Nach einem tödlichen Unfall auf der Autobahn 66 im Rahmen eines illegalen Autorennens sind beide Angeklagten vom Frankfurter Landgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. «Es ist ein tragischer Fall», sagte die Vorsitzende Richterin. Bei dem Unglück im Oktober 2020 in der Nähe von Hofheim (Main-Taunus-Kreis) war eine 71 Jahre alte Autofahrerin ums Leben gekommen.
Der 38-jährige Angeklagte wurde wegen der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und Unfallflucht verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Mann erhielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. Mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr kam der 30 Jahre alte Angeklagte davon. Er wurde wegen der Teilnahme an einem verbotenen Autorennen und Unfallflucht verurteilt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
Spurwechsel ohne blinken
Die beiden waren an einem Tag im Oktober 2020 mit einem weiteren Mann ein Rennen gefahren. Mit ihren dröhnenden Sportwagen brausten sie unter anderem über die A66, auf der viel Betrieb herrschte. Sie fuhren zu dicht auf, wechselten mehrfach die Fahrspuren. Eine Autofahrerin rief voller Angst die Polizei, wenige Minuten später geschah der tödliche Unfall: Der dritte Mann, gegen den im Frankfurter Landgericht ein gesondertes Strafverfahren läuft, fuhr gerade mit hohem Tempo auf der linken Spur, als ein an dem Geschehen unbeteiligter Pfarrer mit seinem Wagen ohne zu blinken nach links ausscherte.
Dabei stieß er mit dem Sportwagen zusammen. Dieser schleuderte daraufhin gegen den Wagen einer 71-jährigen Frau, der in Flammen aufging. Die Frau starb. Die beiden nun verurteilten Männer befanden sich bei dem Unfall nicht in der unmittelbaren Nähe.
Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge, wie von dem Staatsanwalt beantragt, sah die Strafkammer bei den Taten nicht. Zwar bestehe durch ein Autorennen «eine abstrakte Gefahr», erklärte die Vorsitzende. Eine Todesfolge liege jedoch «weit über der Zurechenbarkeit».
Staatsanwalt verlangte längere Haft
Der Staatsanwalt hatte für den 38-Jährigen auf eine Haftstrafe von vier Jahren und vier Monaten sowie für den 30-Jährigen auf zwei Jahre und drei Monate plädiert. Die Rechtsanwälte der Männer sahen dagegen kein Autorennen und beantragten einen Freispruch. «Mein Mandant ist unschuldig, der Pfarrer war's», sagte einer von ihnen.
Der Pfarrer ist von einem anderen Gericht wegen fahrlässiger Tötung bereits rechtskräftig verurteilt worden - und zwar zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das Strafverfahren gegen den Fahrer des am Unfall beteiligten Sportwagens war abgetrennt worden, nachdem der Mann zum Prozessauftakt nicht erschienen war und sich mit Krankheit entschuldigt hatte.
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