
Die Lizenz für Rentner zum mehr Dazuverdienen

Die starren Verdienstgrenzen für Rentner sollen abgeschafft werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat einen Plan.
Bislang galten für Rentner starre Regeln, was den Hinzuverdienst anbelangte. Das soll sich ändern. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihre Pläne für die neue Kombirente nachgebessert. Laut dem Medienbericht bedeute das für die Rentner, dass sie künftig deutlich mehr Geld hinzuverdienen können. Wie die SZ weiter berichtet, soll sich die Obergrenze des Hinzuverdiensts der Rentner künftig am höchsten Gehalt der letzten 15 Berufsjahre orientieren.
Von der Leyen will starre Verdienstgrenzen für Rentner abschaffen
Derzeit dürfen Frührentner, die vor Erreichen ihrer Altersgrenze in den Ruhestand gehen derzeit nur 400 Euro im Monat hinzuverdienen - was darüber hinausgeht, wird schrittweise auf das Altersgeld angerechnet. Ursula von der Leyen wolle diese starren Verdienstgrenzen abschaffen. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen insgesamt so viel zu verdienen wie früher durch das Gehalt.
Für Rentner, die noch nebenbei berufstätig sind, kann die nun geplante Regelung ein größerer finanzieller Vorteil sein, weil der Spitzenverdienst in den 15 Jahren in der Regel höher ist als der Schnitt der letzten drei Jahre. Auch lassen sich so leichter Ungerechtigkeiten beim Berechnen von Abzügen vermeiden, etwa weil am Ende des Berufslebens das Gehalt geringer als vorher ausgefallen ist.
Neue Kombirente
Von der neuen Kombirente könnten aber nicht alle Frührentner profitieren, schreibt die Süddeutsche Zeitung . Die gelockerten Grenzen für den Hinzuverdienst gelten nur für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Früher ist dies nur bei Schwerbehinderten möglich, deren maßgeblich Altersgrenze seit Anfang des Jahres schrittweise von 60 auf 62 angehoben wird.
Laut Zeitung steht fest, dass für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein soll. Ursprünglich war vorgesehen, den Durchschnittsverdienst aus den letzten drei Jahren der Erwerbstätigkeit heranzuziehen.
Positive Resonanz auf Pläne von der Leyens
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertete die Pläne von der Leyens positiv. "Wenn die Koalition die Hinzuverdienstgrenzen jetzt zumindest etwas weiter lockern will als ursprünglich geplant, ist das in jedem Fall zu begrüßen." Die BDA plädiert für einen kompletten Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen. "Sie wirken für die Betroffenen manchmal wie ein Arbeitsverbot und sind in der Anwendung kompliziert."
Kritik kommt vom DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: "Die Kombirente löst die Probleme der Rente mit 67 nicht. Die Betroffenen können dann zu ihrer Altersrente mehr als bislang dazuverdienen, müssen aber höhere Abschläge in Kauf nehmen und bekommen ihre Rente auf Dauer um bis zu 14,4 Prozent gekürzt."
Die Bundesarbeitsministerin rechnet nach einem Bericht der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag) damit, dass bis zum Jahr 2030 fast 1,4 Millionen Rentner von der geplanten Zuschussrente profitieren werden. Laut einem Papier von der Leyens sollen die Zugangsvoraussetzungen so gesenkt werden, dass mehr Geringverdiener als zunächst geplant Anspruch auf Aufstockung haben.
Allerdings sollten Mini-Renten nicht pauschal auf 850 Euro angehoben werden. Stattdessen solle sich die Zuschussrente an der Höhe der zuvor gezahlten Beiträge bemessen und auf maximal 850 Euro steigen, heißt es in dem Bericht. "Im Unterschied zu den früheren Überlegungen, wonach alle Begünstigten einheitlich auf den Wert von 850 Euro monatlich angehoben werden sollten, erhält nun eine höhere Zuschussrente, wer selbst mehr geleistet hat", zitiert das Blatt aus dem Konzept.
Voraussetzung soll sein, dass die Betroffenen jahrzehntelang Mitglied der Rentenversicherung waren. Aber 2019 seien dann auch fünf Jahre Einzahlungen in die Riester-Rente Pflicht, um in den Genuss der Zuschussrente zu kommen, berichtet das Blatt. Die Kosten würden von 90 Millionen Euro im Startjahr 2013 auf 3,39 Milliarden 2030 steigen.
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