Schweden und Frankreich haben es vorgemacht. In beiden Ländern gilt als Schutz vor Übergriffen, Missbrauch und Vergewaltigung der Grundsatz „Nur ein Ja ist ein Ja“: Wer sich liebt, muss deutlich machen, dass er mit dem Sex einverstanden ist. Das Thema wird im Bundestag diskutiert, auch auf EU-Ebene könnte eine neue Definition von Vergewaltigung eingeführt werden. Doch es gibt auch Kritik.
Was bedeutet „Nur ja heißt ja“?
Im deutschen Gesetz gilt bisher „Nein heißt nein“. Das bedeutet: Sexuelle Handlungen gelten als Übergriff, wenn die andere Person ausgedrückt hat, dass sie das nicht möchte – entweder durch Worte, Gestik oder Mimik. Dass sich das Opfer aktiv gewehrt hat, ist kein Kriterium.
Grünen-Politiker wollen nun noch einen Schritt weiter gehen. Nach dem Prinzip „Nur ja heißt ja“ würde sich jemand strafbar machen, der sich vor dem Sex nicht vergewissert hat, dass die andere Person einverstanden ist. Laut einem Vorschlag der Grünen-Bundestagsfraktion könnte diese Zustimmung entweder durch ein „ja“ erfolgen oder etwa durch Nicken und die Körpersprache. Schweigen und Passivität seien keine Zustimmung, so die Abgeordnete Dr. Lena Gumnior.
Warum wird darüber jetzt diskutiert?
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat ein entsprechendes neues Gesetz entworfen. Über dieses diskutierten die Abgeordneten bereits vergangene Woche. Gleichzeitig wird das Thema auf EU-Ebene behandelt. Am vergangenen Dienstag forderten mehr als zwei Drittel der Abgeordneten im Parlament die EU-Kommission dazu auf, Vorschläge für eine europaweite Definition von Vergewaltigung vorzulegen. Gegenstimmen kamen vor allem aus den rechten Fraktionen.
Welche Argumente sprechen für „Nur ja heißt ja“?
Bei einer Vergewaltigung könnten sich viele Betroffene nicht wehren oder nein sagen, erklärt Grünen-Abgeordnete Gumnior gegenüber unserer Redaktion. „Aus dem Mund kommt kein Ton, der Körper ist wie eingefroren.“ 70 Prozent der Frauen befänden sich bei einer Vergewaltigung in einer solchen Schockstarre. „Durch die Einführung eines konsensbasierten Ansatzes wechselt die Verantwortung die Seite: Die Person, die eine sexuelle Handlung vornehmen will, muss sich vorher der Zustimmung versichern.“ Im Bundestag sprach sich auch Kathrin Gebel von den Linken für den Gesetzesentwurf aus.
Welche Argumente sprechen gegen „Nur ja heißt ja“?
Kritisch äußerte sich CSU-Abgeordnete Susanne Hierl in ihrer Rede im Bundestag. Im bestehenden Gesetz seien bereits Situationen abgedeckt, in denen das Opfer wegen Schocks nicht nein sagen kann. Hierl stellte in Frage, dass sich durch eine neue Regelung etwas ändern würde. Denn in Prozessen stehe es ohnehin häufig Aussage gegen Aussage. „Und in solchen Fällen gilt der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.“
Zweifel an der Praxistauglichkeit des Gesetzes gibt es auch bei der SPD. „Wir hören aus der Praxis der Strafverfolgung durchaus Fragezeichen, was die Beweisschwierigkeiten angeht“, sagte der Abgeordnete Dr. Johannes Fechner. Dennoch zeigte er sich prinzipiell aufgeschlossen für eine Diskussion um den Gesetzesentwurf.
Knuth Meyer-Soltau von der AfD hingegen lehnte den Gesetzesentwurf scharf ab. Er führe zu einer „Beweislastumkehr durch die Hintertür“, sagte er vor den Abgeordneten im Bundestag. Die Regelung verlange, dass die Zustimmung zum Geschlechtsverkehr positiv nachweisbar sein muss. „Wie soll ein Mensch beweisen, dass ein Ja gesagt wurde oder dass es nonverbal erkennbar war?“. Meyer-Soltau sprach von einer „Kriminalisierung menschlicher Missverständnisse“.
Auch an einer möglichen EU-weiten Regelung gibt es Kritik. Abgeordnete der rechten Fraktion Patrioten für Europa (PfE) bezweifelten in einem öffentlichen Statement, ob die EU überhaupt die Kompetenz dafür hat, die Definition für die Mitgliedsstaaten zu bestimmen. Politiker der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) argumentieren, das Prinzip „Nur ja heißt ja“ würde Prozesse für Opfer erschweren, weil sie sowohl die Vergewaltigung als auch ihre fehlende Zustimmung beweisen müssten.
Wie geht es weiter?
Der Gesetzesentwurf der Grünen wird aktuell in den Ausschüssen behandelt, einen Abstimmungstermin im Bundestag gibt es noch nicht. Auch auf EU-Ebene ist noch nicht absehbar, ob eine einheitliche Definition für Vergewaltigung kommen wird. Denn die Abstimmung im Parlament verpflichtet die Kommission nicht, einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Sie muss nun lediglich innerhalb von drei Monaten Stellung nehmen. Schon vor einigen Jahren gab es einen Vorstoß für „Nur ja heißt ja“ in der EU, damals stimmte unter anderem Deutschland dagegen. Das wurde damit begründet, dass die EU nicht für Strafrecht der Mitgliedsländer zuständig sei.
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