Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Gerichtsverfahren: AfD droht Geheimdienstbeobachtung 

Gerichtsverfahren
06.03.2022

AfD droht Geheimdienstbeobachtung 

Ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf entscheidet das Verwaltungsgericht Köln.
2 Bilder
Ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf entscheidet das Verwaltungsgericht Köln.
Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa

Die AfD steht vor einer wichtigen Wegmarke: Der deutsche Inlandsgeheimdienst könnte die Partei als Ganzes ins Visier nehmen. Kommt es dazu, droht neben einer Überwachung auch eine Schwächung.

Tino Chrupalla zeigt sich beim Blick auf die beiden Gerichtstermine an diesem Dienstag und Mittwoch in Köln gelassen: Er sehe dem mit Spannung entgegen.

"Wir werden dort das erste Mal eine neutrale Bewertung unserer Partei, aber auch der Arbeit des Verfassungsschutzes erhalten. Wir können daher nur gewinnen", sagt der AfD-Chef, der außerdem davon ausgeht, "dass uns das Gericht Recht geben wird".

Für die AfD steht viel auf dem Spiel

Auch wenn sich das bei Chrupalla anders anhört, für die Partei geht es um eine einschneidende Entscheidung. Das Verwaltungsgericht Köln muss klären, ob der Verfassungsschutz - der deutsche Inlandsgeheimdienst - die AfD "als Verdachtsfall oder gesichert rechtsextremistische Bestrebung" einstufen und beobachten darf. Eine solche Einstufung hätte nicht nur zur Folge, dass der Geheimdienst künftig oberservieren, Informanten anwerben oder unter strengen Voraussetzungen auch Telefonate und Emails überwachen darf. Sie wirkt nach Experteneinschätzung auch imageschädigend und dürfte zu einem Mitgliederschwund führen.

Mehrere Landesverbände der AfD werden bereits beobachtet. Die Partei hatte im vergangenen Jahr Klage dagegen eingereicht, auch als Ganzes ins Visier genommen zu werden. Der Verfassungsschutz hatte in einem umfangreichen Gutachten seine Erkenntnisse zur AfD zusammengetragen. Über Details hatte der "Spiegel" berichtet. Demnach wurden Hunderte Reden, Facebook-Postings und Auftritte von AfD-Politikern auf allen Parteiebenen ausgewertet. Die Belege für verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD seien nach Ansicht der Behörde groß genug, um die komplette Partei zu beobachten.

Meuthen-Aussagen bekräftigen den Verdachtsfall

Bestärkt fühlen dürfte sich der Geheimdienst durch Äußerungen des langjährigen AfD-Chefs Jörg Meuthen. Der 60-Jährige war im Januar aus der Partei ausgetreten und hatte das mit dem aus seiner Sicht zu radikalen Kurs vieler AfD-Spitzenfunktionäre begründet: "Große Teile der Partei und mit ihr etliche ihrer führenden Repräsentanten haben sich für einen immer radikaleren, nicht nur sprachlich enthemmteren Kurs, für politische Positionen und verbale Entgleisungen entschieden, die die Partei in vollständige Isolation und immer weiter an den politischen Rand treiben."

"T-online" hatte berichtet, dass Meuthens Aussagen auch im Verfahren eine Rolle spielen dürften. Das Nachrichtenportal bezog sich auf ein ihm vorliegendes Schreiben einer Anwaltskanzlei, die den Verfassungsschutz vertritt, an das Gericht. Darin würden auf neun Seiten Zitate aus Interviews verschiedener Medien mit Meuthen zu seinem Rücktritt aufgelistet.

Ein Gerichtssprecher bestätigte lediglich, dass seit dem vergangenen Jahr weitere Stellungnahmen nachgeliefert worden seien, äußerte sich aber nicht zu Inhalten. Vom Bundesamt für Verfassungsschutz hieß es vor der Verhandlung: Man bitte um Verständnis, dass man sich aufgrund des laufenden Gerichtsverfahrens und aus Respekt vor dem Gericht nicht zum Thema AfD äußern könne.

Auch Linke-Politiker waren unter Beobachtung

Erfahrungen mit einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz haben auch Politiker der Linken. Partei-Promis wie Gregor Gysi oder Sahra Wagenknecht und andere Bundestagsabgeordnete wurden lange beobachtet. Auch die ehemalige Parteichefin und heutige stellvertretende Fraktionschefin Gesine Lötzsch war im Visier des Inlandsgeheimdienstes. Es sei dabei vor allem darum gegangen, "uns politisch zu diskreditieren", sagt Lötzsch heute. Eine solche Einstufung führe auch dazu, dass Bürger oder Organisationen abgeschreckt würden.

Nach damaligen Angaben der Regierung wurden keine "nachrichtendienstlichen Mittel" eingesetzt. Lötzsch glaubt das nicht: "Das hieße ja, man sammelt nur Zeitungsausschnitte, was total lächerlich ist." Dennoch sei sie nicht paranoid geworden. "Selbst wenn man wirklich richtige Geheimnisse hätte, jeder weiß: Alle wichtigen Entscheidungen in der Weltpolitik werden auf Waldspaziergängen getroffen."

Beobachtung der Linken 2014 eingestellt

2014 wurde die Beobachtung von Bundestagsabgeordneten der Linken eingestellt. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, diese könne es nur geben, "wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft". Auch wenn es nun um den größten politischen Gegner geht, lehnt Lötzsch eine Geheimdienstbeobachtung der AfD ab. Die Auseinandersetzung mit der Partei müsse politisch geführt werden.

In der AfD wird befürchtet, dass weitere Mitglieder die Partei verlassen könnten, sollte der Verfassungsschutz Recht bekommen. Zum Jahreswechsel zählte die Partei knapp über 30.000 Mitglieder. 2021 waren es noch 32.000, 2020 rund 34.000. Der Politikwissenschaftler Jürgen Falter sagt: "Sollte das Gericht die Klage der AfD ablehnen und die Partei als Ganzes mit verfassungsschutzrechtlichen Mitteln beobachtet werden, würde das zweifellos zu einer stärkeren Radikalisierung der Partei führen, da manche gemäßigten Kräfte, insbesondere Beamte, die Partei dann verlassen dürften."

Stärkere Radikalisierung befürchtet

Das öffentliche Interesse ist groß. Deshalb hat das Verwaltungsgericht die Verhandlung in die Kölner Messe verlegt. Ob es in den beiden Verhandlungstagen Entscheidungen geben wird, sei derzeit offen, sagte der Sprecher. Ebenfalls unklar ist, ob das das Ende des Rechtsstreits wäre: "Sollte das Gericht unserer Argumentation nicht folgen, werden wir natürlich die Einlegung von Rechtsmitteln ebenso sorgsam prüfen, wie die Gründe des Gerichts", sagt AfD-Chef Chrupalla.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.