempfänger erhalten 100% - weil sowieso auf Transferleistungen angewiesen.
Wer das also ändern möchte muss die Menschen aus den Sozialleistungen rausbekommen!
Aber so etwas lehnen die meisten Konservativen ja bei den Flüchtlingen ab indem die Aufnahme einer Arbeit massiv erschwert wird (Siehe Aussagen von IHKs und Mittelstandsvertretern).
@Martin G.
Genau so ist es. Mit der Bürokratie steht sich Deutschland auch hier im Weg. Und dazu kommt, dass Menschen, die jahrelang hier gelebt und gearbeitet haben, von einem Tag die Arbeitserlaubnis entzogen wird und sie abgeschoben werden – obwohl sie keine Transferleistungen brauchen und jahrelang in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Aber Hauptsache – die Ausländer sind schuld. Während des Dritten Reichs hieß es: die Juden sind schuld. Daran sollte man immer denken, wenn man eine Debatte anstößt, wie Merz es getan hat.