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Gesetzentwurf
19.04.2023

Heizungstausch ab 2024: Diese Regeln und Ausnahmen sollen gelten

Ab 2024 sollen neue Heizungen in Deutschland klimafreundlicher sein.
Foto: Silas Stein, dpa (Symbolbild)

Seit Wochen gibt es in der Ampel-Koalition Streit über den geplanten Heizungstausch ab 2024. Jetzt liegt ein Gesetzentwurf vor. Welche Regeln und Ausnahmen gelten sollen.

Neue Heizungen sollen ab dem kommenden Jahr in Deutschland klimafreundlicher sein. Seit Woche herrscht aber Uneinigkeit in der Ampel-Koalition. Doch jetzt hat sich die Bundesregierung auf letzte Details und Entschärfungen beim umstrittenen Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen verständigt und einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.

Demnach müssen neue Heizungen ab 2024 mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. So heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem Spiegel vorliegt. Davon betroffen sind sowohl Neubauten als auch Altbauten, wenn dort defekte Heizungen ersetzt werden müssen. Alternativ kann das Haus an ein Fernwärmenetz angeschlossen oder mit einer Wärmepumpe, einer Stromheizung oder einer Solarthermie-Anlage ausgerüstet werden. Auch der Einsatz von Wasserstoff soll möglich sein. Für Biomasse oder Biomethan gilt das nur in Bestandsgebäuden.

Habeck konnte sich beim Gesetz zum Heizungstausch weitgehend durchsetzen

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) konnte sich mit dem Gesetzentwurf weitgehend durchsetzen. Der Geltungsbeginn des Gesetzes ist der 1. Januar 2024 geblieben. Habeck konnte auch die Austauschpflicht für den Fall, dass ab diesem Datum eine Gas- oder Öltherme kaputtgeht, erringen. Bei einer größeren Auswahl an Heizungssystemen musste er der FDP aber entgegenkommen.

Video: dpa

Heizungstausch ab 2024: Diese Ausnahmen soll es geben

Für einige Sonder- und Härtefälle sind auch Ausnahmen geplant. Solche gelten beispielsweise bei Havarien von Gas- oder Öl-Heizungen, wenn ein Anschluss an ein Wärmenetz geplant ist, aber nicht unmittelbar bevorsteht. Zeitweise können auch Etagen- und Ofenheizungen konventionell weiterbetrieben werden. Für diese Fälle ist eine Übergangsfrist von mindestens zehn Jahren angedacht.

Ist der Eigentümer oder die Eigentümerin über 80 Jahre alt, entfällt die Austauschpflicht, sofern sie in Gebäuden mit nicht mehr als sechs Wohneinheiten leben. In dem Gesetzentwurf heißt es laut dem Spiegel: "Die 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen gilt ab 1. Januar 2024 daher vor allem für einen geplanten Heizungsaustausch, bei dem die Heizung noch nicht kaputtgegangen ist."

Heizungstausch: Förderungen geplant

Ärmere Bürger sollen durch den Heizungstausch nicht überfordert werden. Deshalb sind Hilfen geplant. Die Deutsche Presse-Agentur berichtete von einem Förderkonzept, das unter bestimmten Bedingungen einen Klimabonus von 10 Prozent vorsieht, zusätzlich zur bestehenden Förderung. Weitere Details sind aber bislang nicht bekannt.