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Partygate
21.03.2023

Ex-Premier Johnson räumt falsche Angaben im Parlament ein

Boris Johnson hat wiederholt bestritten, dass in der Downing Street Regeln gebrochen wurden.
Foto: Kin Cheung/AP, dpa

Er habe zu keinem Zeitpunkt etwas verbergen wollen, teilt Boris Johnson mit. Am Mittwoch soll der Ex-Premierminister vor einem Parlamentsausschuss zu den Lockdown-Partys aussagen.

Der britische Ex-Premierminister Boris Johnson hat falsche Angaben zur "Partygate"-Affäre im Parlament eingeräumt, aber einen Vorsatz strikt zurückgewiesen. Der zuständige Ausschuss könne keine Beweise dafür vorlegen, dass er das Parlament wissentlich in die Irre geführt habe, teilte Johnson in einer schriftlichen Verteidigung mit, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Wenn festgestellt wird, dass ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete das Unterhaus belogen hat, droht eine Suspendierung, die wiederum zum Verlust des Mandats führen könnte. Johnson, der im vergangenen Sommer nach etlichen Skandalen auf Druck seiner Partei zurückgetreten war, soll am Mittwoch vor einem Parlamentsausschuss aussagen, der sein Handeln in der Affäre prüft.

Er akzeptiere, dass in einigen seiner Aussagen "das Unterhaus in die Irre geführt worden" sei und er entschuldige sich dafür, betonte Johnson. Allerdings habe er zu keinem Zeitpunkt etwas verbergen wollen, sondern habe jeweils gesagt, was er zu dem entsprechenden Zeitpunkt für die Wahrheit gehalten habe. Er habe nicht wissen können, was die späteren Ermittlungen zu den Lockdown-Partys in der Downing Street zutage befördern würden, hieß es in den Einlassungen des Ex-Premiers.

Ein vorläufiger Bericht des Ausschusses hatte Johnson zuvor erheblich belastet. Die Beweise deuteten darauf hin, dass es für den Ex-Regierungschef "offensichtlich" gewesen sein müsse, dass bei den illegalen Lockdown-Feiern in der Downing Street Corona-Regeln gebrochen wurden, hieß es damals.

Johnson hatte wiederholt bestritten, dass in der Downing Street Regeln gebrochen wurden. Wegen seiner Teilnahme an einer Lockdown-Veranstaltung musste er eine Geldstrafe zahlen.

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