Homöopathie vor dem Aus: Wie viel Geld spart die Streichung wirklich?
Gesundheitsreform
Homöopathie auf Kassenkosten vor dem Aus: Spart diese Reform wirklich Geld?
Die Bundesregierung will Homöopathie aus dem Krankenkassenkatalog streichen. Die Einsparung wäre überschaubar. Ein Apotheker, der auch Homöopathie verkauft, warnt: Es könnte sogar teurer werden.
Hannes Proeller bietet in seinen Apotheken auch homöopathische Mittel an: Die Kunden schätzen die Wahlmöglichkeit, sagt er.Foto: Dagmar Weindl
Zwischen Halsschmerztabletten und Hustenlöser liegen sie ganz selbstverständlich in vielen Hausapotheken Deutschlands: homöopathische Mittel wie Globuli. Obwohl ihre Wirksamkeit nicht wissenschaftlich bewiesen ist, setzen viele bei Beschwerden auch darauf. Bislang zahlen auch einige gesetzliche Krankenkassen homöopathische Arzneimittel und Leistungen zumindest anteilig. Doch damit könnte bald Schluss sein: Mit einem Reformpaket will Gesundheitsministerin Nina Warken Milliarden im Gesundheitssystem einsparen, unter anderem soll die Homöopathie aus dem Leistungskatalog fallen. Doch was bedeutet das für Kunden? Und wie viel ließe sich damit einsparen?
Sollte Homöopathie von der Krankenkasse gezahlt werden? „Es geht um das Prinzip“
Nur was nachweisbar einen Nutzen für die Versicherten habe, könne von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden, heißt es im Gesetzentwurf. Bei homöopathischen Arzneien kann hingegen über den Placebo-Effekt hinaus keine Wirksamkeit nachgewiesen werden. „Es geht um das Prinzip: Alle Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ihre Evidenz wissenschaftlich beweisen“, erklärt Roland Stahl, Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV halte es deshalb für richtig, Homöopathie als Kassenleistung abzuschaffen.
Jede neue Leistung müsse heutzutage zurecht einen umfangreichen Nutzennachweis erbringen, Homöopathie würde heute hingegen von einigen Krankenkassen „im Sinne des Versichertenmarketings“ angeboten. Hier gehe es grundsätzlich um die Frage, welche Kosten von der Gemeinschaft getragen werden sollten – unabhängig von der Höhe der Summe. Denn auch wenn Homöopathie schon häufiger politisches Diskussionsthema war, spielt sie im Sparpaket eine überschaubare finanzielle Rolle.
Homöopathie macht nur einen kleinen finanziellen Teil aus
Geschätzt 50 Millionen Euro, so viel soll durch das Wegfallen von homöopathischen und anthroposophischen Leistungen und Arzneimittel gespart werden, heißt es im Entwurf. Warken plant, durch die Reform rund 20 Milliarden einzusparen – das Einsparen der Homöopathie würde dementsprechend nur 0,25 Prozent des gesamten Sparziels ausmachen.
Kleine Kügelchen – große Wirkung? Wissenschaftlich ist das bei der Homöopathie nicht der Fall. Doch wie groß wäre die finanzielle Wirkung, wenn Homöopathie aus dem Krankenkassenkatalog gestrichen wird?Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)
Finanziell hätte die Streichung dementsprechend eher geringe Auswirkungen, es geht also mehr um das Prinzip, um die nicht nachgewiesene Wirksamkeit. Der Bundesverband Patienten für Homöopathie (BPH) argumentiert unter anderem wegen der geringen Einsparung in einer Stellungnahme dafür, die Homöopathie im Leistungskatalog beizubehalten.
Homöopathie zur Behandlung? Viele Deutsche setzen darauf
Dem stimmt auch Hannes Proeller zu. Er ist Inhaber der Gudjons- und Anna-Apotheke in Augsburg sowie weiterer Apotheken in der Umgebung und bietet auch homöopathische Arzneimittel an. Seiner Erfahrung nach schätzen Versicherte die Wahlmöglichkeit im Gesundheitssystem. Außerdem könne die Streichung dazu führen, dass Behandlungsalternativen zugunsten kostenintensiverer Schulmedizin verschwinden. „Der Gesetzlichen Krankenversicherung wird durch den Ausschluss der Homöopathie eine große Möglichkeit der Kosteneinsparung genommen“, sagt Proeller.
Einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach aus dem Jahr 2023 zufolge hätten schon etwa 60 Prozent der Befragten homöopathische Arzneimittel genommen, 23 Prozent seien von der Wirksamkeit ohne Einschränkungen überzeugt. „Ich bin froh, dass ich in meiner Apotheke die westliche Schulmedizin, die Homöopathie und alle anderen integrativen Arzneien in meiner Empfehlung einbauen kann“, erklärt Proeller.
Daran ändert sich auch durch eine Gesetzesänderung nichts. Schon jetzt ist Homöopathie eine freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen – wenn sie enthalten ist, werden meist nur dreistellige Summen jährlich übernommen. Die müssen Kundinnen und Kunden zukünftig vielleicht selbst übernehmen oder auf eine private Zusatzversicherung setzen.
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