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  3. Keine kostenlosen Corona-Tests mehr? Der Plan der Gesundheitsminister

Corona-Pandemie
23.06.2022

Ende der kostenlosen Corona-Tests? Das planen die Gesundheitsminister

Die Gesundheitsminister wollen auf ihrer Konferenz Einschränkungen bei den Corona-Tests beschließen.
Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa (Symbolbild)

Die Gesundheitsminister der Länder beraten über das weitere Vorgehen in der Pandemie. Kostenlos testen kann sich wohl bald nur noch, wer Symptome hat oder zu einer Risikogruppe gehört. Was sonst noch geplant ist.

Lange schien es einer der wichtigeren Hebel in dieser Pandemie, um Infektionsketten zu durchbrechen und damit das Geschehen in den Griff zu bekommen: Mehr als zwei Millionen Corona-Tests wöchentlich wurden in den Laboren zu Hochzeiten der Krise in den Laboren durchgeführt. Aus Döner-Buden wurden Test-Stationen, wer ins Restaurant oder ins Fitness-Studio wollte, musste einen Test vorlegen. Die sogenannten Bürgertests waren für die Menschen kostenlos, in Bayern wurden zeitweise sogar die teureren PCR-Tests vom Staat übernommen.

Nun könnte das Ende zumindest des anlasslosen Testens eingeläutet werden: Auf ihrer Konferenz haben die Gesundheitsminister der Länder eine Beschlussvorlage auf dem Tisch, in der sie sich dafür aussprechen, dass auch die professionell durchgeführten Antigen-Schnelltests nur noch für jene kostenlos durchgeführt werden sollen, die bereits Symptome haben, sowie für ausgewählte andere Personengruppen, etwa in Pflegeheimen und Krankenhäusern, oder auch in Hotspots. Auch Kleinkinder und Menschen mit vielen Kontakten sollen – etwa vor einer Großveranstaltung – die Möglichkeit zum kostenlosen Bürgertest haben.

Corona-Pandemie: Kosten für PCR- und Antigen-Tests könnten deutlich sinken

Zugleich sollen die Kosten für PCR- und Antigen-Tests deutlich abgesenkt werden. „Die Gesamtkosten sollen um etwa die Hälfte reduziert werden“, so die Beschlussvorlage für die zweitägige Sitzung. Durch verstärkte Kontrollen soll zudem der Betrug zurückgedrängt werden.

In ganz Deutschland wurden an die kommerziellen Betreiber der Teststationen schon 10,5 Milliarden Euro ausgezahlt. Dabei gab es viel Missbrauch: Ermittler gehen von einer Betrugssumme von mindestens einer Milliarde bis hin zu 1,5 Milliarden Euro aus. Die Gesundheitsminister setzen künftig vor allem auf Apotheken, die die Corona-Tests weiterhin durchführen sollen. Die Novelle der Testverordnung muss bis Ende Juni erfolgen, da die bestehende Regelung dann ausläuft.

Daten zum Corona-Infektionsgeschehen sollen künftig schneller vorliegen

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte sich in der vergangenen Woche gegenüber unserer Redaktion noch für eine Beibehaltung der kostenlosen Bürgertests stark gemacht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert hingegen, dass sich die Länder nicht an den Ausgaben dafür beteiligen wollen. Womöglich wird Bayern daher einen anderen Weg gehen und – unabhängig vom noch ausstehenden Beschluss der Gesundheitsminister – zumindest einige der Testzentren weiterhin finanzieren. Es handelt sich dabei um sogenannte ÖGD-Testzentren, die von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingerichtet wurden. "Wir bitten sie daher, in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt weiterhin bis zum 15. Oktober 2022 die Organisation und den Betrieb der lokalen ÖGD-Testzentren sicherzustellen", heißt es in einem Schreiben an die Kommunen.

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Mehr Einfluss auf das Infektionsgeschehen erhoffen sich die Gesundheitsminister der Länder durch eine Verbesserung der Datenlage. Hier wird der Druck vor allem auf das Gesundheitswesen zunehmen – eine Forderung, die Experten schon lange erheben. „Die verspätete und unvollständige Datenmeldung muss beendet werden“, so die Beschlussvorlage, die unserer Redaktion vorliegt. Die Krankenhäuser sollen künftig gesetzlich verpflichtet werden, die Zahl der Corona-Kranken sowie die Zahl der betreibbaren Betten taggleich zu melden. So soll das Ziel, dass während der Pandemie eine Überlastung der Gesundheitssysteme vermieden werden muss, noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte es sich zunehmend als Problem herausgestellt, dass die tatsächliche Lage bisweilen kritischer war als dies die Zahlen vermittelten – weil die erst mit Verzögerung weitergegeben wurden. Künftig sollen Einrichtungen, die ihre Meldungen nicht am selben Tag eingeben, mit Strafen rechnen müssen.

Nur wenige lassen sich die vierte Corona-Impfung verabreichen

Vor allem mit Blick auf die schon jetzt steigenden Infektionszahlen wegen der Omikron-Variante BA.5 soll auch die Impfkampagne wieder Fahrt aufnehmen. Im Herbst sollen dann auch angepasste Impfstoffe von Moderna und Biontech zur Verfügung stehen. „Ziel ist es, die Impflücke zu schließen und die vierte Impfung zu bewerben; insbesondere in der älteren Bevölkerungsgruppe“, so die Formulierung aus der Beschlussvorlage. Auf Twitter machte sich Bundesgesundheitsminister Lauterbach in den vergangenen Tagen immer wieder für die vierte Impfung stark. „Mit einer vierten Impfung könnten wahrscheinlich die allermeisten Todesfälle bei Älteren verhindert werden. Für den Herbst wäre das die wahrscheinlich wirksamste Vorbereitung“, schreibt er unter Berufung auf Zahlen aus Portugal. Leider hätten aktuell nur 20 Prozent der Über-60-Jährigen die vierte Impfung.

