Im Verfahren gegen einen ehemaligen katholischen Pfarrer vor dem Landgericht Fulda hat die Staatsanwaltschaft wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs ohne Körperkontakt eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung dagegen sprach sich für eine Strafe von höchstens zwei Jahren aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Das Urteil soll am nächsten Montag (28.10.) verkündet werden.
In seiner verlesenen Abschlusserklärung äußerte der heute 43-Jährige sein Bedauern und seine Reue darüber, über eine Videochatplattform im Internet auch Kinder und Jugendliche kontaktiert und ihnen Videos von sexuellem Kindesmissbrauch vorgespielt zu haben. «Für dieses Verhalten schäme ich mich sehr», sagte er. Durch seine inzwischen begonnene Therapie sei ihm bewusst geworden, welches Leid er mit seinem Tun verursacht habe. Er betonte, dass es in seiner Tätigkeit als Gemeindepfarrer im Bistum Fulda zu keinerlei Übergriffen gegenüber Gemeindemitglieder gekommen sei.
Strafmildernde Umstände
Staatsanwaltschaft und Verteidigung billigten dem Angeklagten strafmildernd zu, dass er nicht vorbestraft ist und ein Geständnis abgelegt hat. Außerdem hat er noch vor Beginn des Prozesses auf eigene Kosten eine Verhaltenstherapie aufgenommen.
Die Anklagevertreterin erklärte, der Mann sei in Dutzenden Fällen des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischem Material schuldig. In einigen Chatverläufen habe er mit Kindern, die auch als solche zu erkennen gewesen seien, kinderpornographisches Material vorgespielt, um so Mädchen und Jungen zu sexuellen Handlungen an sich zu animieren. Auch habe er sich selbst bei sexuellen Handlungen gezeigt. Das dabei entstandene Videomaterial habe er abgespeichert und behalten.
Verteidigung: Keine Absicht zur Verbreitung
Nach Ansicht der Verteidigung bestand nicht die Absicht, dieses Material zu verbreiten. Zudem sei letztlich nicht in allen Fällen geklärt, ob es sich bei den Chatpartnern tatsächlich um Kinder gehandelt habe oder um Erwachsene, die sich als Kinder ausgaben. Auch der Angeklagte habe sich teilweise als Mädchen ausgegeben, um so seine Chatpartner zu täuschen und ihr Vertrauen zu gewinnen. Sein Mandant sei öffentlich geächtet und habe seine Beschäftigung als Pfarrer verloren, sagte der Verteidiger. Er werde sich beruflich neu orientieren müssen. «Stecken Sie meinen Mandanten nichts ins Gefängnis», sagte er.
Die dem Angeklagten vorgeworfenen über 60 Taten ereigneten sich laut Anklage zwischen Februar und Juli 2022. Der Anstoß der Ermittlungen gegen den Angeklagten erfolgte laut der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt im Mai 2022 aufgrund eines Hinweises der US-amerikanischen Organisation «National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC)». Er geriet dabei in Verdacht, Dritten über das Internet kinderpornografisches Material zugänglich gemacht zu haben. Der Mann war im Juli 2022 festgenommen und nach Bekanntgabe der Vorwürfe vom Gemeindedienst suspendiert worden.
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