Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Pläne von Ursula von der Leyen: Die Lizenz für Rentner zum mehr Dazuverdienen

Pläne von Ursula von der Leyen
20.03.2012

Die Lizenz für Rentner zum mehr Dazuverdienen

Ursula von der Leyen will, dass Rentner mehr hinzuverdienen dürfen.
2 Bilder
Ursula von der Leyen will, dass Rentner mehr hinzuverdienen dürfen.

Die starren Verdienstgrenzen für Rentner sollen abgeschafft werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat einen Plan.

Bislang galten für Rentner starre Regeln, was den Hinzuverdienst anbelangte. Das soll sich ändern. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ihre Pläne für die neue Kombirente nachgebessert. Laut dem Medienbericht bedeute das für die Rentner, dass sie künftig deutlich mehr Geld hinzuverdienen können. Wie die SZ weiter berichtet, soll sich die Obergrenze des Hinzuverdiensts der Rentner künftig am höchsten Gehalt der letzten 15 Berufsjahre orientieren.

Von der Leyen will starre Verdienstgrenzen für Rentner abschaffen

Derzeit dürfen Frührentner, die vor Erreichen ihrer Altersgrenze in den Ruhestand gehen derzeit nur 400 Euro im Monat hinzuverdienen - was darüber hinausgeht, wird schrittweise auf das Altersgeld angerechnet. Ursula von der Leyen wolle diese starren Verdienstgrenzen abschaffen. In Zukunft soll es möglich sein, durch Rente und Arbeitseinkommen insgesamt so viel zu verdienen wie früher durch das Gehalt.

Für Rentner, die noch nebenbei berufstätig sind, kann die nun geplante Regelung ein größerer finanzieller Vorteil sein, weil der Spitzenverdienst in den 15 Jahren in der Regel höher ist als der Schnitt der letzten drei Jahre. Auch lassen sich so leichter Ungerechtigkeiten beim Berechnen von Abzügen vermeiden, etwa weil am Ende des Berufslebens das Gehalt geringer als vorher ausgefallen ist.

Neue Kombirente

Von der neuen Kombirente könnten aber nicht alle Frührentner profitieren, schreibt die Süddeutsche Zeitung . Die gelockerten Grenzen für den Hinzuverdienst gelten nur für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 35 Versicherungsjahre nachweisen können. Früher ist dies nur bei Schwerbehinderten möglich, deren maßgeblich Altersgrenze seit Anfang des Jahres schrittweise von 60 auf 62 angehoben wird.

Laut Zeitung steht fest, dass für die Berechnung dieser Obergrenze das Jahr mit dem höchsten Einkommen der letzten 15 Jahre maßgeblich sein soll. Ursprünglich war vorgesehen, den Durchschnittsverdienst aus den letzten drei Jahren der Erwerbstätigkeit heranzuziehen.

Positive Resonanz auf Pläne von der Leyens

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertete die Pläne von der Leyens positiv. "Wenn die Koalition die Hinzuverdienstgrenzen jetzt zumindest etwas weiter lockern will als ursprünglich geplant, ist das in jedem Fall zu begrüßen." Die BDA plädiert für einen kompletten Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen. "Sie wirken für die Betroffenen manchmal wie ein Arbeitsverbot und sind in der Anwendung kompliziert."

Kritik kommt vom DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: "Die Kombirente löst die Probleme der Rente mit 67 nicht. Die Betroffenen können dann zu ihrer Altersrente mehr als bislang dazuverdienen, müssen aber höhere Abschläge in Kauf nehmen und bekommen ihre Rente auf Dauer um bis zu 14,4 Prozent gekürzt."

Die Bundesarbeitsministerin rechnet nach einem Bericht der "Passauer Neuen Presse" (Dienstag) damit, dass bis zum Jahr 2030 fast 1,4 Millionen Rentner von der geplanten Zuschussrente profitieren werden. Laut einem Papier von der Leyens sollen die Zugangsvoraussetzungen so gesenkt werden, dass mehr Geringverdiener als zunächst geplant Anspruch auf Aufstockung haben.

Allerdings sollten Mini-Renten nicht pauschal auf 850 Euro angehoben werden. Stattdessen solle sich die Zuschussrente an der Höhe der zuvor gezahlten Beiträge bemessen und auf maximal 850 Euro steigen, heißt es in dem Bericht. "Im Unterschied zu den früheren Überlegungen, wonach alle Begünstigten einheitlich auf den Wert von 850 Euro monatlich angehoben werden sollten, erhält nun eine höhere Zuschussrente, wer selbst mehr geleistet hat", zitiert das Blatt aus dem Konzept.

Voraussetzung soll sein, dass die Betroffenen jahrzehntelang Mitglied der Rentenversicherung waren. Aber 2019 seien dann auch fünf Jahre Einzahlungen in die Riester-Rente Pflicht, um in den Genuss der Zuschussrente zu kommen, berichtet das Blatt. Die Kosten würden von 90 Millionen Euro im Startjahr 2013 auf 3,39 Milliarden 2030 steigen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.