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Bisher empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) einen zweiten Booster nur einigen Gruppen, darunter Menschen mit unterdrücktem Immunsystem, Pflegeheimbewohner, Menschen ab 70 Jahren und Personal medizinischer Einrichtungen. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung haben nach Daten des Robert- Koch-Instituts (Stand 21.6.) 6,5 Prozent eine zweite Auffrischimpfung erhalten, bei den Menschen ab 60 Jahren ist es knapp jeder Fünfte. Bei älteren Menschen lässt der Schutz einer Impfung schneller nach, weil ihr Immunsystem nicht mehr so gut trainierbar ist wie das jüngerer Menschen.

Zur Maskenpflicht steht nichts in der Beschlussvorlage

Nicht in der Beschlussvorlage der Gesundheitsminister erwähnt ist das umstrittene Thema Maskenpflicht. Allerdings wollen die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg Hessen und Nordrhein-Westfalen bei der Konferenz einen Beschluss herbeiführen, mit dem der Bund aufgefordert wird, nun schnell Nägel mit Köpfen zu machen. Dies sei nötig, um auf einen Anstieg der Infektionen im Herbst mit geeigneten Gegenmaßnahmen reagieren zu können. „Dazu zählen insbesondere Maskenpflicht in Innenräumen, 3G/2G-Zugangsregeln, Testpflichten, Personenobergrenzen und Kontaktbeschränkungen“, heißt es in dem Vorschlag der vier Länder.

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„Dass man den Instrumentenkasten voll befüllt, ist ein Gebot der praktischen Vernunft“, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag. „Ich meine, die Feuerwehr funktioniert ja auch nicht so, dass sie erst die Schläuche bestellt, wenn sie die Größe des Brandes sieht.“ Der Bund müsse sich vor der Sommerpause mit den Ländern darüber einigen, welche Maßnahmen möglich werden. „Ich möchte natürlich alles haben, auch die Möglichkeit von Ausgangssperren“, sagte Kretschmann. Es sei aber absehbar, dass die Liberalen das nicht mitmachen würden.

Die FDP setzt vor allem auf das Gutachten des Sachverständigenrates, das für den 30. Juni erwartet wird. Darin geht es unter anderem darum, was die Maskenpflicht und andere Regelungen gebracht haben. Die zu Frühjahrsbeginn stark zurückgenommenen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz laufen am 23. September aus. (mit dpa)

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Die Diskussion ist geschlossen.

22.06.2022

Eigentlich peinlich, dass politisch Verantwortliche immer noch im Jahr 2021 sind, wenn man von 2G/3G usw. redet.Dass die G-Regelung wenig bis nichts bewirkt hat , außer das sich Genesene und insbesondere Geimpfte erneut angesteckt oder das Virus verbreitet haben...
(man kann es nicht oft genug wiederholen: Impfung ist i. e. L. Selbstschutz vor einem potentiell schweren Verlauf, nachhaltiger Transmissions- und damit Herdenschutz ist mit den derzeitigen Impfstoffen gegen C19 nicht möglich).

Nicht alle Werkzeuge im Werkzeugkasten sind sinnvoll, machen wirken sich auf andere Bereich negativ aus, deswegen macht es doch Sinn, dass zunächst die Maßnahmenevaluierung, die am 30.06. vorgestellt werden soll, abgewartet wird. Wieso also die Ungeduld einiger Politiker? Und noch kann man im Bedarfsfall die Hot Spot-Regelung aus dem Hut ziehen, die laut aktuellem IfSG noch bis September Anwendung finden kann.

Übrigens: Die Schweizer haben heute eine erste Evaluierung einiger Maßnahmen vorgestellt. Zielgröße waren die Hospitalisierungen, weil diese im Gegensatz zur Inzidenz nicht vom Testregime usw. abhängig sind und im weitesten Sinne eine Kennzahl für eine Auslastung des Gesundheitssystems sind (um das es immer geht).
Starke Instrumente sind demnach Beschränkungen/Schließungen von Restaurants und Bars und Großveranstaltungen. Das Beschränken oder Schließen von Geschäften, Sportanlagen und Diskotheken lässt sich in den Daten nicht abbilden. Das Beschränken von Versammlungen im Außenbereich führt sogar zu einer positiven Wirkung auf die Hospitalisierung (d. h. eine schlechte Maßnahme). Zu Maskenpflicht in Restaurants lässt sich keine Aussage treffen, Masken in Schulen wurden nicht bewertet, da es kein kantonübergreifendes Mandat dazu gab). Die Weihnachtsferien haben sich in der Winterwelle 20/21 ebenfalls positiv (also steigend) auf die Zahlen ausgewirkt (da viele Familientreffen). Im Gegensatz dazu zeigten sich bei den Herbstferien und Sport-/Winterferien keine oder sogar negative Effekte (also keine Auswirkung auf die Hospitalisierung bzw. sogar zurückgehende Werte).

https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Publikationen_Dienstleistungen/Publikationen_und_Formulare/Strukturwandel_Wachstum/Wachstum/wirksamkeit-corona-massnahmen-schweiz.html

Einschränkung: Die Auswertung bezog sich auf das Winterhalbjahr 2020/2021, d. h. neue Virenvarianten und auch die fortschreitende Immunisierung der Bevölkerung können mittlerweile zu anderen Ergebnissen führen.