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Gesellschaft
27.01.2022

Arbeitsgruppe untersucht Telegram: Reicht das im Kampf gegen Hass und Hetze?

Steht nun stärker im Fokus des Bundeskriminalamts: Telegram.
Foto: Fabian Sommer, dpa

Telegram verbannen, Klarnamenpflicht auf Facebook – der Staat diskutiert Maßnahmen gegen Hass im Netz. Doch die Probleme liegen tiefer, sagen zwei Expertinnen.

Kaum hat Grünen-Politikerin Ricarda Lang ihre erste Rede im Bundestag in dieser Woche beendet, verbreiten Menschen auf Twitter Hass und Hetze. Sexistische Beiträge, beleidigende Kommentare zu ihrem Aussehen, Beschimpfungen – Alltag im Netz und in sozialen Medien. So wie Ricarda Lang geht es vielen, die in der Öffentlichkeit stehen, aber auch vielen Privatpersonen. Das zeigt eine europaweite Umfrage von HateAid, einer Beratungsstelle für Opfer von Hass im Netz. Rund 70 Prozent der Internetnutzerinnen und -nutzer sind schon einmal mit digitaler Gewalt in Kontakt gekommen. Rund ein Drittel war bereits selbst betroffen.

Josephine Ballon von HateAid bezeichnet diese Zahlen als dramatisch: "Bereits mehr als die Hälfte der Internetnutzenden in Deutschland traut sich nicht mehr, im Netz ihre politischen Ansichten zu äußern – aus Angst davor, selbst digitale Gewalt zu erfahren. Der sogenannte Silencing-Effekt gefährdet die Meinungsfreiheit." Was also tun?

Head of Legal von HateAid: Josephine Ballon.
Foto: Andrea Heinsohn Photography

Das Bundeskriminalamt hat nun eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich speziell mit Straftaten im Messengerdienst Telegram auseinandersetzt. Ziel sei es, Tatverdächtige zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Gerade Telegram gilt als Sammelbecken für Menschen mit Verschwörungsideologien und radikalen Ansichten. Kritisiert wird vor allem, dass der Dienst kaum etwas dagegen unternimmt, verbreiteten Hass, Hetze und demokratiegefährdende Beiträge zu löschen. Sozialpsychologin Pia Lamberty, die unter anderem zu Rechtsextremismus forscht, findet es wichtig, dass sich die Regierung mit der Thematik auseinandersetzt, schränkt aber ein: "Auch auf anderen Plattformen findet systematisch Hetze statt. Man darf also nicht denken: 'Wir gehen jetzt gegen Telegram vor und alles wird gut.'"

Politikerinnen und Politiker fordern, Telegram aus AppStores zu verbannen

Josephine Ballon sieht das ähnlich. Zwar sei es wichtig, dass nun Telegram in den Fokus rückt, das Vorgehen selbst sei jedoch schwierig: "Leider können wir mit nationaler Gesetzgebung das Problem kaum lösen, da sich Telegram mit einem Büro in Dubai versteckt und schlicht nicht für Vollstreckungsmaßnahmen erreichbar ist." Wie schwer sich die Politik mit Problem-Plattformen wie Telegram tut, zeigt sich an der Debatte, die Ende vergangenen Jahres aufkam. Mehrere Politikerinnen und Politiker – darunter inzwischen auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser – forderten Google und Apple dazu auf, Telegram aus den AppStores zu verbannen. Eine Reaktion der beiden Technik-Riesen gab es bislang nicht.

Die beiden Expertinnen Ballon und Lamberty sehen das kritisch. Zwar könne es die Hass-Szene vorübergehend schwächen, jedoch sei es ein massiver Einschnitt, wenn die Regierung erwirkt, dass ein Messenger nicht mehr zugänglich ist. "Wir müssen diese Debatte mit mehr Ruhe führen und uns fragen, wie man Hass eindämmen, aber gleichzeitig die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken kann", sagt Lamberty. Auch Ballon bekräftigt, dass eine Abschaltung des Dienstes das letzte Mittel bleiben muss. "Eine mildere Möglichkeit wäre wohl, sich auf Accounts zu beschränken, wie es zuletzt durch eine freiwillige Maßnahme von Apple und Google mit dem Account von Attila Hildmann geschehen ist."

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Ein weiteres Mittel, das diskutiert wird, ist die Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken. Am Donnerstag beschäftigte sich der Bundesgerichtshof mit zwei Fällen. Facebook hatte die Accounts eines Mannes und einer Frau gesperrt, weil ihre Fantasienamen gegen die Nutzungsbedingungen verstießen. Das Netzwerk verlangt nämlich, dass Nutzerinnen und Nutzer ihren echten Namen angeben – sonst droht die Sperre des Accounts. Das Gericht entschied jedoch, dass die beiden weiterhin ein Pseudonym verwenden dürfen. Das Urteil ist zwar nicht auf weitere Fälle anwendbar, aber könnte eine solche Klarnamenpflicht Hass und Hetze im Netz reduzieren?

Konsequente Strafverfolgung zentrales Mittel im Kampf gegen Hass im Netz

"Die Naidoos und Hildmanns dieser Welt hetzen auch unter ihrem Klarnamen. Die Hemmschwelle ist gefallen, das liegt vor allem an der fehlenden Strafverfolgung", sagt Lamberty. Sie sehe eine Klarnamenpflicht daher kritisch, zumal man dabei auch Opfern digitaler Gewalt schaden würde: "Die Sexarbeiterin oder der schwule Jugendliche aus dem Dorf, die gerne von ihrem Leben erzählen, aber anonym bleiben wollen, würden dadurch aus dem Netz gedrängt." Auch die Beratungsstelle HateAid hält eine Pflicht zur Angabe des Vor- und Zunamens für nicht wünschenswert. Jedoch müsse es Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden geben, Täter und Täterinnen zu identifizieren, wenn Straftaten begangen werden. Denkbar wären bessere Ermittlungsmaßnahmen für die Behörden, um IP Adressen schneller verwertbar zu machen oder auch eine Diskussion von Verifizierungspflichten über Telefonnummern bei der Anmeldung in sozialen Netzwerken.

Sozialpsychologin und Expertin für Rechtsextremismus: Pia Lamberty.
Foto: Daniel Paschke

Zentrales Mittel im Kampf gegen digitale Gewalt – da sind sich beide Expertinnen einig – ist eine konsequente Strafverfolgung. "Digitaler Hass hat reale Konsequenzen. Wenn Kenntnisse über eine Täterin oder einen Täter vorliegen, dann muss die Polizei auch reagieren", sagt Pia Lamberty. Zudem sei es wichtig, dass Opfer geschützt werden – etwa durch flächendeckende Beratungsstellen – und unkompliziert zu ihrem Recht kommen. Darüber hinaus brauche die Gesellschaft mehr Kompetenz im Umgang mit sozialen Netzwerken und Messengerdiensten, erzählt Lamberty. "Die Frage ist doch: Wie wollen wir unsere digitalen Räume gestalten?"

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.01.2022

Hmm, wo ist der Unterschied zwischen Chaträume und Stammtisch? Ich glaube was die Hetze angeht nehmen sich beide nicht viel.

Aber ich habe erst gelernt, wenn man z.b. was gegen die Maßnahmen von Herrn Lauterbach hat, dann soll man bitte seinen Posten und die Arbeit im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit kritisieren und nicht die Person.

In diesem Artikel würde ich den Artikel kritisieren im schlimmsten Fall den Posten als Redakteur aber nicht die private Person Fabian Kluge.
Ihr seht liebe AZ ich habe gelernt und bin ruhiger geworden. Ob das an der Impfung liegt?