
Heizungstausch 2024: Ausnahmen, Förderung und Übergangsfristen im neuen GEG

Das Bundeskabinett hat das Gebäudeenergiegesetz geändert. Was es vom umstrittenen Habeck-Entwurf ins Gesetz geschafft hat und welche Fristen und Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch gelten.

Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde lange heiß diskutiert und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) musste für seine Vorschläge viel Kritik einstecken. Die Bundesregierung beschloss zwar eine Novelle des GEG, in den vergangenen Wochen diskutierte die Ampel-Koalition allerdings viel über Nachbesserungen. Nachdem sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in die Gespräche eingeschaltet hatten, kamen sie zu einem Ergebnis und beschlossen sogenannte "Leitplanken". Die Ampel-Koalition klärte zuletzt noch offene Fragen beim Gebäudeenergiegesetz. Entlang der "Leitplanken" sollen nun die letzten Details feststehen. Die Kompromisse ergeben beim Heizungsgesetz einige Änderungen. Am Donnerstag soll der neue Gesetzentwurf vorgestellt werden.
Hinweis: Das Gebäudeenergiegesetz wird am 8. September erneut im Bundestag diskutiert und es wird über die Gesetzesänderung abgestimmt. Sobald Neuerungen oder Änderungen bekannt sind, werden wir diesen Artikel aktualisieren.
Übrigens: Statt der von der Regierung favorisierten Wärmepumpe sind derzeit auch andere Heizungsarten sehr gefragt.
Heizungstausch von Öl- und Gasheizungen: Das stand in der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Die 2. Novelle des GEG stammt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wurde am 19. April 2023 im Bundeskabinett beschlossen. Der Novelle war ein Gesetzesentwurf vorausgegangen, an dem bis zuletzt gefeilt wurde. Die Novelle des GEG besagt, dass ab 2024 beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energien gesetzt werden muss. "Das heißt konkret, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss", schreibt das Bundeswirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Der Heizungstausch in Häusern ist damit in der Novelle verankert, denn die Bundesregierung möchte für eine "richtige Weichenstellung beim Einbau neuer Heizungen sorgen". Dies sei wegen der langen Investitions- und Nutzungszeiträume - eine Heizung wird im Schnitt 20 bis 30 Jahre genutzt - notwendig. Hausbesitzer müssen daher auch überlegen, ob es sich noch lohnt, eine neue Ölheizung in ihrem Haus einzubauen.
Novelle des GEG: Übergangsfristen für Heizungstausch, finanzielle Unterstützung und Co. im Überblick
Folgende Änderungen und Neuerungen sah die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum Heizungstausch vor:
- Ab 1.1.2024 muss jede neu eingebaute Heizung (Neubau, Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen der bestehenden Heizungen sind weiter möglich. Wer Öl- und Gasheizungen nutzt, muss allerdings das Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen beachten. Dieses Datum ist der 31.12.2044.
- Die Regelung ist technologieoffen. Um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, können Eigentümer eine individuelle Lösung umsetzen und den "Erneuerbaren-Anteil" rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Optionen frei wählen. Diese sind der Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, eine Stromdirektheizung, eine Hybridheizung (Kombination aus Erneuerbaren-Heizung und Gas- oder Ölkessel) oder eine Heizung auf Basis von Solarthermie. Auch die Möglichkeit einer "H2-Ready"-Gasheizung ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Für bestehende Gebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizung, Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt (mindestens zu 65% Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff).
- Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden - eine sogenannte Havarie - greifen Übergangsfristen für den Heizungstausch. Diese Frist liegt bei drei Jahren (bei Gasetagen bis zu 13 Jahren). Vorübergehend kann eine, eventuell gebrauchte, fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
- Ausnahme für über 80-Jährige: Für Eigentümer, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen entfallen. Für sie gilt also eine Ausnahme vom Heizungstausch. Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die betroffene Wohnung selbst bewohnen.
- Die Änderung des GEG sieht finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuergutschriften vor. Diese sollen soziale Härten abfedern. Ein Förderkonzept Erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das neue Förderkonzept setzt sich aus einer Grundförderung für alle Bürger im selbst genutzten Wohnraum und drei Bonusförderungen zusammen. Während die Grundförderung einen Fördersatz von 30 Prozent vorsieht, können unter bestimmten Voraussetzungen "Klimaboni" beantragt werden. Zudem gibt es für den Einbau von Wärmepumpen bereits eine Förderung von bis zu 40 Prozent.
