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Luftverkehr
20.04.2022

Innenministerium für Ausweis-Kontrollpflicht vor Flügen

Eine Mitarbeiterin der Lufthansa bereitet am Flughafen München das Boarding für einen Flug vor.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Um Reiserouten von Kriminellen und Terroristen besser nachvollziehen zu können, schlägt der Bundesrat eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes vor. Das Bundesinnenministerium begrüßt die Initiative.

Das Bundesinnenministerium unterstützt Pläne, die Überprüfung der Identität von Passagieren vor Flugreisen zwingend vorzuschreiben.

Das Ministerium begrüße die Initiative des Bundesrates dazu und unterstütze "die Einführung eines verpflichtenden Abgleichs der Personalien auf der Bordkarte mit einem Identitätsdokument", teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

Der Bundesrat hatte am 11. Februar auf Initiative von Niedersachsen beschlossen, eine Ergänzung im Luftsicherheitsgesetz beim Bundestag einzubringen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Luftfahrtunternehmen vor dem Abflug einen Abgleich von Ausweis und Bordkarte vornehmen müssen. Begründet wird dies vor allem mit Schwierigkeiten der Sicherheitsbehörden, Reiserouten von Kriminellen und Terroristen nachzuvollziehen. In der zurückliegenden Legislaturperiode war bereits ein gleichlautender Entwurf an den Bundestag gegangen, der über diesen damals aber nicht abschließend beraten hatte.

Aus Sicht des Bundesinnenministeriums müsste vor einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes allerdings erst noch geklärt werden, ob der Abgleich von Bordkarte und Ausweis erst kurz vor dem Einsteigen in das Flugzeug, also am Gate, erfolgen sollte oder bereits bei der zentralen Fluggast- und Handgepäckkontrolle.

Viele Fluggesellschaften glichen die Daten jetzt schon freiwillig aus eigenem wirtschaftlichen Interesse ab oder seien auf Grund geltender Rechtslage anderer Staaten dazu verpflichtet, sagte der Sprecher. "Mit dem Abgleich ist ein Mehrwert an Sicherheit in Bezug auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität zu erwarten", fügte er hinzu.

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