Politiker und Journalisten sitzen ohne Maske im Regierungsflieger. Die Aufregung über den Fall ist nicht angemessen. Und trotzdem ist die Wirkung der Bilder nicht zu unterschätzen.
Es ist ein Aufreger mit Ansage: Gut 80 Personen sitzen mit Olaf Scholz und Robert Habeck im Regierungsflieger nach Kanada – viele von ihnen ohne Maske. Schnell müht sich die Bundesregierung um Klarstellung: Auf Flügen der Luftwaffe gebe es keine Maskenpflicht. Alle Beteiligten hätten vor Reiseantritt einen negativen PCR-Test vorgelegt. Doch zu spät: Die Empörungswelle war da schon losgebrochen.
Entrüstung über Regierungsflug ohne Maskenpflicht ist nicht angebracht
Klar ist: Das Ansteckungsrisiko dürfte auf dem Regierungsflug angesichts flächendeckender PCR-Tests gering sein. Der Vergleich mit den Maskenregeln im regulären Luftverkehr hinkt. Denn die Passagiere dort sind mehrheitlich nicht getestet, erst recht nicht mit einem PCR-Test. Die Entrüstung über den konkreten Fall ist daher nicht angebracht – gerade in Zeiten, in denen auf Festivals, Volksfesten und Mega-Events mit tausenden anderen Menschen ohne Test- oder Maskenpflicht gefeiert werden kann.
Fall zeigt, wie Politik mit Corona-Flickenteppich Vertrauen einbüßt
Und trotzdem ist die Wirkung der Bilder nicht zu unterschätzen. Natürlich sorgt es für Unverständnis, wenn Journalisten und Politiker ohne Mundschutz dicht an dicht stehen, während in anderen Bereichen weiter Maskenpflicht gilt. Ein weiterer Beleg für einen Flickenteppich an Corona-Regeln, mit dem die Politik das Vertrauen der Menschen einbüßt.
Sollten im Herbst und Winter wieder strikte Einschränkungen wie Maskenpflicht oder 3G-Regeln nötig werden, wird deren Einführung schwierig zu vermitteln – nicht nur, aber eben auch durch Corona-Sonderregeln für Regierungsflüge. Denn im dritten Corona-Sommer stehen Politik und Journalismus noch immer unter besonderer Beobachtung: Sie müssen sich nicht nur an ihren Worten, sondern auch an ihrem Handeln messen lassen.
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Sehr geehrte Frau Zifar
Paragraph 28b Infektionsschutzgesetz lautet:
„Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs dürfen von Fahr- oder Fluggästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal und Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen, nur benutzt werden, wenn diese Personen während der Beförderung eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) tragen.“
Können Sie dort etwas von Ausnahmen für die Flugbereitschaft oder von PCR-Tests lesen? Nein? Ich auch nicht. Also hat sich die Politik man 1-2-3-Meins Sonderregelungen verschafft. Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein, sind sie aber nicht.
Dann behaupten Sie: „ Klar ist: Das Ansteckungsrisiko dürfte auf dem Regierungsflug angesichts flächendeckender PCR-Tests gering sein.“ Wie kommen Sie darauf? Wir alle wissen, dass ein PCR-Test nicht unter 24 Stunden braucht. In denen kommt man in alle möglichen Situationen, in denen eine Infektion möglich ist.
Es geht auch gar nicht um Corona. Es geht darum, dass Recht nicht für alle gleich gilt.
Und natürlich kann man das auch zum Anlass nehmen, über nicht validierte Corona-Maßnahmen zu diskutieren. Warum beschäftigen wir uns noch immer mit solchen Unsinn, während der Rest der Welt das Thema abgehakt hat? Setzen Sie sich mal in einen Linienflieger in die USA und beobachten, wie sich dort Fromm Deutsche stramm an die Maskenpflicht halten und US-Amerikaner sich den Kopf halten.
Und Last-but-not-least. Der Regierungsflieger Ist voll mit Journalisten. Fällt da wirklich niemanden die erstaunlich Nähe von Journalisten und Politikern auf? Und wer zahlt eigentlich welchen Preis für die mitreisenden Berichterstatter?
