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Das Verfassungsgericht muss das neue Wahlrecht stoppen

Kommentar Von Michael Pohl
09.06.2023

Die Wahlreform der Ampel schadet nicht nur der CSU, sondern ganz Bayern. Manche Wahlkreise könnten bald nur von der AfD repräsentiert werden.

Auf den ersten Blick hat die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition mit der Unterschrift des Bundespräsidenten eine wichtige Hürde genommen. Doch ob die Deutschen wirklich eines Tages danach wählen werden, ist völlig offen.

Bis zu ersten Wahl 2029 könnte das Gesetz bereits tot sein

Zum einen soll das Gesetz wohl erst bei der Wahl 2029 greifen. Sollte die Union bis dahin wieder an einer Regierung beteiligt sein, dürfte sie es davor kippen. Doch aller Voraussicht nach wird das Bundesverfassungsgericht die Reform schon vorher zerfleddern. Die Karlsruher Richter rügten schon weit weniger schwerwiegende Eingriffe ins Wahlrecht.

Die Wahlreform ist ein Frontalangriff auf einen Großteil der Menschen in Bayern

Die Reform der Ampel ist ein Frontalangriff auf einen Großteil der bayerischen Wähler. Zum einen könnte der CSU der Verlust aller Mandate drohen. Selbst, wenn sie über die Fünf-Prozent-Hürde kommt, würden ganze Wahlkreise ohne einen Abgeordneten dastehen oder gar nur von der AfD repräsentiert werden.

Das Gesetz reiht sich in handwerklich schlecht gemachte Vorhaben der Koalition ein und stößt viele Menschen unnötig vor den Kopf. Das Wahlrecht als Herzstück der Demokratie sollte von massivem parteitaktischen Missbrauch verschont bleiben.

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Die Diskussion ist geschlossen.

11.06.2023

"Selbst, wenn sie über die Fünf-Prozent-Hürde kommt, würden ganze Wahlkreise ohne einen Abgeordneten dastehen oder gar nur von der AfD repräsentiert werden."

Aha, dieses Argument wird das Verfassungsgericht ganz sicher nicht im Geringsten interessieren.

Vorschlag zur Güte, der auch die Zustimmung unserer bay. Bierzeltpolitiker finden würde (beim Verfassungsgericht bin ich mir da nicht ganz sicher):
"Wahlkreise, die ohne Abgeordneten "dastehen würden" werden in Bayern automatisch durch den CSU-Kandidaten repräsentiert und zwar unbesehen der von ihm erreichten Stimmenzahl . . ."

Ihr Kommentar, Herr Pohl, spricht zwar der CSU aus der Seele, ist aber trotzdem ein Frontalangriff auf den gesunden Menschenverstand.

11.06.2023

Zitat:
" Selbst, wenn sie über die Fünf-Prozent-Hürde kommt, würden ganze Wahlkreise ohne einen Abgeordneten dastehen oder gar nur von der AfD repräsentiert werden."
Diese Aussage ist eigentlich eine Frechheit! Selbst in Bayern gibt es neben der CSU und der AfD (also Schwarzbraun) andere Parteien, die ebenfalls gewählte Abgeordnete stellen und Wahlkreise repräsentieren. Auf Parteipropaganda in Kommentaren kann ich gut verzichten.

10.06.2023

Noch nie so einen Unsinn gelesen! Die Aussichten für die Klage sind praktisch null und nichtig. Das wissen Sie auch und Sie schreiben hier bewusst die Unwahrheit.