Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Mordprozess: Vater getötet - 18-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Mordprozess

Vater getötet - 18-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

    • |
    • |
    • |
    Drei Monate wurde über den nicht gerade alltäglichen Fall aus Mainz verhandelt, am Ende steht eine Haftstrafe für den Sohn (Archivbild).
    Drei Monate wurde über den nicht gerade alltäglichen Fall aus Mainz verhandelt, am Ende steht eine Haftstrafe für den Sohn (Archivbild). Foto: Arne Dedert/dpa

    Nach der Tötung seines Vaters ist ein heute 18-Jähriger zu einer Jugendhaftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Mainz befand ihn in dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Mordprozess für schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

    Der junge Mann soll im Februar vergangenen Jahres im Mainzer Stadtteil Bretzenheim seinen 37 Jahre alten Vater mit einem Küchenmesser erstochen haben, nachdem dieser ihn gezüchtigt und gedemütigt haben soll.

    Hundeleine um Hals gewickelt

    Am Tattag wollte der Sohn nach früheren Gerichtsangaben den Hund ausführen und kam in das Schlafzimmer des Vaters in der gemeinsamen Wohnung. Daraufhin soll der verärgerte Vater dem Sohn eine Ohrfeige verpasst, ihm die Hundeleine um den Hals gewickelt und ihm einen Tritt verpasst haben. Der heute 18-Jährige rannte den Angaben zufolge aus dem Zimmer, kam mit einem Küchenmesser zurück und stach zu.

    Der junge Mann wurde nun nach Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Zeitpunkt der Tat erst 17 Jahre alt war. Im Jugendstrafrecht läuft ein Mord-Schuldspruch anders als im Erwachsenenstrafrecht nicht zwangsläufig auf eine lebenslange Freiheitsstrafe hinaus. Es sieht grundsätzlich eine Höchststrafe von zehn Jahren vor, bei Mord bis zu 15 Jahre.

    Die Staatsanwaltschaft hatte in dem vor rund drei Monaten gestarteten Prozess eine Jugendstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gefordert. Die Verteidigerin war in ihrem Plädoyer von Totschlag ausgegangen und hatte nach Angaben des Gerichts eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren vorgeschlagen. Ob von einer Seite Rechtsmittel eingelegt werden, war zunächst nicht bekannt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden