Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar: Der XXL-Bundestag ist teuer und träge

Der XXL-Bundestag ist teuer und träge

Kommentar Von Rudi Wais
25.05.2022

736 Abgeordnete sind mindestens 100 zu viel. Der jüngste Vorschlag für ein neues Wahlrecht aber würde Mandate erster und zweiter Klasse schaffen. Ein Unding.

Zu groß, zu teuer, zu schwerfällig: Mit seinen 736 Abgeordneten ist der Bundestag nicht nur eine finanzielle Zumutung für die Steuerzahler – auch die Qualität der parlamentarischen Arbeit leidet darunter. Durch das großzügige System der Überhang- und Ausgleichsmandate ziehen heute auch Kandidaten ins Parlament ein, die es Zuhause vermutlich kaum in den Kreistag schaffen würden. Vor allem bei den Grünen und den Sozialdemokraten sitzt inzwischen eine Garde aus Nachwuchspolitikern in den Fraktionen, deren Karrieren nur allzu häufig nach dem Prinzip „Kreißsaal, Hörsaal, Plenarsaal“ verlaufen: ohne jede berufliche Erfahrung, ohne Verankerung im Wahlkreis, dafür aber bestens vernetzt in ihren Parteien.

Natürlich soll der Bundestag jünger werden, weiblicher und die Breite der Gesellschaft abbilden. Mehr Abgeordnete aber bedeuten nicht zwangsläufig auch mehr Vielfalt oder gar mehr Expertise. Eine Reform des Wahlrechts mit einer deutlichen Reduzierung der Mandate ist daher überfällig. Im Moment ist nur noch ein Parlament größer als der XXL-Bundestag: der chinesische Volkskongress.

Die Erststimme ist ein Eckpfeiler unseres Wahlrechts

Der jüngste Vorschlag aus der Ampelkoalition, die Zahl der Abgeordneten strikt auf 598 zu begrenzen und damit auf Überhang- und Ausgleichsmandate ganz zu verzichten, legt nun allerdings die Axt an einen der Eckpfeiler unseres Wahlrechts – die Erststimme. Mit ihr wählen wir einen Menschen unseres Vertrauens, der unseren Wahlkreis in Berlin vertreten soll. Mit der Zweitstimme dagegen wählen wir eine Partei – ohne Einfluss darauf, wer am Ende über ihre Liste in den Bundestag einzieht. Ausgerechnet die Erststimme, die ein Mindestmaß an politischer Bodenhaftung garantiert, wollen SPD, Grüne und FDP nun aber entwerten. Nach ihrem Modell kann ein Abgeordneter, sagen wir: der CSU, seinen Wahlkreis zwar gewinnen, trotzdem aber den Einzug in den Bundestag verpassen, weil Parteifreunde in anderen Wahlkreisen besser abgeschnitten haben. Dafür käme dann ein unterlegener Bewerber in seinem Wahlkreis zum Zuge, den die Wähler vorher mit einer dritten Stimme, der sogenannten Ersatzstimme, festgelegt haben.

Rechnerisch mag das alles aufgehen, politisch ist der Vorschlag ein Unding, weil er keine Gerechtigkeit schafft, sondern neue Ungerechtigkeiten produziert. In der Stadt Augsburg zum Beispiel, hat der CSU-Mann Volker Ullrich bei der letzten Wahl mit 28,1 Prozent der Erststimmen das Direktmandat geholt. Nach der neuen Ampel-Logik aber würde er mit diesem Ergebnis den Wiedereinzug in den Bundestag verpassen, weil CSU-Kandidaten in anderen Kreisen besser abgeschnitten haben. An seiner Stelle würde die Grüne Claudia Roth das Direktmandat ergattern, obwohl sie fast acht Prozent weniger an Erststimmen geholt hat.

Grüne und FDP haben bei der Wahlrechtsreform für den Bundestag leicht reden

Grüne und Liberale haben damit kein Problem – sie holen kaum bzw. gar keine Mandate über die Erststimme. Für viele Menschen aber sind die direkt gewählten Abgeordneten die ersten Ansprechpartner vor Ort. Sie sind, wie es der frühere SPD-Chef Kurt Beck formulierte, „nah bei de Leut“ und nicht durch geschickte Parteiarbeit auf einem sicheren Listenplatz gelandet. Die Direktmandate nun in Mandate erster und zweiter Klasse zu trennen, dürfte nicht nur verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen. Auch die Kluft zwischen Wählern und Gewählten würde so nur noch weiter vertieft. Ein Weg aus dem Dilemma könnte eine Begrenzung der Ausgleichs- und Überhangmandate bei einer gleichzeitigen Vergrößerung der Wahlkreise sein. Dann hat der neue Bundestag vielleicht keine 598 Abgeordneten, sondern 630. Aber auch das wäre schon ein Fortschritt.

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

25.05.2022

Der Pressesprecher der CSU hat zugeschlagen!

25.05.2022

Rudi Wais hätte sich mit dem Thema mal beschäftigen sollen, bevor er seine Hetzschrift gegen SPD und Grüne verfasst. Es war die CSU, die bisher jede Reform, insbesondere auch die von ihm vorgeschlagene Vergrößerung der Wahlkreise, verhindert hat. Nun wird es eben so gemacht, wie es am sinnvollsten und einfachsten ist. Ob ein Kandidat, der bei einer Wahlbeteiligung von 70 % gerade einmal 28% der Erststimmen auf sich vereinigen kann, wirklich der Volkstribun ist, den jemand schmerzlich vermisst, ist mehr als fraglich.