15,3 Milliarden Euro hätte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) im kommenden Jahr einsparen müssen, um die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen zu schließen. Am Ende wurden es fast 20 Milliarden. Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Erwartungen übertroffen, könnte man sagen. Aber nicht überall stößt das Paket auf Zustimmung. Auch aus den eigenen Reihen kommen kritische Töne.
Aber von vorn. Von den 66 Vorschlägen, die die Reformkommission erarbeitet hat, sollen 43 umgesetzt werden, heißt es im Entwurf. Der Fokus liege auf einem ausgewogenen Gesamtpaket, „keine Überlastung einzelner Akteure oder Sektoren“. Die größten Einsparungen, fast zwölf Milliarden im kommenden Jahr, strebt die Ministerin bei den Leistungserbringern an – Krankenhäusern also, Arztpraxen oder anderen Anbietern. Ihre Vergütung soll nicht schneller steigen als die Grundlohnrate, die beschreibt, wie stark die Einkommen der Beschäftigten insgesamt steigen. Für die Jahre 2027 bis 2029 soll der Anstieg der Vergütung sogar noch einen Prozentpunkt unter der Rate liegen.
Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: Der Schritt kam überraschend
Aber auch für die Versicherten hat die Reform Folgen. Zum einen sollen Gutverdiener mehr zahlen. Geplant ist eine einmalige und zusätzliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro. Im Moment liegt die Grenze bei etwa 70.000 Euro. Wer über der Marke liegt, muss auf einen größeren Teil seines Einkommens Beiträge zahlen. Das betrifft auch die Arbeitgeber, die einen Teil der Beiträge zahlen. Bei einem Satz von etwa 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag würden damit etwa 45 Euro im Monat zusätzlich anfallen - wovon der Arbeitnehmer etwa die Hälfte bezahlt.
Der Schritt kam überraschend. Er war nicht Teil der von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen. Auch bei ihrer Pressekonferenz Anfang der Woche erwähnte Warken die Maßnahme nicht. Das Ministerium erwartet dadurch Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro im kommenden Jahr. Auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern wird ab 2028 eingeschränkt. Allerdings gelten Ausnahmen. Sie soll weiter möglich sein für Familien, die ein Kind „bis zum vollendeten 7. Lebensjahr“ haben oder Angehörige pflegen.
Keine Änderung der Finanzierung für Grundhilfe-Emfpänger: Kritik kommt aus der CSU
Einige Leistungen sollen außerdem gekürzt werden. Zahnarzt-Zuschüsse etwa werden auf das Niveau von 2020 eingeschränkt. Damals wurden die Zuschüsse erhöht, diese Anpassung wird faktisch zurückgenommen. Für die Versicherten steigt bei Behandlungen der Eigenanteil. Das anlasslose Hautkrebs-Screening soll zumindest auf den Prüfstand. „Deutschland ist einziges Land mit einem flächendeckenden, nicht risikobasierten Screening“, schreibt das Ministerium. Bisher haben Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung. Umstritten ist auch die Kürzung des Krankengelds um fünf Prozentpunkte. Die Folge: Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält weniger Geld als bislang. Statt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen nur noch 65 Prozent. Weniger umstritten: Homöopathische Mittel sollen nicht länger erstattet werden.
Die CSU stört sich noch an einem anderen Punkt. Nämlich daran, was in der Reform nicht enthalten ist. „Es gibt viele richtige Ansätze in dem Paket von Gesundheitsministerin Warken, etwa dass die Ausgaben nicht stärker steigen sollen als die Einnahmen und dass jeder seinen Beitrag leistet“, sagte der CSU-Fraktionsvorsitzende im Landtag und ehemalige bayerische Gesundheitsminister, Klaus Holetschek, unserer Redaktion. „Nur einer, und das ist das Problem, hält sich raus: der Staat.“ Holetschek hält es „nicht für vermittelbar, dass versicherungsfremde Leistungen, also die Gesundheitskosten der Bürgergeldempfänger, weiterhin aus den Töpfen der GKV bezahlt werden sollen.“ Das sei Aufgabe des Staates und gehöre aus dem Staatshaushalt bezahlt, nicht aus den Beiträgen der Versicherten. „Das gilt übrigens auch für die nachfolgende Diskussion zur Pflegeversicherung.“
Scharfe Kritik kommt von den Krankenhäusern. „Das Vorgehen der Ministerin ist – vorsichtig formuliert – irritierend“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Gerald Gaß, unserer Redaktion. „Mit den vorgelegten Sparvorschlägen setzt sie die Versorgungssicherheit in Deutschland aufs Spiel.“ Die geplanten Maßnahmen seien weitreichend „und für unseren Bereich teilweise existenzgefährdend“. Die Einsparungen bei den Kliniken liegen für 2027 bei etwa fünf Milliarden Euro.
Die Krankenhäuser kritisieren auch das Verfahren. Warken muss bis Ende April einen fertigen Gesetzentwurf vorlegen. Das heißt: Für die übliche Stellungnahme der Verbände bleibt nur wenige Tage Zeit. Gaß kritisiert, das werde der Tragweite der Maßnahmen nicht gerecht.
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