>>Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs<<
Regierungsflüge gehören nicht zum öffentlichen Personenfernverkehr, auch wenn Ihnen das offenbar nicht geläufig ist. Hierbei handelt es sich um eine geschlossene Gesellschaft, welche aber bestimmte Voraussetzungen für den Mitflug erfüllen muss.
>>Es geht darum, dass Recht nicht für alle gleich gilt. <<
Ach ja? Kaufen Sie sich einfach ein Flugzeug, dann sind Sie auch von der Maskenpflicht entbunden, zumindest so lange, wie Sie das Flugzeug ausschließlich privat nutzen. Sobald Hinz und Kunz bei Ihnen mitfliegen kann gilt auch die Maskenpflicht!
Walter K.
Aber ein Verkehrsmittel des Luftverkehrs.
Die Bundeswehr schreibt auf ihrer eigenen Website: „Der militärische Flugbetrieb unterliegt grundsätzlich denselben Gesetzen und Vorschriften wie der allgemeine zivile Flugbetrieb.“
und der Strafrechtler Udo Vetter schreibt in seinem „Law Blog“: „§ 28b IfSG (Infektionsschutzgesetz) schreibt in seiner derzeit gültigen Fassung eine Maskenpflicht für alle Flugzeuge fest, die von Deutschland aus starten.“ Und weiter: „Die Maskenpflicht gilt für ‚alle Verkehrsmittel des Luftverkehrs‘.“
Er betont auch: Im Gesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen öffentlichem und nicht-öffentlichem Luftverkehr. Heißt eigentlich: Maskenpflicht für ALLE. Auch ein PCR-Test würde daran nichts ändern. Er schrieb aber auch: „So weit meine rechtliche Bewertung zum maskenlosen Flug des Regierungsfliegers. Aber es gilt ja der Grundsatz: zwei Juristen, drei Meinungen.“
Auch Privat ist somit eine Maske zu tragen.
ANIKA ZIDAR
ob angebracht oder nicht ist hier nicht die frage ! sondern sollten nicht Politiker die Gesetze schaffen auch genau nach diesen Gesetzen leben und sie befolgen ?? wenn ich als nicht so Hochgebildeter das Grundgesetz richtig gelesen habe , heißt es da vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich !! aber wie es aus sieht ist es bei unseren Häuptlingen anders , egal von welcher Partei ! aber jeder mündige Bürger wird sich sicher sein eigens bald machen , außer er ist von seiner Partei so eingelullte das er jeden Blödsinn glaubt der in von seiner Führung vorgebetet wird .
Das waren noch Zeiten, als Schüler monatelang trotz regelmäßiger Zwangstests nur mit Maske den Unterricht beiwohnen konnten.
Wie wäre es, einfach die Maßnahmen auslaufen zu lassen, also keine Feststellung einer epidemischen Notlage mehr? Das sendet mir diese Posse...
Aufregung? Entrüstung? Nein. Die wenigsten Politiker sind noch Vollblutpolitiker und können halbwegs als Vorbild taugen. Die bestimmt nicht. Es ist nicht nur eine Redewendung " ... die da oben machen eh was sie wollen ..."
Und die Redewendung passt auch richtig schön aufs fliegen *lach*
Was soll die Aufregung. Bei den meisten Airlines ausserhalb DEU besteht schon seit längerer Zeit keine Maskenpflicht mehr. Auch Austrian Airlines oder Swiss z. Bsp. fordert keine Maske mehr. Immer schön weltweit Vorbild sein.
Fangen wir mal an:
Wer bezahlt den die PCR Tests? Vermutlich der Steuerzahler.
Also während der Bürger weiter mit Maske in ÖPNV und Flieger sitzt hat sich der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen dies nicht zu tun und lässt dafür vermutlich auch noch den Steuerzahler dafür aufkommen.
Diese Doppelmoral ist vielleicht der Punkt für die Aufregung. Zumindest dürfen normale Bürger sich nicht von der Maskenpflicht Freitesten.