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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Darf ich berufliche Mails auf dem privaten Handy checken?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Darf ich berufliche Mails auf dem privaten Handy checken?

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    Wer kein Diensthandy hat, nutzt vielleicht auch mal ein privates Gerät, um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben.
    Wer kein Diensthandy hat, nutzt vielleicht auch mal ein privates Gerät, um beruflich auf dem Laufenden zu bleiben. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Nicht jeder bekommt vom Arbeitgeber ein Diensthandy gestellt. Wenn's dann unterwegs mal schnell gehen muss, nutzen Beschäftigte gerne ihr privates Smartphone, um berufliche Mails zu checken oder einen dienstlichen Anruf zu erledigen. Aber: Ist das eigentlich erlaubt?

    «Der Arbeitgeber hat das Recht, den Angestellten die Arbeitsmittel zuzuweisen», erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt: Verbietet ein Arbeitgeber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre privaten Handys oder Laptops für dienstliche Zwecke nutzen, müssen sich Beschäftigte auch daran halten.

    Berufliche Nutzung von Privatgeräten nur mit Erlaubnis

    Gleichzeitig könne ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter private Geräte für dienstliche Zwecke verwenden, so der Fachanwalt weiter. Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel zu stellen.

    Auf dem privaten Smartphone oder Laptop berufliche Mails oder Nachrichten zu checken, ist also nur erlaubt, wenn das Einverständnis beider Parteien vorliegt.

    Zur Person: Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln und Leiter des Fachausschusses Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

    Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte.
    Volker Görzel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verein deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Foto: Volker Görzel/dpa-tmn
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