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  3. Nachhaltigkeit: Das EU-Parlament will Unternehmen zum Urwaldschutz verpflichten

Nachhaltigkeit
18.04.2023

Das EU-Parlament will Unternehmen zum Urwaldschutz verpflichten

An einer Wegkreuzung steht ein Stück Amazonas-Regenwald neben Sojafeldern in Brasilien.
Foto: Leo Correa/AP, dpa (Archivbild)

Firmen, die ihre Güter in der EU verkaufen wollen, müssen künftig nachweisen, dass für ihre Produkte keine Bäume fallen mussten.

Warum geht die EU gegen Entwaldung in den Tropen vor?

"Wenn wir einkaufen gehen, packen wir fast immer ein Stückchen Regenwaldzerstörung in unseren Einkaufswagen", sagte die SPD-Europaabgeordnete Delara Burkhardt. Tatsächlich war es bislang legal, wenn Bulldozer Gebiete im Amazonas plattmachen und die Unternehmer das Holz der geschlagenen Bäume in der EU verkaufen. Auf den frei gewordenen Flächen werden dann etwa Rinder gehalten, die Steaks landen oft in europäischen Supermärkten. Das Problem: "Oft wissen die Konsumenten nicht, unter welchen prekären Umständen ihr Kaffee oder das Stück Schokolade hergestellt wurden", so Burkhardt. 

Wie groß ist das Problem?

Der Verbrauch von Waren wie Kaffee, Soja oder Palmöl in der EU ist für etwa zehn Prozent der weltweiten Entwaldung verantwortlich. Laut Naturschutzorganisation WWF gingen im Jahr 2017 sogar 16 Prozent der globalen Tropenwaldabholzung auf das Konto der Europäer, die damit "Vizeweltmeister der Waldzerstörung" seien – nach China. Insgesamt sind den Vereinten Nationen zufolge zwischen 1990 und 2020 schätzungsweise 420 Millionen Hektar Wald vernichtet worden. 

Was ändert sich für Unternehmen?

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Sie müssen künftig zweifelsfrei nachweisen können, dass für den Anbau und die Produktion ihrer Waren keine Regenwälder in Ackerflächen umgewandelt oder etwa indigene Amazonas-Bewohner vertrieben wurden. Trotz einiger schmerzhafter Kompromisse nehme die EU mit der Verordnung "eine glaubwürdige Vorreiterrolle für verstärkten globalen Naturschutz wahr", sagte Burkhardt. Das Gesetz setze "neue Maßstäbe für den globalen Waldschutz", lobte die EU-Abgeordnete Anna Cavazzini (Grüne) und auch die Grünen-Europaparlamentarierin Anna Deparnay-Grunenberg sprach von einem "bedeutsamen Etappensieg". Das EU-Parlament helfe den Verbrauchern, die Wälder zu schützen.

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Welche Produkte sind betroffen?

Der Katalog umfasst unter anderem den Import von Rindfleisch, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja und Holz. Überdies gelten die neuen Vorschriften für Waren, die die gelisteten Naturprodukte enthalten, mit ihnen gefüttert sind oder aus ihnen hergestellt wurden, wie etwa bedrucktes Papier oder Möbelstücke aus Holz. Diskussionen gab es lange um Kautschuk. Letztendlich wurde der Rohstoff in die Verordnung aufgenommen, sodass beispielsweise auch Reifen betroffen sind. Dagegen setzten sich einige Mitgliedstaaten, vorneweg Frankreich und Rumänien, mit ihrem Widerstand gegen die Aufnahme von Mais durch. Zu wichtig erschien ihnen das Futtermittel für die Viehzucht der heimischen Landwirtschaft. 

Ab wann können Verbraucher sicher sein, dass für ihren Kaffee kein Regenwald abgeholzt wurde?

Auch wenn die Verordnung voraussichtlich erst ab Herbst 2024 für große Unternehmen gilt, hat die EU als Stichtag den 31. Dezember 2020 vereinbart, das heißt, Produkte dürfen nur eingeführt werden, wenn deren Erzeugung nicht auf danach abgeholzten Waldflächen erfolgte. 

Warum wurden Savannen oder Moore ausgelassen?

Die Parlamentarier hatten darauf gepocht, auch andere Ökosysteme in die Verordnung mitaufzunehmen, doch sie scheiterten am Widerstand vor allem der Mitgliedstaaten. Nun muss die EU-Kommission in einem Jahr darüber entscheiden, ob sie die Verordnung auf Savannen-Landschaften wie die südamerikanische Cerrado-Savanne ausweitet. Außerdem soll die Brüsseler Behörde in zwei Jahren prüfen, ob die Vorschriften auch für weitere Waren gelten und ob Finanzinstituten Sorgfaltspflichten auferlegt werden sollen. Das Parlament hatte gefordert, europäische Banken und Versicherungen einzubeziehen, damit Unternehmen nur Kredite bekommen, wenn bei ihnen das Risiko gering ist, dass sie zur Abholzung von Wäldern beitragen. 

Wie geht es weiter?

Die formelle Bestätigung des Gesetzestexts durch den Rat, also das Gremium der 27 Mitgliedstaaten, wird voraussichtlich nächste Woche erfolgen. Die Abgeordneten hoffen, dass die Verordnung dann ab Herbst 2024 für große Unternehmen gilt. Kleine Betriebe müssen sich voraussichtlich ab Frühjahr 2025 an die Regeln halten, wenn sie keine Geldstrafen riskieren wollen. 

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