Es gibt Hassrede, es gibt Hetze, es gibt verbale Gewalt gegen Politikerinnen und Politiker: Nach Angaben des Bundeskriminalamts ist die Zahl der gemeldeten Beleidigungen 2025 auf ein Rekordhoch gestiegen. Und es gibt den „Politiker-Paragrafen“ – doch der gehört in seiner aktuellen Fassung abgeschafft. Denn mit der Verschärfung von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches vor wenigen Jahren ist etwas außer Balance geraten.
Es entstand der fatale Eindruck, dass Politikern ein Sonderrecht samt härterer Strafen für Täter zuteilwird. Dass man seine Meinung nicht frei äußern darf. Dass man besser zweimal überlegt. Dass Polizeibeamte und Staatsanwalt plötzlich an die Tür klopfen können. Genau das ist ja des Öfteren passiert, unter Verweis auf den 188er.
Es ist der fatale Eindruck entstanden, dass der Staat völlig unverhältnismäßig die Meinungsfreiheit beschränkt
In dem heißt es: „Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich (...) eine Beleidigung aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.“ Zur Folge hatte das zum Beispiel, dass ein Rentner aus Heilbronn Post von der Polizei erhielt – und, kein Wunder, schockiert war.
Er hatte in Anspielung auf Kanzler Friedrich Merz via Facebook den Besuch von „Pinocchio“ in seiner Stadt angekündigt und das humorvoll gemeint. Das Social-Media-Team des Polizeipräsidiums erstattete Anzeige, die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Es gibt zu viele solcher Einzelfälle. Und das sind sie, selbst wenn sie wie ein Massenphänomen wirken. Am Bild eines übergriffigen Staates ändert es da auch nichts, dass Ermittlungsverfahren häufig schnell wieder eingestellt werden. Wie bei dem Rentner, mangels hinreichenden Tatverdachts.
Die Absicht, die sich im „Politiker-Paragrafen“ ausdrückt, ist gleichwohl eine gute. Politiker bis zur kommunalen Ebene werden in einem Ausmaß Opfer sogenannter Äußerungsdelikte, das nicht mehr hinnehmbar ist. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass sich Politiker etwas mehr gefallen lassen müssen. Selbstverständlich darf sie jeder kritisieren, auch scharf, polemisch, faktisch unberechtigt. Selbstverständlich muss das überall, jederzeit und ohne Furcht vor einer übereifrigen Polizei und Staatsanwaltschaft sowie vor staatlichen Sanktionen möglich sein.
Die Bezeichnung „Pinocchio-Kanzler“ für Merz löste Widerspruch – das Wort „Pinocchio“, das ein Rentner benutzte, aber Ermittlungen aus. Wer soll das verstehen?
Der Paragraf 188 soll Politiker – Repräsentanten und Stützen unserer Demokratie – schützen, Grenzen setzen und dafür sorgen, dass sich Menschen weiter in der Politik engagieren. Nur: Er trägt nicht zu einer Befriedung des öffentlichen Diskurses bei. Der Blick auf die Strafverfolgungspraxis mit ihren Einzelfallentscheidungen zeigt, dass diese im Gegenteil Verwirrung stiftet und als ungerecht empfunden wird.
Dass Grünen-Chefin Franziska Brantner von Merz als „Pinocchio-Kanzler“ sprach, löste Widerspruch aus – der „Pinocchio“ des Rentners Ermittlungen. Wer versteht das? Zumal eine Reihe gesetzlicher Regelungen Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung ohnehin zu begrenzen sucht. Sie sind in strafrechtlicher Hinsicht ausreichend.
Das bedeutet nicht, dass genug gegen Politiker-Beleidigungen – besonders in Internet und Social Media – getan wird. Es ist ein gesellschaftliches Problem, gegen das es zahlreiche Maßnahmen gibt: von einer strikteren Regulierung der Digitalkonzerne bis zur Einforderung von Anstand. Jeder hat es in der Hand, auf angemessene Umgangsformen zu achten.
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