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Internet
24.04.2022

Was offline verboten ist, ist künftig auch online verboten

Mit einem Digital-Gesetz will die EU künftig Hassrede und Hetze im Netz entgegentreten.
Foto: Arno Burgi, dpa

Die Europäische Union einigt sich auf ein neues Instrument, das Internet-Plattformen dazu zwingt, Inhalte stärker zu regulieren. So soll Propaganda und Hassrede ein Riegel vorgeschoben werden.

Beleidigungen, Bedrohungen, die Verbreitung von Lügen – das Internet gilt vielen als rechtsfreier Raum. Dem will die Europäische Union nun entgegentreten, in dem sie eine Art „Grundgesetz“ für das Netz verankert: der Digital Services Act, kurz DSA, verpflichtet die Betreiber von Online-Plattformen dazu, mehr Verantwortung zu übernehmen. Das Prinzip klingt einfach, ist aber ein großer Schritt: Was offline illegal ist, soll es künftig auch online sein.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach von einer historischen Einigung. „Unsere neuen Regeln werden die Online-Nutzer schützen, die freie Meinungsäußerung gewährleisten und den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen.“ Dies sei ein starkes Signal für die Menschen, Unternehmen und Länder weltweit.

So sehen die neuen Regeln aus

Betroffen sind von dem Gesetz Online-Marktplätze wie der von Amazon, soziale Medien wie Facebook, Plattformen zum Teilen von Inhalten wie Youtube und Suchmaschinen wie Google. Sie müssen sicherstellen, dass auf ihren Seiten keine gefälschten Waren verkauft werden, dass niemand Terror-Propaganda betreibt oder Beleidigungen ausspricht. Nutzer sollen derlei Inhalte einfach melden können. Auch sollen sie die Möglichkeit haben, die Lösch-Entscheidungen der Plattformen anzufechten und Entschädigung zu fordern. Ein Unterschied soll gemacht werden zwischen illegalen Inhalten und solchen, die zwar schädlich sind, aber unter die Meinungsfreiheit fallen. Verboten werden sollen künftig auch sogenannte „Dark Patterns“, das sind manipulative Darstellungen, mit denen Internet-Nutzer etwa zu Kaufentscheidungen oder zur Zustimmung bestimmter Nutzungsdetails verleitet werden. Mit dem Verbot soll zum Beispiel die Möglichkeit zum Ablehnen von Cookies genauso prominent dargestellt werden wie die Möglichkeit zur Einwilligung.

Große Dienste müssen mehr Regeln befolgen als kleine. Für kleine Unternehmen mit weniger als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat wird es Ausnahmen geben. Weiterhin wird durch den DSA personalisierte Werbung für Minderjährige verboten. Generell dürfen bei personalisierter Werbung keine sensiblen Daten über die User mehr verwendet werden, wie Informationen zu politischen Einstellungen oder der Religionszugehörigkeit.

Das sagen Experten über das neue Gesetz

Der zweite Teil des Digital-Pakets war das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.

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In Deutschland gilt schon jetzt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet. Dies dürfte in weiten Teilen durch den DSA ersetzt werden.

„Mit dem DSA legt die EU einen bedeutsamen neuen Rechtsakt vor, der in vielen Bereichen der Internetkommunikation für mehr Fairness, Rechtssicherheit und Rechenschaftspflicht führen wird“, sagt Matthias Kettemann vom Leibniz-Institut für Medienforschung. „Online-Plattformen werden verstärkt in die Pflicht genommen.“ Ganz zufrieden ist er allerdings nicht – besonders für deutsche Nutzerinnen und Nutzer, die bereits jetzt unter dem Schutz des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) stünden, sei das, was in Brüssel erschaffen wurde, „wohl keine Revolution.“ Auch an der Umsetzung hat Kettemann Zweifel. „Die neue Aufsichtsstruktur muss erst in der Praxis beweisen, was sie kann“, sagt er. Das Prinzip der Staatsferne für die Medienaufsicht werde nicht eingehalten und bereits funktionierenden Aufsichtsstrukturen werde die Arbeit erschwert.

DSA könnte 2023 in Kraft treten

Claudia Prettner von Amnesty International spricht hingegen von einem „Wendepunkt in der Geschichte der Internetregulierung“. „Der DSA führt zu einer Online-Welt, in der unsere Menschenrechte besser geachtet werden, indem die unkontrollierte Macht von Big Tech wirksam gebremst wird.“

Das Gesetz muss noch vom Europaparlament und dem Rat der EU-Staaten bestätigt werden. In Kraft treten werden die neuen Regeln wohl im Sommer 2023. Unternehmen, die die neuen Vorschriften nicht einhalten, müssen mit Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen weltweiten Umsatzes rechnen. Die Durchsetzung des Gesetzes liegt vor allem bei der EU-Kommission, die dafür auch schon über 200 neue Stellen eingeplant haben soll. (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

25.04.2022

Die Frage, die sich immer wieder stellt, ist doch abgesehen von auch "für Blinde ersichtlichen Falschinformationen", wer entscheidet über mögliche Falschinformationen bzw. straftatrelevante Postings? Dass hier Angestellte von irgendwelchen Unternehmen dies tun sollen, damit kann und darf man sich nicht anfreunden! Da es sich hier um straftatrelevante Vorgänge handelt, kann und darf auch nur der Staat hier aktiv werden. Die Verpflichtung zur Offenlegung bzw. der Abkehr der bewussten Nutzertäuschung ist nur positiv zu bewerten, wenn gleich dies auch schon längst hätte beschlossen werden können. Mehr Offenheit und Benutzerfairnes ist nur zu begrüßen. Wenngleich auch der große Wurf nicht gelungen ist, nicht gelingen kann, denn das Internet mit seinen Facetten ist nun mal weltweit umfassend.

25.04.2022

Man darf doch jetzt schon nicht mehr die Wahrheit oder den Zustand beschreiben, dann wird gelöscht oder als Hass ausgelegt. Wo ist den die Meinungsfreiheit geblieben.

25.04.2022

Sind Beleidigungen, Bedrohungen, die Verbreitung von Lügen die Art von Meinungsfreiheit, die Sie für sich in Anspruch nehmen?