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Magazin „Compact“: Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot vorläufig auf

Compact-Verbot

Bundesverwaltungsgericht hebt „Compact“-Verbot vorläufig auf

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    Das Magazin Compact war bis Mitte Juli in Kiosken zu finden, danach wurde es aus dem Verkauf genommen.
    Das Magazin Compact war bis Mitte Juli in Kiosken zu finden, danach wurde es aus dem Verkauf genommen. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins im Eilverfahren vorläufig aufgehoben. Das teilte das Gericht in Leipzig mit. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen. Das Gericht meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Verbots an.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Compact am 16. Juli verboten. Sie begründete das Vorgehen damit, dass das Blatt ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima von Hass und Gewalt gegenüber Geflüchteten und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen“.

    Gericht sieht „Anhaltspunkte für Verletzung der Menschenwürde“

    Compact hatte dagegen eine Klage sowie einen Eilantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit des Verbots eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen Vereinsverbote zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden. 

    Dabei prüft das Gericht „summarisch“ die Erfolgsaussichten der Klage. Diese erschienen offen, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Es könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden, ob das Magazin den Verbotsgrund – sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten – erfülle.

    Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar „Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde“ erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen „eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen“ herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das Compact-Verbot mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sei.

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    2 Kommentare
    Franz Xanter

    Das ist doch die Ministerin, welche letzthin wiederum eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert bzw. angekündigt hat; basierend auf den letzten Messerattacken. Also eine Verschärfung der Verschärfung zur Verschärfung der letzten Verschärfung des Waffenrechts. Nur Unsinn, Wählertäuschung, verbale Äußerungen kommen von dieser Regierung. Was nützen Verschärfungen wenn sie sowohl unzweckmäßig, nutzlos, nicht zielführend und vor allen Dingen vollkommen unpraktikabel sind. Von den fehlenden Möglichkeiten der Prüfung und Durchsetzbarkeit gar nicht zu sprechen. Nur verbales Getöse von Politikerinnen und Politikern um Aktivität vorzugaukeln. Für die Sache weder zielführend noch umsetzbar.

    Wolfgang Boeldt

    So in etwa habe ich bereits am 16.07.2024 hierda geschrieben. Die Bundesinnenministerin hat m.e. schon länger gezeigt, daß sie zu viele Gene des "Racheengels" intus hat - dadurch wird der klare Blick beeinträchtigt.

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