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Die Politik könnte für Gerechtigkeit beim Soli sorgen

Kommentar Von Stefan Lange
30.01.2023

Der Bundesfinanzhof hält den Solidaritätszuschlag für rechtens. Darüber kann man trefflich streiten. Doch am Ende hat die Ampel es in der Hand.

Ausflüge in das Gebiet der ehemaligen DDR zeigen zwar nicht immer blühende Landschaften, oft aber schmucke Dörfer und Städte. Das Geld aus dem Solidaritätszuschlag wurde offensichtlich gut angelegt. In manchen Köpfen ist die Mauer trotz vieler Wiederaufbau-Milliarden in D-Mark und Euro noch immer vorhanden. Das allerdings kann der Soli nicht ändern. Er verbessert auch nicht die Lage vieler Ostdeutscher, die schlechter bezahlt und in Führungspositionen unterrepräsentiert sind. Diesen Missstand zu beheben, ist Sache einer tatkräftigen Gesellschaftspolitik, nicht eines prall gefüllten Steuersäckels. Der Soli jedenfalls entscheidet nicht über den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Stabilität unserer Demokratie.

Der Bundesfinanzhof hat gleichwohl die Klage eines Ehepaares gegen den Soli abgewiesen. Er stellte einen „wiedervereinigungsbedingten Finanzbedarf des Bundes“ fest und billigte dem Gesetzgeber einen „fortbestehenden Bedarf“ unter anderem im Bereich der Rentenversicherung und des Arbeitsmarkts zu. Gleichzeitig machte der Oberste Gerichtshof des Bundes für Steuern und Zölle deutlich, dass es den Solidaritätszuschlag noch weiterhin geben darf. Dem Münchner Gericht zufolge verstößt es außerdem nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, dass seit 2021 rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen von der Abgabenpflicht befreit sind. Man muss nun darauf hoffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Sache befasst.

Der Soli belastet Betriebe und Unternehmen

Der BFH meint zwar, dass es sich beim Soli um eine verfassungsrechtlich zulässige Ergänzungsabgabe handelt und eine Vorlage der Sache an das Bundesverfassungsgericht daher „nicht geboten“ sei. Andererseits stellt der Bundesfinanzhof in der Urteilsbegründung selbst fest, dass die Beschränkung auf zehn Prozent der Steuerzahler eine „Ungleichbehandlung“ ist.

In der Tat zahlen die oberen zehn Prozent der Einkommensteuerpflichtigen schon seit Jahren etwa die Hälfte des gesamten Einkommensteueraufkommens in Deutschland. Der Soli belastet nicht nur sie. Betriebe und Unternehmen sind sogar überproportional betroffen. Das Geld wird auch nicht wirklich zur Deckung anderer Belastungen gebraucht, denn ein Einnahmeproblem hat der Staat angesichts sprudelnder Steuern gerade nicht. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bescheinigt der aktuellen Soli-Regelung „ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“. Experten wie der Heidelberger Rechtsprofessor Hanno Kube halten die Beschränkung auf die wohlhabenderen zehn Prozent in Deutschland schon lange für verfassungswidrig.

SPD, Grüne und FDP haben politische Lösung des Streits in der Hand

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe könnte die aktuelle Regelung für nichtig oder für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären. Über eine solche Entscheidung würden jedoch vermutlich Jahre ins Land gehen, in denen weiter vehement über den Soli gestritten würde. Tatsächlich liegt die Verantwortung gar nicht bei den Gerichten.

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SPD, Grüne und FDP haben eine politische Lösung des Streits in der Hand. Die Liberalen wollen die Steuer schon lange abgeschafft wissen, zuletzt warb FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner dafür. Grüne und SPD indes ziehen nicht mit – die Ampel ist in Steuerfragen so weit auseinander, dass es der Solidaritätszuschlag nicht einmal als Arbeitsauftrag in den Koalitionsvertrag schaffte. Ein Blick zurück nährt den Verdacht, dass es dabei um politische Machtspiele und Taktiererei geht. Im Jahr 2013 machte die FDP vehement Front gegen den Zuschlag, warb gar mit einem eigenen Flugblatt für die Abschaffung. Das Ergebnis: Die FDP flog aus dem Bundestag, der Soli blieb.

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Die Diskussion ist geschlossen.

31.01.2023

Es ist und bleibt eine Ungleichbehandlung. Der zweifelhafte Grund für diese Zwangsabgabe ist schon lange ungültig. Aus diesen zwei Gründen glaube ich, daß das BVerfG, so die richtige Abkürzung, die Abgabe kippen wird.

31.01.2023

Ich denke mal, das BVG wird den Soli nicht kippen, da es keine bessere Vermögenssteuer geben kann.

Ich bin mit der aktuellen Soli-Regelung sehr zufrieden.

In diesem Sinne

30.01.2023

Wenn dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird, dann mit der Vorgabe, dafür einen Ausgleich über die Vermögens-
steuer zu erwirken. Tatsache ist doch, dass in Deutschland die Reichen immer reicher und die Armen immer ärmer werden. Die
Privatvermögen gehen in die vielen Milliarden, die Schulden des Staates werden immer gigantischer. Wo soll das noch hinführen ?
Für die maroden Schulen, Straßen und Brücken sowie für den Ausbau des Schienennetzes ist kein Geld mehr da. Wenn dies alles
mit der FDP nicht zu machen ist, sollte man es mit einer ganz großen Koalition aus CDU, SPD und Grünen versuchen. Parteien wie
die FDP, die oben genannte Ziele blockieren, sollten in die Opppsition gehen.
Ein Danke an Stefan Lange für den sachlichen Kommentar.

30.01.2023

Mei, was ist schon gerecht? Etwa, dass der traditionell grösste Nettozahler der EU für seine Rentner weniger Geld übrig hat, als viele Nettoempfänger? Dass ein Paar, das zuhause sitzt, mehr Geld zur Verfügung hat als manches Rentnerpaar, das ein Leben lang arbeitete? Dass ein tüchtiger Friseur Corona-Hilfe zurückzahlen muss, währen man es der Testmafia hinten und vorne reinschob. Ich verstehe nicht, warm man wegen der paar Kröten, die den Betroffenen sicher nicht wehtun, jetzt so einen Aufriss machen muss