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Vorratsdatenspeicherung: Die Schutzlosigkeit darf kein Dauerzustand sein

Kommentar Von Bernhard Junginger
20.09.2022

Datenschutz und Verbrechensbekämpfung dürfen sich nicht widersprechen. Jetzt muss die Bundesregierung rasch rechtssichere Wege finden.

Dass der Europäische Gerichtshof dem verdachtsunabhängigen Speichern von Telefon- und Internetverbindungsdaten einen Riegel vorgeschoben hat, ist zu begrüßen. Auch, weil damit endlich der Weg frei ist für rechtssichere Lösungen. In den vergangenen fünf Jahren lag die Vorratsdatenspeicherung wegen der rechtlichen Bedenken nämlich ganz auf Eis. Wichtige Instrumente der Verbrechensbekämpfung standen so gar nicht zur Verfügung. Hinweise aus den USA zu den Nutzern von Kinderpornografie-Plattformen konnten von deutschen Behörden deshalb teils nicht weiterverfolgt werden.

Dieser Zustand darf nicht andauern. Das Urteil erlaubt zum Glück Ausnahmen zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten. Jetzt ist es an Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP), den vorhandenen Spielraum so sinnvoll wie möglich zu nutzen.

Datenspeicherung nur nach Verdachtsmeldung

Datenschutz, das stellt das Urteil aus gutem Grund wieder einmal klar, ist ein hohes Gut. Ein Rechtsstaat darf keinesfalls jeden Bürger jederzeit überwachen, nur aus einem diffusen Generalverdacht heraus. Ebenso wichtig aber ist die Abwehr von Verbrechen und Terror. Es bedarf praktikabler Mittelwege. Einer könnte aus dem "Quick-Freeze-Verfahren" bestehen, wie es die FDP vorschlägt. Das heißt: Sobald es einen Anfangsverdacht gegen eine Person gibt, kann der Internet- oder Mobilfunkanbieter auf Antrag der Ermittlungsbehörde deren Daten "einfrieren", also sichern. Herausgegeben werden sie aber erst nach einem richterlichen Beschluss.

Für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherug in Deutschland ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs der Weg frei.
Foto: Arne Immanuel Bänsch, dpa

Schwerstkriminelle sind mittels Vorratsdatenspeicherung ohnehin kaum zu schnappen. Sie bewegen sich meist im verschlüsselten Dunkelfeld der Datennetze. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, darum brauchen Ermittler neben klaren juristischen Vorgaben auch die richtigen technischen Kenntnisse. In der Praxis ist ihnen das Verbrechen da leider oft meilenweit voraus.

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Die Diskussion ist geschlossen.

20.09.2022

Zwei Anmerkungen, welche das ganze Dilemma aufzeigen:
1. "Hinweise aus den USA zu den Nutzern von Kinderpornografie-Plattformen konnten von deutschen Behörden deshalb teils nicht weiterverfolgt werden"
Dies ist einfach nicht richtig. Jeglichem Hinweis kann und sollte nachgegangen werden. Die Frage ist doch nur, wie, mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln und wie ist der Sachverstand, die technische Kenntnis von der Materie (Internet). Man kann auf vielen Wegen das Ziel erreichen, nur ist die Frage, wie gehe ich es an. Manchmal ist ein scheinbar einfacher Weg zum Ziel (Vorratsdatenspeicherung) in keiner Weise zielführend. Auch vorhandene Daten müssen ausgewertet und geprüft werden. Der Gedanke, da habe ich die Daten zum Verbrecher reichen nicht aus. Ich muss verifizieren, nachforschen, anwenden, etc.
2. "... brauchen Ermittler neben klaren juristischen Vorgaben auch die richtigen technischen Kenntnisse."
Was wurde den Ermittlungsbehörden an Technik, Vernetzung, Datenbanken, etc. in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt? Gleichfalls, wer, mit welcher technischen Fachkompetenz, wurde geworben und gehalten. Geringes Gehalt, kleine Aufstiegschancen, mangelnde technische Ausstattung und Vernetzung sind hierfür sicherlich nicht förderlich. Man bedenke nur die "gigantischen" Möglichkeiten der Bürger im Rahmen der gesicherten elektronischen Kommunikation bei Behördenvorgängen. Sehr umfangreich.