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Kein Schnellschuss bei der Erhöhung des Mindestlohns

Kommentar Von Stefan Lange
04.01.2022

Die Bundesregierung will den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben. Per Gesetz, ohne Beteiligung der Mindestlohnkommission. Der Schritt tut Not, Eile hingegen nicht.

Im vergangenen Jahr war der Mindestlohn von zwölf Euro noch ein Wahlversprechen. In diesem Jahr müssen SPD, Grüne und FDP die Anhebung der Lohnuntergrenze umsetzen, und das wird schwer genug. Nicht nur, dass die Arbeitgeber dagegen Sturm laufen und mit Klagen drohen.

Auch in der Bundesregierung gibt es, obwohl das Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert ist, Konfliktpotenzial. Zu Jahresbeginn kletterte der Mindestlohn auf 9,82 Euro, im Juli soll er auf 10,45 Euro steigen. Die Anhebung auf zwölf Euro ist ein vergleichsweise großer Sprung, den nur SPD und Grüne vorbehaltlos mitgehen wollen. Die Liberalen würden weiterhin lieber der Mindestlohnkommission die schrittweise Erhöhung überlassen.

Der Mindestlohn wird wohl auf zwölf Euro erhöht. Die Frage ist nur: Wann?

Die geplante einmalige Anpassung auf zwölf Euro pro Stunde wird gleichwohl kommen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) arbeitet bereits an einem Gesetzentwurf. Die Frage ist nur, wann er in Kraft tritt. Die Ampel macht dazu in ihrem Koalitionsvertrag wohlweislich keine Angaben, angesichts der aktuellen Gemengelage läuft es wohl auf einen späteren Zeitpunkt hinaus.

Für Heil gerät die Sache damit zum heiklen Balanceakt. Wartet er zu lange, leidet die Glaubwürdigkeit seines Chefs. Kanzler Olaf Scholz hatte die zwölf Euro im Wahlkampf weit mehr in den Vordergrund gestellt als die Grünen. Setzt Heil hingegen auf ein frühes Inkrafttreten, riskiert er den Zorn der Unternehmen und muss damit rechnen, dass sein Gesetz vor Gericht wieder einkassiert wird.

Durch die Corona-Krise ist die Lage bei den Unternehmen angespannt

Einige Branchen haben zudem gute Argumente. Eine Erhöhung auf zwölf Euro zerschießt ihre Finanzplanung, die durch coronabedingte Einflüsse wie den Materialmangel ohnehin schon angespannt ist. Sie könnten das Plus besser verkraften, wenn die Belastungen der Pandemie zu einem späteren Zeitpunkt wegfallen. Zur Wahrheit gehört auch, dass in anderen Bereichen bereits Mindestlöhne gezahlt werden, die deutlich über zwölf Euro liegen.

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Der allgemeine Mindestlohn von zwölf Euro die Stunde schließt eine Gerechtigkeitslücke und muss schnell kommen. Es bringt gleichwohl nichts, ihn übers Knie zu brechen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

09.01.2022

Wir haben doch schon ein Mindestlohngesetz, in dem der Betrag von 9,60 € festgelegt wurde. Der Betrag braucht nur auf 12,00 € erhöht, also umgeschrieben werden. Da scheint mir, milde ausgedrückt, Ihre Passage "Hubertus Heil arbeite an einem Mindestlohngesetz", ziemlich hoch gegriffen. Er braucht nicht daran zu arbeiten, er braucht nur die Anweisung zu geben, dass 3 Ziffern geändert und eine Ziffer hinzugefügt werden, das Komma bleibt gleich, ebenfalls das Währungszeichen, also 9,60 € auf 12,00 €!
Das ist in weniger als einer Minute erledigt. Punkt!
MfG, H. M. Billes

09.01.2022

Ein Gesetz kann nur durch ein Gesetz (Bundestag und oft noch mit dem Bundesrat) geändert werden. Eine Anweisung eines Ministers reicht da nicht. Zumindest nicht in der BRD.