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Mehrwertsteuer bei Gasumlage könnte teuer werden

Kostenerhöhung

Mehrwertsteuer bei Gasumlage könnte teuer werden

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    Eine befristete Gasumlage soll Gasversorgern zugutekommen. Für die Verbraucher bedeutet die Maßnahme eine Mehrbelastung.
    Eine befristete Gasumlage soll Gasversorgern zugutekommen. Für die Verbraucher bedeutet die Maßnahme eine Mehrbelastung. Foto: Bernd Weißbrod, dpa (Symbolbild)

    In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett die sogenannte "Gasumlage" verabschiedet. Die soll bewirken, dass Gasimporteure, die seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine sehr hohe Zusatzkosten verzeichnen, diese Zusatzkosten an Verbraucher verlagern können. Mit dieser Maßnahme soll die "Versorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft" aufrechterhalten werden. Für die Verbraucher bedeutet das zunächst vor allem eines: höhere Gaskosten. Und die könnten noch steigen.

    Denn es steht noch nicht fest, ob auf die Gasumlage die volle Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben werden soll. Sowohl Wirtschaftsminister Robert Habeck als auch Finanzminister Christian Lindner machten klar, dass sie gern auf die Steuerbelastung verzichten würden. Allerdings sind solche Ausnahmen im Europarecht nicht vorgesehen. "Ich werde nun alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Mehrbelastung abzuwenden", sagte Lindner der Deutschen Presseagentur.

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    Auch Robert Habeck ist gegen eine Erhebung der Mehrwertsteuer. Die Gasumlage sei zwar ein wichtiger Schritt, "aber sie sollte nicht noch zusätzlich durch die Mehrwertsteuer erhöht werden", sagte er dem Tagesspiegel. Er hoffe auf eine Lösung durch das Finanzministerium.

    Es wäre nicht unbedeutend, wenn die Mehrwertsteuer wegfallen würde. Die genaue Höhe der Gasumlage ist zwar noch unklar, nach ersten Berechnungen des Wirtschaftsministeriums sei von einer Spanne zwischen 1,5 und fünf Cent pro Kilowattstunde auszugehen. Käme noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent dazu, würden das für einen Singlehaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5000 Kilowattstunden bei einer Umlagehöhe von fünf Cent Mehrkosten von 298 Euro bedeuten. Das berechnete das Vergleichsportal Check24. Wird die Mehrwertsteuer davon abgezogen, zahlt der Haushalt nur 250 Euro.

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    Noch extremer ist der Unterschied bei Familien. Ein Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden käme bei einer Umlagehöhe von fünf Cent auf Mehrkosten von 1190 Euro. Ohne die Mehrwertsteuer würden 190 Euro davon wegfallen.

    Sollte das Finanzministerium zu dem Schluss kommen, dass eine Aufhebung der Mehrwertsteuer aufgrund des EU-Rechts nicht möglich sei, gäbe es noch die Option der Senkung auf europäisch erlaubte sieben Prozent. "Das würde den leider unvermeidbaren Preisanstieg für Haushalte zumindest etwas kompensieren", sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen, Ingbert Liebig. Zusätzlich könne die Bundesregierung die Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß reduzieren.

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