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  3. Interview: CSU-Politiker Ullrich zur Letzten Generation: "Rote Linie ziehen"

Interview
30.05.2023

CSU-Politiker Ullrich zur Letzten Generation: "Rote Linie ziehen"

Klimaaktivisten oder Terroristen? Die Aktionen der "Letzten Generation" rufen unterschiedliche Reaktionen hervor.
Foto: Sven Käuler, TNN/dpa

Sind die Mitglieder der "Letzten Generation" nun Klimaschützer oder Terroristen? Der CSU-Innenexperte Volker Ullrich sorgt sich vor einer gewaltsamen Eskalation.

Herr Ullrich, die Rote Armee Fraktion überzog das Land mit Terror und brachte mindestens 30 Menschen um. Die Betitelung der 'Letzten Generation' als Klima-RAF wirkt da aus juristischer Sicht und Einordnung vielleicht etwas deplatziert?

Volker Ullrich: Den Begriff einer "grünen RAF" hat der Klimaaktivist Tadzio Müller 2021 in die Debatte eingeführt. Ich bin bei Betitelungen dieser Art generell zurückhaltend. Mehr Sorgen macht mir, dass Straßenblockaden, Beschädigungen von Kunstwerken, Eindringen in Sicherheitsbereiche von Flughäfen und Überlegungen zur Zerstörung von Pipelines das Potenzial zu weiterer, auch gewaltsamer Eskalation in sich tragen. Politisch motivierter Selbsterhebung, willentlichen Grenzüberschreitungen zum Schaden Dritter oder im letzten Schritt gar direkter Gewalt kann in keinem Fall freier Lauf gelassen werden. Der Rechtsstaat muss jetzt klar eine rote Linie ziehen.

Sicherheitsbehörden in Bayern haben die 'Letzte Generation' zunächst als kriminelle Vereinigung eingestuft. Es wurde deshalb gar vor Spenden an die Gruppe gewarnt. Dies sei eine strafbare Handlung, hieß es. Danach ruderten die Behörden zurück und sprachen nur noch von einem Anfangsverdacht. Was halten Sie von solchen Schnellschüssen?

Ullrich: Es laufen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren. Die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen von letzter Woche haben Gerichte angeordnet. Bei entsprechenden Verdachtsmomenten erwarte ich, dass der Rechtsstaat konsequent reagiert. Ob die 'Letzte Generation' eine kriminelle Vereinigung ist, entscheidet die Justiz.

Wieso können sich Klima-Kleber eigentlich nicht auf ihr Demonstrationsrecht berufen?

Ullrich: Natürlich können sie sich wie jedermann auf die Versammlungsfreiheit berufen. Die Grenze ist eindeutig dort überschritten, wo zu Straftaten aufgerufen wird und durch Straßenblockaden Menschenleben gefährdet, Sachwerte und Kunstgegenstände beschädigt und diese Straftaten systematisch geplant und finanziert werden.

Etwa 70 Stunden verbringen Pendler der Statistik zufolge jedes Jahr durchschnittlich im Stau. Lässt das die Aktionen der Klima-Kleber, die ja meist schnell von der Kreuzung geräumt werden, nicht in einem etwas milderen Licht erscheinen?

Ullrich: Wir müssen uns auf einen elementaren Grundsatz unseres Zusammenlebens einigen. Niemand steht über dem Gesetz. Weder moralische Gründe noch ein angeführter guter Zweck dürfen die Mittel heiligen und eine Verletzung unserer Rechtsordnung durch Straftaten rechtfertigen. Dieser Konsens muss gelten.

Zur Person: Volker Ullrich ist rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag. Der promovierte Jurist wurde 1975 in Illertissen geboren und war vor seiner Wahl in den Bundestag auch als Rechtsanwalt tätig. Dem Parlament gehört er seit 2013 an.

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30.05.2023

Ich würde es sogar noch etwas weiter fassen: Übergriffigkeit herrscht da, wo von Personen ohne Berechtigung systematisch in die Rechte anderer eingegriffen wird. Die Frage nach dem heiligen Zweck spielt für mich keine Rolle, da dieser nach Gusto frei herleitbar ist.