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Impfpflicht
20.12.2021

Erste Klage gegen Impfpflicht für Pflege in Karlsruhe eingegangen

Gegen die Impfpflicht für Pflegepersonal wurde eine erste Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Foto: Daniel Bockwoldt, dpa (Symbolbild)

23 Personen klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal. Auch ein Eilantrag zur 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ging ein.

Beim Bundesverfassungsgericht ist eine erste Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal eingegangen. Damit verbunden sei auch ein Eilantrag, sagte ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Montag auf Anfrage. Die Klage sei am vergangenen Dienstag von 23 Personen eingereicht worden. Wann darüber entschieden werde, sei noch nicht absehbar. Ein Aktenzeichen ist noch nicht vergeben.

Ab dem Frühjahr 2022 muss das Pflegepersonal einen Nachweis erbringen

Die Impfpflicht gilt für Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen und war am 10. Dezember von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Sie soll alte und geschwächte Menschen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen, die ein besonders hohes Risiko haben, dass die Krankheit schwer oder sogar tödlich verläuft.

Betroffene müssen bis 15. März 2022 nachweisen, dass sie voll geimpft oder kürzlich genesen sind - oder aber eine Arzt-Bescheinigung vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen den Nachweis ab 16. März von vornherein.

Auch ein Eilantrag gegen die 3G-Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln ging ein

Ein erster Eilantrag einer Einzelperson gegen die 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen blieb unterdessen ohne Erfolg, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Die Verfassungsrichterinnen und -richter hätten ihn am 13. Dezember ohne Begründung für erledigt erklärt (Az. 1 BvQ 113/21). Seit 24. November müssen Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen negativen Test vorweisen können. Die Regel gilt auch für den Luftverkehr. (dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.12.2021

Nach dem umstrittenen Dinner der Mitglieder des BVerfG mit und auf Kosten der Bundeskanzlerin im Juni 2021, kann man sich das Resultat der Klage bereits jetzt denken.

20.12.2021

Die Richter müssen echt viel, viel besser bezahlt werden, wenn die sich mit einem Dinner bestechen lassen.
Und das Dinner noch ganz offen bekannt geben.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-054.html


Übrigens gibt es einen Unterschied zwischen Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
Aber vielleicht haben die Abgeordneten des Bundestages und der Länderregierungen auch das Bundesverfassungsgericht zum Dinner eingeladen .... schließlich hat das Jahr 365 Tage und mit einem Dinner wird man nicht satt.

Aber scheinbar kann sich die Bundesregierung nicht oft solche Dinner leisten .... ;-)
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.bundesverfassungsgericht-zur-auskunftspflicht-ruege-fuer-die-geheimniskraemerei-der-bundesregierung.3b7d5c5e-1304-4b2c-9150-12ffb37567bc.html
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschluss-zu-bnd-untersuchungsausschuss-verfassungsrichter-ruegen-informationspolitik-der-regierung-a-637855.html
https://rp-online.de/info/consent/
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_89939482/-epochales-urteil-verfassungsgericht-klimaschutzgesetz-reicht-nicht-aus.html