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Paragraf 219a
13.05.2022

Hitzige Plenumsdebatte zu Werbeverbot für Abtreibung

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutierten heute über den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Gesetzesparagrafen 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt.
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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages diskutierten heute über den Gesetzentwurf zur Abschaffung des Gesetzesparagrafen 219a, der das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche regelt.
Foto: Christoph Soeder/dpa

Der Bundestag hat erstmals über den Gesetzentwurf der Ampel-Regierung zur Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch beraten. AfD und Union waren sich einig in ihrer Kritik.

In einer hitzigen Debatte haben Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen über die geplante Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche diskutiert.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) verteidigte das Vorhaben der Ampel-Koalition und betonte, dass es betroffenen Frauen den Zugang zu Informationen über solche Eingriffe erleichtern werde. Der Bundestag beriet an diesem Freitag erstmals über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf, der vorsieht, den umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Das regelt Paragraf 219a

Der Paragraf regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Er führt bislang aber auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über solche Eingriffe öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das soll sich ändern. Heftige Kritik daran kommt aus den Reihen von Union und AfD.

Justizminister Buschmann betonte, dass der Schutz von ungeborenem Leben auch weiterhin gewährleistet und nicht gefährdet sei. Er nannte es "absurd", Ärztinnen und Ärzte dafür zu verurteilen, dass sie über Abtreibung informieren. "Im Internet erlauben wir jedem Verschwörungstheoretiker, jeder Fake-News-Schleuder, jeden Unsinn über Schwangerschaftsabbrüche zu verbreiten. Aber qualifizierten Ärztinnen und Ärzten als Hüter der Wissenschaft, der Fakten, der Sachlichkeit und der Aufklärung, denen verbieten wir, sachliche Informationen bereitzustellen", sagte der Justizminister. Zuspruch bekam Buschmann von Abgeordneten der Koalitionspartner SPD und Grünen.

Verurteilte Ärztin erleichtert

Die 2017 auf Basis des Paragrafen 219a verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel äußerte sich erleichtert über das Vorhaben der Regierung. "Es bedeutet, dass ein jahrelanger Kampf für die Informationsrechte Betroffener endlich zu Ende geht", sagte Hänel der Deutschen Presse-Agentur.

Eine ganz andere Auffassung haben die Abgeordneten von Union und AfD. Bei der ersten Beratung des Koalitionsentwurfs reichte die Unionsfraktion einen Antrag gegen die Abschaffung des Paragrafen ein und argumentierte, dass Frauen auch jetzt schon ohne großen Aufwand an Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen kämen. Die Fraktion forderte auch, dass die Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte wie Hänel weiterhin Bestand haben. Denn das sieht der Gesetzentwurf der Ampel ebenfalls vor: Seit 1990 ergangene Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte im Zusammenhang mit 219a sollen damit aufgehoben werden.

Bär: Dürfen Abtreibung nicht einfach machen

Die Unionsabgeordnete Dorothee Bär (CSU) warf der Koalition vor, eine "Lex Hänel" durchsetzen zu wollen und griff die Gießener Medizinerin direkt an: Es handele sich um "eine Ärztin, die von Zellhaufen spricht, eine Ärztin, die noch nicht mal akzeptiert, dass es ein Embryo ist, ein werdendes Leben", sagte Bär. Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz warnte davor, die Hürden für Schwangerschaftsabbrüche abzubauen. "Wir als Gesellschaft dürfen eine Abtreibung nicht zu einfach machen", sagte Seitz.

Aus der Linksfraktion gab es dagegen Jubel. Die Linken-Abgeordnete Heidi Reichinnek nannte den Paragrafen 219a einen "Nazi-Paragraphen" in Anspielung darauf, dass der Gesetzesparagraf 1933 erstmals in Kraft getreten war. Reichinnek plädierte dafür, im nächsten Schritt den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das würde bedeuten, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich nicht mehr strafbar wären.

Linke fordert auch Streichung von Paragraf 218

Buschmann betonte, ein solcher Schritt sei nicht vorgesehen. Außerdem versicherte er, dass mit dem Entwurf der Koalition garantiert sei, dass es auch künftig keine "abstoßende" Werbung für Abtreibung geben werde. Dafür sorge eine entsprechende Ergänzung des Heilmittelwerbegesetzes, erklärte der Minister. Damit würden "die strengen Regeln", die dieses Gesetz vorschreibt, künftig auch für Schwangerschaftsabbrüche, die nicht medizinisch veranlasst sind, gelten. "Die Gefahr abstoßender, irreführender Werbung besteht nicht", versicherte der Justizminister.

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