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Haushalt
14.12.2021

60 Milliarden Euro mehr: Unionsfraktion will Nachtragsetat überprüfen lassen

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt kritisiert den neuen Finanzminister Christian Lindner für dessen Nachtragshaushalt.
Foto: Michael Kappeler, dpa

Die Legislatur hat kaum begonnen, da zieht die Union im Bundestag ein scharfes Schwert: Sie will den 60 Milliarden schweren Nachtragshaushalt in Karlsruhe prüfen lassen.

Die Unionsfraktion im Bundestag zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Nachtragshaushalts an und will diesen in Karlsruhe überprüfen lassen. Sie werde dazu eine Normenkontrollklage anstrengen, kündigten Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin an. 

Union ist kritisch: Ist der 60 Milliarden schwere Nachtragshaushalt verfassungskonform?

Die Ampel-Regierung wolle für die Corona-Bekämpfung gedachte Kreditermächtigungen "umlabeln" und als allgemeine Finanzreserve für Ampel-Vorhaben nutzen, sagte Brinkhaus. "Das ist höchst bedenklich, wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen."

Dobrindt sagte: "Wer Finanzpolitik durch Finanzakrobatik ersetzt, der bewegt sich sehr schnell außerhalb des Rechtsrahmens." Eine Normenkontrollklage sei notwendig, um überprüfen zu lassen, "ob hier nicht ganz bewusst ein Umgehungstatbestand vorherrscht". Die Ampel habe sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet, die Schuldenbremse 2023 wieder einzuhalten. Es müsse kontrolliert werden, ob nun versucht werde, dies zu umgehen. 

Die neue Regierung aus SPD, Grünen und FDP will den Energie- und Klimafonds um rund 60 Milliarden Euro aufstocken - und zwar mit Mitteln, die als Kredite bereits genehmigt waren, in diesem Jahr aber nicht mehr gebraucht werden. Das hatte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Montag angekündigt. 

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Opposition spricht von Finanztricks der neuen Ampel-Regierung

Mit einer abstrakten Normenkontrollklage kann ein Antragsteller unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit und von eigener Betroffenheit die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm überprüfen lassen. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden.

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Dobrindt sagte, man müsse die Regierung daran erinnern, "dass gutes Regieren mit Haushaltsklarheit und -wahrheit beginnt". Diese Prinzipien sollten nicht gleich im allerersten Schritt über Bord geworfen werden. Es sei grundfalsch zu versuchen, das Einhalten der Schuldenbremse ab 2023 durch vorgezogene Schulden zu erkaufen. Solche "Finanztricks" würden international erkannt. "Wenn diese Finanzjonglierereien in Deutschland in Europa Nachahmer finden, dann gefährdet das in ganz Europa die Finanzstabilität und natürlich den Stabilitäts- und Wachstumspakt."

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.12.2021

Wenn schon für den neuen Chef im Bundesfinanzministerium so manches neu ist, so sollte doch der bisherige wissen, was das Bundesfinanzministerium selbst über den Nachtragshaushalt schreibt:
„Unter Nachtragshaushalt versteht man die nachträgliche Veränderung eines bereits vom Parlament beschlossenen Haushalts des Bundes, eines Landes, von Gebietskörperschaften oder anderen Öffentlichen Haushalten. Die Änderungen des betreffenden Haushaltsgesetzes von Bund oder Ländern bzw. der Haushaltssatzung einer kommunalen Gebietskörperschaft gehen entweder darauf zurück, dass die Einnahmen hinter der ursprünglichen Planung zurückbleiben bzw. neue Ausgaben entstehen, für die eine Ausgabeermächtigung geschaffen werden muss.“
Es ist doch ganz eindeutig, dass weder Mindereinnahmen noch Mehrausgaben der Anlass für den Nachtragshaushalt sind.