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Kontrollen: 15 Ordnungswidrigkeiten in 40 Wettbüros

Kontrollen

15 Ordnungswidrigkeiten in 40 Wettbüros

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    Für Wettbüros gibt es genaue Auflagen (Archivbild).
    Für Wettbüros gibt es genaue Auflagen (Archivbild). Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Frank Rumpenhorst/dpa

    Bei Kontrollen in Frankfurter Wettbüros hat das Regierungspräsidium Darmstadt zahlreiche Verstöße festgestellt. Das Glücksspiel-Dezernat des Regierungspräsidiums (RP) ist hessenweit für die Anbieter von Wetten zuständig.

    Bei der Kontrolle wurden in Frankfurt abends und nachts 40 Anbieter von Sportwetten besucht. Dabei wurden 15 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Dazu zählt zum Beispiel, dass Minderjährige eingelassen werden oder unzulässige Spielautomaten.

    Bei besonders gravierenden Verstößen und Mängeln kann die Betriebserlaubnis widerrufen werden, zum Beispiel, wenn mehrfach gegen die Sperrzeitvorgaben verstoßen oder wenn Alkohol ausgeschenkt wird. Nach den Kontrollen wurden zwei solcher Widerrufsverfahren eingeleitet.

    Bei den Kontrollen achte das RP auch darauf, ob Kundendaten abgeglichen werden und ob das Personal korrekt geschult ist, zum Beispiel im Hinblick auf einen Geldwäscheverdacht.

    Ziel solcher Kontrollen ist es nach Angaben des RP, «die ordnungsgemäße Abwicklung des Spielgeschäfts zu gewährleisten». In Hessen existieren laut RP derzeit 322 erlaubte Wettvermittlungsstellen. In 135 Fällen wurde demnach die Erlaubnis im Kalenderjahr 2024 erteilt. In 47 Fällen steht ein Widerrufsverfahren an.

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