- Es gibt eine allgemeine Härtefallregelung. Diese sieht vor, dass im Einzelfall berücksichtigt wird, ob die notwendige Investition zum Heizungstausch in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass hierbei auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen eine Rolle spielen.
Heizungs-Boom in Deutschland: Diese Systeme sind jetzt besonders begehrt
Der Weg für das Gebäudeenergiegesetz wurde freigemacht - Was hat die Ampel-Koalition nun beim Heizungsgesetz neu vereinbart?
Die Novelle ist Geschichte. Die Ampel-Koalition traf sich nun erneut, um beim umstrittenen Heizungsgesetz nachzubessern. Die sogenannten "Leitplanken" sehen laut dpa wie folgt aus:
- Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.
- Die kommunale Wärmeplanung ist noch Zukunftsmusik. Solange es sie noch nicht gibt, sollen die Regelungen beim Heizungsaustausch noch nicht gelten.
- Ab dem 1. Januar 2024 sollen zwar Gasheizungen eingebaut werden dürfen, aber nur, wenn diese auf Wasserstoff umzurüsten sind, wie aus dem Papier hervorgeht. Diese Regelung soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten Anwendung finden.
- Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten "gleichwertig behandelt werden".
- Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.
Die "Leitplanken" dienen dem Parlament nun dazu die entsprechenden Änderungen im Gesetzentwurf festzuhalten.
Zudem plant die Regierung noch eine Reform der kommunalen Wärmeplanung. Dafür sollen Länder und Kommunen in den nächsten Jahren genaue Pläne vorlegen, wie sie vor Ort die Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. So sollen Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung erhalten, ob ihr Haus künftig an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird oder sie bei ihrem Heizsystem auf eine Wärmepumpe oder eine andere Option setzen sollten.
Heizungstausch: Mehrheit lehnt Verbot von Öl- und Gasheizungen ab
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagte zu den Änderungen: „Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden. Aber mit neuen Heizungen muss die Wärmewende jetzt beginnen. Andere Länder, wie beispielsweise Frankreich oder Dänemark oder auch Finnland und Schweden, haben damit schon viel früher begonnen und sind damit schon weiter. Wir starten die Aufholjagd und geben mit dem Gebäudeenergiegesetz das klare Signal: Wer jetzt in eine neue Heizung investiert, muss das nachhaltig tun."
Kritik in Richtung der Novelle kommt aus der Opposition. CDU-Fraktionsvize Jens Spahn bemängelte laut ZDF, das Förderungskonzept der Ampel sei nicht nachvollziehbar. Die Union werde "alles dafür tun, dass dieses Gesetz so nicht kommt".
Die Novelle für das Gebäudeenergiegesetz geht nun seinen Gang durch Bundestag und Bundesrat. Dort könnte es noch Änderungen geben. Auf diese hofft wohl auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der sich mit der Finanzierung des bundesweiten Heizungstausches schwertut. In einer Erklärung von Lindners Ministerium heißt es, der Bundestag müsse an dem Gesetz jetzt noch "weitere notwendige Änderungen" vornehmen. Auch in einem Tweet äußerte sich Lindner noch skeptisch. Inzwischen ist ein regelrechter Streit zwischen FDP und Grünen um die GEG-Änderung ausgebrochen.
Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag von ntv und RTL lehnen 78 Prozent der Bundesbürger die geplante GEG-Änderung ab. Lediglich 18 Prozent hielten den Schritt für richtig, schrieb n-tv.de zu der Umfrage. Die ablehnende Haltung habe offenbar sehr viel mit der Sorge vor steigenden Heizkosten zu tun. 62 Prozent der Befragten erwarten offenbar "eher steigende" Preise, wenn die Heizenergie aus erneuerbaren Energien stammt. Nur 12 Prozent glauben an sinkende Preise, 23 Prozent der Befragten erwarten überhaupt keinen Preiseffekt.
Übrigens: Wer eine Ölheizung besitzt, kann beim Austausch zwischen vielen Alternativen wählen. Allerdings sind neue Heizungen teuer. Die Kosten variieren je nach Heizart stark. Aber gibt es auch einige BAFA-Förderungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten sollen.