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Gasumlage
17.08.2022

EU-Kommissar erteilt Mehrwertsteuer-Ausnahme Absage

EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni spricht mit Journalisten.
Foto: Laurent Gillieron/KEYSTONE, dpa

Zumindest die Mehrwertsteuer sollte bei der von der Ampel-Regierung beschlossenen Gasumlage entfallen. Doch nun ist es amtlich: Die EU-Kommission sieht dafür keine rechtliche Möglichkeit.

Die von der Bundesregierung gewünschte Ausnahme von der Mehrwertsteuer für die geplante Gasumlage ist endgültig vom Tisch. Der gegenwärtige rechtliche Rahmen lasse eine Ausnahme für die Gasumlage nicht zu, schrieb EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni am Mittwoch in einem Brief an Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Es sei auch nicht möglich für die Kommission, in diesem Fall Abweichungen von der Mehrwertsteuer-Richtlinie vorzuschlagen. Dies sei nur bei verfahrenstechnischen Fragen möglich, nicht aber, wenn es um die Höhe der Steuer gehe, schrieb Gentiloni. Der Brief lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Deutschland habe aber verschiedene andere Optionen, um Verbraucher weniger zu belasten, schrieb der italienische Politiker. So könne die Bundesregierung die Mehrwertsteuer im Nachhinein an die Verbraucher zurückzahlen oder die Umlage senken. Es sei auch möglich, die Steuer den Gaskonzernen zugute kommen zu lassen. Alternativ könne man die geltende Mehrwertsteuer auf mindestens fünf Prozent reduzieren, schrieb der Wirtschaftskommissar. In Deutschland gilt in der Regel ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei sieben Prozent.

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