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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Muss ich meine Bewerbung selbst schreiben?

Fragen aus dem Arbeitsrecht

Muss ich meine Bewerbung selbst schreiben?

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    «Schreib mir eine Bewerbung»: Rechtlich ist es in der Regel kein Problem, wenn Bewerbungsunterlagen mit Hilfsmitteln erstellt werden.
    «Schreib mir eine Bewerbung»: Rechtlich ist es in der Regel kein Problem, wenn Bewerbungsunterlagen mit Hilfsmitteln erstellt werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

    Ein kreatives Anschreiben, ein strukturierter Lebenslauf, ein passgenaues Motivationsschreiben: Bewerbungen können ganz schön viel Aufwand erfordern. Schneller geht's natürlich mit Unterstützung, zum Beispiel der eines KI-Chatbots.

    Grundsätzlich gilt: «Die Bewerbung darf man mit allen möglichen Hilfsmitteln schreiben», so Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Dabei ist es völlig egal, ob die Unterlagen von einem anderen Menschen oder einer KI verfasst werden.

    Wichtig ist: Der Inhalt muss stimmen. Schreibt man die Texte also nicht selbst, muss man darauf achten, dass alle Fakten und Daten der Wahrheit entsprechen und keine falsche oder täuschenden Angaben enthalten sind. Denn für die Richtigkeit der Inhalte haftet man selbst, so die Fachanwältin. Wer falsche Angaben macht und den Arbeitgeber über die eigene Eignung täuscht, riskiert, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis später anficht.

    Praktisch: Die Hilfsmittel müssen bei der Bewerbung nicht angegeben werden. Wurde der Lebenslauf etwa mit der Unterstützung einer KI verfasst, muss das nicht gesondert gekennzeichnet werden.

    Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

    Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
    Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Foto: Bine Bellmann/dpa-tmn
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