Deutschland ist ein Vorreiter im Kampf gegen die Staatsfolter
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen Syrer zu lebenslanger Haft verurteilt, der für Folter verantwortlich sein soll. Für den Prozess gab es international viel Lob.
Kaum hatten Gerichtsreporter und die Nachrichtenagenturen das historische Urteil aus Koblenz vermeldet und analysiert, wurde die deutsche Justiz international mit Lob überschüttet. Rechtswissenschaftler, Menschenrechtler und Politiker sprachen von einem „starken Zeichen“. Die Rede war von einem „Wendepunkt“ im Kampf gegen Kriegsverbrecher und Folter. Gleichzeitig ließen sich aber auch warnende Stimmen vernehmen, die fragten, ob es tatsächlich sinnvoll sei, wenn deutsche Gerichte in Zukunft Verfahren gegen Kriegsverbrecher und Menschenschinder aus aller Welt anstrengen sollten.
Worum geht es? Das Koblenzer Oberlandesgericht hatte am vergangenen Donnerstag eines der weltweit ersten Urteile in einem Strafprozess über den Vorwurf von Staatsfolter in Syrien gesprochen. Nach Überzeugung der Richter ist Anwar R. als früherer Vernehmungschef im Gefängnis des Allgemeinen Geheimdienstes in Damaskus in den Jahren 2011 und 2012 verantwortlich für die Folter von mindestens 4000 Menschen. Der Urteilsspruch für den 58-Jährigen: lebenslange Haft, unter anderem für Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Möglich wurde dieser Prozess, weil geflüchtete Syrer ihren Peiniger in Deutschland wiedererkannt hatten.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, es ist aber tatsächlich ein unmissverständliches Signal dafür, dass Folterknechte sich nie sicher sein können, dass sie für ihre Taten straffrei davonkommen. Schließlich spricht einiges dafür, dass Koblenz nicht nur in die Geschichte der internationalen Rechtsprechung eingeht, sondern dass der Prozess Vorbild für ähnliche Verfahren in weiteren europäischen Ländern werden könnte. Bereits am Mittwoch startet am Frankfurter Oberlandesgericht ein Strafprozess gegen einen syrischen Arzt, der in einem Krankenhaus der Streitkräfte sowie in einem Gefängnis des Militärgeheimdienstes in der syrischen Stadt Homs Regimegegner misshandelt haben soll.
Eine Flut von ähnlichen Verfahren ist kaum realistisch
Dass deutsche Gerichte in Zukunft für alle möglichen Staatsverbrechen, die im Ausland verübt werden, zuständig sein könnten, ist aus zwei Gründen nicht zu erwarten: Einmal kommt es nur sehr selten vor, dass Folteropfer ihren Peinigern zufällig im Ausland – in diesem Fall in Deutschland – begegnen. Viele der unfassbaren Staatsverbrechen in Syrien sind außergewöhnlich gut dokumentiert. Seit Jahren bemühen sich beispielsweise die Vereinten Nationen darum, die Taten zu dokumentieren. Über vergleichbare Staatsverbrechen in anderen Ländern ist weit weniger bekannt. Prozesse würden schon am Mangel an belastbaren Beweisen und Zeugenaussagen kaum realistisch sein.
Anders in Syrien: Die Kommission des UN-Menschenrechtsrats hat tausende Syrerinnen und Syrer, die aus ihrer Heimat fliehen konnten, minutiös befragt – darunter viele Opfer und Zeugen von Morden, Folter und Vergewaltigungen. Was dabei zutage getreten ist, ist an Grausamkeit kaum zu überbieten.
Bei aller Genugtuung über das Urteil von Koblenz sollte nicht verschwiegen werden, dass das Verfahren eher eine Hilfskonstruktion ist, um die Straflosigkeit für Folter – wenigstens in einigen Fällen – zu beenden.
Denn eigentlich sieht das Völkerrecht andere Möglichkeiten vor, Staatsterror juristisch aufzuarbeiten. Können Staatsverbrechen gegen die Menschlichkeit am Ort der Taten nicht verfolgt werden, ist der Internationale Strafgerichtshof im niederländischen Den Haag zuständig. Doch auch dies wäre im Fall Anwar R. nicht möglich, da Syrien dem Gerichtshof nicht beigetreten ist. Ermitteln könnte der Gerichtshof zu Staatsfolter im Land des Diktators Baschar al-Assad durchaus. Doch dazu müsste ein Auftrag des UN-Sicherheitsrats vorliegen. Diese Option blockiert jedoch Moskau, das mit dem Diktator Assad eng verbündet ist und die Verbrechen der Regierung deckt.
Das Beispiel Koblenz zeigt jedoch, dass es trotz dieser Versuche, die Täter aus opportunistischen Erwägungen zu schützen, möglich ist, Staatsverbrechen aufzuklären und juristisch zu bestrafen. Denn seit 2002 gilt das sogenannte Weltrechtsprinzip, das es möglich macht, Straftaten wie Völkermord, Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufzuarbeiten. Und zwar auch dann, wenn weder Täter noch Opfer aus dem Land kommen, in dem das Verfahren stattfindet.
Durch den Prozess von Koblenz ist es gelungen, das Weltrechtsprinzip mit Leben zu erfüllen und für syrische Folteropfer und ihre Angehörigen ein zartes Signal der Hoffnung auf Gerechtigkeit auszusenden.
Die Diskussion ist geschlossen.
Schönes Urteil. Traut man sich aber auch Verbrecher aus "verbündeten" Ländern zu richten, wie Saudi Arabien, etc.? Wohl eher
nicht. Da wird man dann ganz schnell kleinlaut.
Gerechtigkeit ist es, wenn alle gleich behandelt werden.
Das ist aber dann eine politische Entscheidung, offen bei allen Verbrechen zu sprechen. Und das sehe ich nicht. Der Verantwortliche etwa für den Kashoggi Mord und das Kriegs Elend im Jemen wird wie ein Kronprinz empfangen von der "Werte Gemeinschaft".
Das Urteil war ein erster Schritt, mehr nicht.