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Öl- und Gasheizungen
28.02.2024

Heizungstausch 2024: Diese Ausnahmen, Förderungen und Übergangsfristen müssen Sie kennen

Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes, die den Heizungstausch regelt, geht in Richtung Bundesrat. Wir haben zusammengefasst, was auf Verbraucher zukommt.
Foto: Fabian Sommer, dpa

Das Bundeskabinett hat das Gebäudeenergiegesetz geändert. Was es vom umstrittenen Habeck-Entwurf ins Gesetz geschafft hat und welche Fristen und Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch gelten.

Die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde lange heiß diskutiert und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) musste für seine Vorschläge viel Kritik einstecken. Die Kompromisse der Ampel-Parteien ergaben beim Heizungsgesetz schließlich einige Änderungen. Die Bundesregierung fördert nun eine breite Palette an Heizungstechnologien, einschließlich Wärmepumpen, Biomasseheizungen und H2-Ready-Gasheizungen, um den Übergang zu erneuerbaren Energien zu unterstützen.

Übrigens: Statt der von der Regierung favorisierten Wärmepumpe sind derzeit auch andere Heizungsarten sehr gefragt.

Novelle des GEG: Übergangsfristen für Heizungstausch, finanzielle Unterstützung und Co. im Überblick

Folgende Änderungen und Neuerungen sah die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes zum Heizungstausch vor:

  • Ab 1.1.2024 muss jede neu eingebaute Heizung (Neubau, Bestandsgebäuden, Wohn- und Nichtwohngebäuden) mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch Reparaturen der bestehenden Heizungen sind weiter möglich. Wer Öl- und Gasheizungen nutzt, muss allerdings das Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen beachten. Dieses Datum ist der 31.12.2044.
  • Die Regelung ist technologieoffen. Um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen, können Eigentümer eine individuelle Lösung umsetzen und den "Erneuerbaren-Anteil" rechnerisch nachweisen oder zwischen verschiedenen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Optionen frei wählen. Eigentümer haben nun die Freiheit, aus einer Vielzahl von Heizungsoptionen zu wählen, die alle auf die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie abzielen, einschließlich der Möglichkeit, sich für 'H2-Ready'-Gasheizungen zu entscheiden.
  • Übergangsfristen und Ausnahmen: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden - eine sogenannte Havarie - greifen Übergangsfristen für den Heizungstausch. Diese Frist liegt bei drei Jahren (bei Gasetagen bis zu 13 Jahren). Vorübergehend kann eine, eventuell gebrauchte, fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren.
  • Die Änderung des GEG sieht finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuergutschriften vor. Diese sollen soziale Härten abfedern. Ein Förderkonzept Erneuerbares Heizen wurde in der Bundesregierung geeint und passt die Förderung auf das neue Gebäudeenergiegesetz an. Das neue Förderkonzept setzt sich aus einer Grundförderung für alle Bürger im selbst genutzten Wohnraum und drei Bonusförderungen zusammen. Während die Grundförderung einen Fördersatz von 30 Prozent vorsieht, können unter bestimmten Voraussetzungen "Klimaboni" beantragt werden. Zudem gibt es für den Einbau von Wärmepumpen bereits eine Förderung von bis zu 40 Prozent.
  • Es gibt eine allgemeine Härtefallregelung. Diese sieht vor, dass im Einzelfall berücksichtigt wird, ob die notwendige Investition zum Heizungstausch in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Das Wirtschaftsministerium weist darauf hin, dass hierbei auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklungen eine Rolle spielen.

Heizungs-Boom in Deutschland: Diese Systeme sind jetzt besonders begehrt

Der Weg für das Gebäudeenergiegesetz wurde freigemacht - Was hat die Ampel-Koalition nun final beim Heizungsgesetz neu vereinbart?

Auf folgende Kernpunkte hat sich die Koalition laut der Website der Bundesregierung geeinigt: 

  • Das Gebäudeenergiegesetz soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden. Künftig soll eine verpflichtende kommunale Wärmeplanung eingeführt werden, auf die sich bei verpflichtenden Maßnahmen mit Übergangsfristen bezogen werden soll.
  • Die kommunale Wärmeplanung ist allerdings noch Zukunftsmusik. Wann ein Wärmeplan vorliegen soll, ist von der Einwohnerzahl der entsprechenden Kommune abhängig. "Die Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden", schreibt die Bundesregierung auf ihrer Website.
  • Seit dem 1. Januar 2024 sollen in bestehenden Gebäuden zwar Gasheizungen eingebaut werden dürfen, aber nur, wenn diese nachweislich erneuerbare Gase nutzen. Also mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff.
  • Wenn auf klimaneutrale Heizungen gewechselt wird, sollen alle Möglichkeiten "gleichwertig behandelt werden".
  • Bei den notwendigen Neuinvestitionen in die Heizungssysteme sollen Haushalte finanziell nicht überfordert werden.

Heizungstausch 2024 - erste Förderung kann jetzt beantragt werden

Ab sofort kann der Heizungstausch in Angriff genommen werden, da das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, was auch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einschließt. Die Förderrichtlinie für diesen Zweck wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Es ist möglich, bereits jetzt den Austausch einer alten Heizungsanlage in Auftrag zu geben. Die Förderanträge können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ab dem 27. Februar 2024 gestellt werden. Weitere wichtige Hinweise und Informationen sind auf der Website energiewechsel.de verfügbar.

Übrigens: Wer eine Ölheizung besitzt, kann beim Austausch zwischen vielen Alternativen wählen. Allerdings sind neue Heizungen teuer. Die Kosten variieren je nach Heizart stark. Aber gibt es auch einige BAFA-Förderungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten sollen.