
Arzt und Jurist Ehlers: "Eine Impfpflicht muss effektiv durchsetzbar sein"


Exklusiv Der Arzt und Medizinrechtler Alexander Ehlers fürchtet, dass fehlende politische Entschlossenheit die Annäherung an eine Herdenimmunität gefährdet.
Alexander Ehlers: Bei den aktuellen Debatten herrscht Uneinigkeit auf allen Ebenen, insbesondere beim Gesetzgeber. Diese Uneinigkeit führt nicht nur zu unterschiedlichen Anträgen und Gesetzesentwürfen, sondern zu großer Verzögerung bei der Entscheidung. Je länger diese Diskussionen laufen, desto geringer muss man die Chancen auf eine klare Mehrheit für einen Gesetzesentwurf einschätzen. Deshalb bedaure ich, dass unser Kanzler Olaf Scholz das alles dem Bundestag überlassen hat, anstatt einen eigenen Antrag der Bundesregierung ins Parlament einzubringen.
Könnte eine solche Verzögerung das Hauptziel der Impfpflicht, eine Grundimmunisierung der Bevölkerung zu erreichen, gefährden?
Ehlers: Ja, denn der zeitliche Faktor spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle. Immerhin sind noch Millionen Menschen in Deutschland nicht geimpft. Ob uns bereits in diesem Herbst eine neue Corona-Welle trifft, gleicht ein wenig dem Blick in die Glaskugel. Das hängt unter anderem mit der nur schwer einschätzbaren Mutationsrate des Sars-CoV-2-Virus zusammen. Auch bereits bekannte Mutationen, wie die Delta-Variante, könnten erneut Ausbrüche verursachen. Es wäre tragisch, wenn wir uns im Herbst wieder die Augen reiben und sagen ’Oh Gott, wir haben den Sommer verschlafen’. Dann stünden wir erneut vor den gleichen Diskussionen und vor neuen Einschränkungen.
Ehlers: Die allgemeine Impfpflicht sollte strikt für alle Volljährigen gelten, vorbehaltlich etwaiger medizinischer Kontraindikationen. Wir brauchen ein Gesetz mit wenigen und präzisen Kriterien – das würde auch bei der Durchsetzung helfen und die Akzeptanz erhöhen.
Ehlers: Wer die allgemeine Impfpflicht nicht beachtet, sollte ein Bußgeld zahlen müssen – und zwar auch im Wiederholungsfall. Das muss gesetzlich verankert werden. Vorbild wäre die 1874 in Kraft getretene Pockenimpfpflicht. Nicht daraus übernommen werden sollte die Androhung von Zwangsgeldern oder gar einer Haftstrafe. Es darf kein Zwang zur Impfung eingeführt werden.

Ehlers: Die Impfkampagne kommt zunehmend ins Stocken, da sich Impfverweigerer durch die aktuellen Diskussionen zum Teil bestärkt sehen. Es mangelt an klarer Kommunikation über die zahlreichen Vorzüge einer Impfung. Ständige Ungewissheit verhärtet die Fronten. Es ist zu befürchten, dass wir auch mit neuen Kampagnen bei standhaften Impfverweigerern nicht durchdringen werden.
Was sagen Sie zu dem Argument, dass eine Impfpflicht nur dann juristisch wasserdicht ist, wenn es auch Impfstoffe gibt, die gegen eine Infektion mit Omikron schützen?
Ehlers: Eine solche Argumentation ist aus zwei Gründen nicht haltbar: Zunächst können und dürfen wir nicht davon ausgehen, dass die Omikron-Variante die letzte Mutation in dieser Pandemie ist. Außerdem kommt es aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht nur auf die Spezifität eines Impfstoffes und dessen Schutzumfang an. In die Waagschale müssen auch die Konsequenzen gelegt werden, die sich aus einer fehlenden Impfpflicht ergeben könnten. Dabei steht zwar die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems im Vordergrund. Aber auch das Risiko eines erneuten Lockdowns oder die Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität des Landes müssen beachtet werden.
Biontech und auch Moderna haben angekündigt, Vakzine auf den Markt zu bringen, die sehr gut gegen eine Omikron-Infektion schützen sollen.
