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29.03.2010

Ministerium: Keine rasche Rentenangleichung

Ministerium: Keine rasche Rentenangleichung
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Mehr als 20 Jahre nach dem Mauerfall sind erneut Forderungen aus SPD und FDP nach der Angleichung des Rentenrechts in Ost und West laut geworden. Allerdings trat das zuständige Bundesarbeitsministerium Hoffnungen auf eine rasche Änderung entgegen.

2010 werde es kein Gesetzgebungsverfahren zur Rentenangleichung geben, bekräftigte ein Sprecher am Montag in Berlin. Der schwarz-gelbe Koalitionsvertrag sieht die Schaffung eines einheitlichen Rentensystems in dieser Legislaturperiode, also bis 2013, vor.

Als Zieldatum für die vollständige Angleichung der Rentenberechnungen in Ost und West ist bislang das Jahr 2019 im Gespräch. Derzeit erwirbt ein Durchschnittsverdiener in Westdeutschland mit seinem Jahresbeitrag einen Rentenanspruch von monatlich 27,20 Euro, im Osten von 24,13 Euro.

Die Angleichung des Rentenrechts würde aber nicht automatisch höhere Renten für alle Ostdeutschen bedeuten. Das liegt daran, dass die Rentenansprüche von Beschäftigten im Osten derzeit um etwa 18 Prozent aufgewertet werden. Damit soll das immer noch deutlich niedrigere Lohnniveau in den neuen Ländern ausgeglichen werden. Diese Übergangsregelung führt aber auch dazu, dass bei identischen Verdiensten Ost-Beschäftigte höhere Rentenansprüche als ihre Westkollegen erwerben. Es wird erwartet, dass bei einer Rechtsangleichung die Höherwertung der Osteinkommen wegfallen dürfte, um sogenannte Übervorteilungseffekte zu vermeiden.

Die Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig, forderte die Vollendung der sozialen Einheit. "Dazu gehört für mich auch ein einheitliches Rentensystem in Ost und West - noch in dieser Legislaturperiode", sagte die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende im "Hamburger Abendblatt". "Eine reine Absichtserklärung der CDU reicht da nicht, die Bundesregierung muss jetzt handeln."

Der FDP-Rentenexperte und Vizevorsitzende der Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, sagte dem Blatt: "Die FDP hält die Angleichung der Rentenberechnung in Ost- und Westdeutschland für überfällig. Das ist mit einem organisatorischen Vorlauf auch in dieser Legislaturperiode machbar, zum Beispiel zum 1. Juli 2011." Kolb drängte auf einen Vorstoß noch in diesem Jahr: "Da die Rentenangleichung für die Verwaltung Vorlauf braucht, wird sie noch 2010 in Angriff genommen werden müssen."

Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums betonte dagegen, im Jahr 2010 habe "absolute Priorität" zunächst die Reform der Jobcenter und der Hartz-IV-Sätze für Kinder nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Angleichung des Rentenrechts sei inhaltlich und organisatorisch "zu kompliziert und anspruchsvoll", um dies noch in diesem Jahr auf den Weg bringen zu können.

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles verwies darauf, dass sich ihre Partei im Regierungsprogramm zur Bundestagswahl für die Ost/West- Angleichung ausgesprochen habe. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) müsse jetzt vorlegen. Auch die Linkspartei sieht die Zeit zum Handeln gekommen. "Die gleiche Rente für die gleiche Lebensleistung wird von uns seit Jahren gefordert", sagte Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch.

Die von der Linkspartei geforderte Rechtsangleichung geht von allen Vorschlägen am weitesten: Sie sieht die Beibehaltung der Höherwertung bei rascher Angleichung des Ost-Rentenwerts an das höhere Westniveau vor. Eine solche Regelung würde einem Ost-Rentner mit 45 Jahren Durchschnittsbeitrag am Ende knapp 150 Euro im Monat mehr bringen. Die Kosten dafür errechnete die frühere Bundesregierung auf gut sechs Milliarden Euro pro Jahr.

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