Ehlers: Diese Impfstoffe stehen uns noch nicht zur Verfügung. Sollte eine Zulassung zeitnah geschehen und gegen Omikron hochwirksam sein, wie der Biontech-Chef Ugur Sahin angekündigt hat, wäre ein weiteres Argument der Impfpflicht-Gegner hinfällig.
Sollten Betriebe ungeimpfte Mitarbeiter bei Verstößen gegen die Impfpflicht als Infektionsrisiko in der Produktion, körpernahen Berufen oder Großraumbüros freistellen oder kündigen können?
Ehlers: Eine Impfpflicht muss effektiv durchsetzbar sein. Neben den bereits erwähnten Bußgeldern stellt natürlich auch der Arbeitsplatz als Schauplatz der Impfpflicht ein wichtiges Element dar, sie durchzusetzen. Der Arbeitgeber muss das Recht haben, sich über den Impfstatus eines Mitarbeiters zu informieren. Da es sich um sensible Daten handelt, sollte der Gesetzgeber im Gegenzug gleichzeitig einen expliziten Informationsanspruch des Arbeitnehmers festlegen. Die Möglichkeit einer Freistellung von den Arbeitsverpflichtungen als letzte Konsequenz sehe ich positiv. Dies gilt insbesondere bei körpernahen Berufen. Es gibt allerdings eine Menge rechtlicher Fragen. Wie ist es mit der Gehaltsfortzahlung? Was passiert, wenn ein Ungeimpfter erkrankt? Solche Punkte müssen geklärt werden, sonst steht der Arbeitgeber am Ende alleine da.
Brauchen wir nicht – wie die Österreicher – ein Impfregister, um eine Impfpflicht effektiv organisieren zu können?
Ehlers: Ich befürworte die Einführung eines solchen Registers. Nicht nur wegen der Kontrolle der Impfpflicht, sondern auch, weil die medizinischen Daten für die Wissenschaft sehr wertvoll wären. Die Vorteile, die sich daraus aus organisatorischen und bürokratischen Gesichtspunkten ergeben, überwiegen datenschutzrechtliche Bedenken. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat gesagt, dass er sich ein solches Impfregister gut vorstellen kann, wenn die Zielvorstellung in dem Gesetz ganz klar formuliert ist. Damit würden übrigens auch die unzureichenden Stichprobenkontrollen wegfallen. Ein digitales Impfzertifikat könnte zudem ein Mittel gegen anhaltende Fälschungen von Impfzertifikaten sein. Die Fälle gehen ja bereits in die Zehntausende. Schließlich entlastet ein zentrales Register die bereits stark beanspruchten Behörden.
Es gibt auch den Vorschlag, das Ganze über die Krankenkassen abzuwickeln. Halten Sie das für sinnvoll?
Ehlers: Ganz klares nein. Dort sind die Daten nicht so vorhanden, wie sie gebraucht werden. Auch wäre das allein vom Ablauf her nicht darstellbar. Für die Kassen ist es auch eine Kostenfrage. Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass sie sich dagegen wehren. Eine Lösung wäre eher, das Impfregister beim Paul-Ehrlich-Institut oder dem Robert-Koch-Institut anzusiedeln – auch wegen deren Unabhängigkeit.
Könnte man eine Impfpflicht nicht besser begründen, wenn man den Deutschen gleichzeitig sagt, dass dafür fast alle Einschränkungen zügig wegfallen würden?
Ehlers: Man kann nicht sagen, wir machen eine Impfpflicht und sparen uns dafür Masken und Ähnliches. In der juristischen Abwägung würde das nicht reichen, weil das Tragen einer Maske im Vergleich zu einer Impfung das mildere Mittel ist. Die Schutzmaßnahmen helfen uns, aber sie sind nicht ausreichend. Eine allgemeine Impfpflicht, die uns in Richtung Herdenimmunität führt, die uns von der Pandemie zu einem endemischen Geschehen führen könnte – wie bei einer Virusgrippe – würden es ermöglichen, einschränkende Maßnahmen zu vermeiden.
Die Diskussion ist geschlossen.