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Bundestag
04.07.2023

Immunität für Abgeordnete: Warum gibt es politische Immunität?

Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages genießen Immunität, sind also vor Strafverfolgung geschützt.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

Politische Immunität ist ein besonderes Privileg und gilt für alle Abgeordneten des Bundestages. Was das ist und warum es die Immunität überhaupt gibt, erfahren Sie hier.

Politiker im Bundes- und Landtag haben besondere Pflichten, aber auch Privilegien. Zu Letzterem zählt unter anderem die Immunität. Diese können Politiker aber auch wieder verlieren. Was politische Immunität genau bedeutet und warum es sie überhaupt gibt, lesen Sie hier.

Was ist politische Immunität?

Der Begriff Immunität stammt vom lateinischen Wort "immunis" und bedeutet "frei von". Immunität ist der Schutz eines Abgeordneten vor einer möglichen Strafverfolgung. Die parlamentarische Immunität ist im deutschen Grundgesetz (Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG) geregelt.

Eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter darf aufgrund der Immunität nur dann strafrechtlich verfolgt oder verhaftet werden, wenn der Bundestag das erlaubt. Laut Deutschem Bundestag gelten Ausnahmen, wenn die Person auf frischer Tat ertappt wird oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Die Immunität gilt nur solange, wie die Dauer der Mitgliedschaft im Parlament. Legt ein Abgeordneter also sein Mandat nieder, erlischt auch die Immunität.

Video: AFP

Die politische Immunität schützt die Abgeordneten zwar vor strafrechtlicher, aber nicht vor zivilrechtlicher Verfolgung. Das heißt, dass zum Beispiel Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.

Warum gibt es politische Immunität?

Politische Immunität soll die Arbeit- und Funktionsfähigkeit des Bundestages schützen, vor allem auch wenn aus politischen Motiven gegen Abgeordnete geklagt wird. Dieses Recht hat eine historische Vergangenheit. Spätestens seit dem Nationalsozialismus, in dem unter anderem SPD-Parlamentarier wegen ihrer politischen Einstellung willkürlich verhaftet wurden, zeigt sich die Bedeutung von politischer Immunität. Als die Bundesrepublik 1949 gegründet wurde, wurde die Immunität in Artikel 46 des Grundgesetzes verankert.

Wichtig ist neben dem Schutz der Politiker vor der Willkür Andersdenkender auch, dass der Bundestag wie gewohnt arbeiten kann. Fehlen zu viele Abgeordnete, sind dem Parlament die Hände gebunden, denn der Bundestag braucht laut Geschäftsordnung mindestens die Hälfte seiner Mitglieder, um beschlussfähig zu sein.

Durch die Immunität sollen Politiker aber nicht besser gestellt werden, als jede andere Bürgerin oder jeder andere Bürger. Das Recht der Immunität liegt beim Bundestag, ein Abgeordneter könnte also zum Beispiel nicht darauf verzichten.

Ob eine Immunität aufrecht erhalten bleibt oder aufgehoben wird, stellt nicht automatisch fest, ob jemand in einer Sache undschuldig oder schuldig ist.

Wer hat in Deutschland Immunität?

Immunität haben alle Abgeordneten des Bundes- und des Landtages sowie der Bundespräsident. Seine Immunität (Art. 60 GG) erlischt im Gegensatz zu den Abgeordneten auch nach der Amtszeit nicht. Aber auch die Immunität eines Bundespräsidenten kann aufgehoben werden.

Kann politische Immunität aufgehoben werden?

Die Immunität kann nur auf Beschluss des Bundestages aufgehoben werden. Auch jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit wie zum Beispiel die Haft eines Abgeordneten muss vom Bundestag genehmigt werden. Wenn der Bundestag es bestimmt, müssen Strafverfahren ausgesetzt werden.

Wie die Statistik zeigt werden die meisten Immunitäten aufgehoben, wenn ein Antrag dazu besteht. Zwischen 2017 und 2021 wurde von 26 Fällen 25 genehmigt.

Was ist der Unterschied zwischen Immunität und Indemnität?

Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getätigt haben, weder gerichtlich noch dienstlich verfolgt werden können, wie der Bundestag mitteilt. Auch außerhalb des Bundestages können sie dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt auch, wenn die Abgeordnete oder der Abgeordnete sein Mandat niederlegt hat und nicht mehr im Bundestag sitzt.

Im Gegensatz zur Immunität kann die Indemnität nicht vom Bundestag aufgehoben werden. Allerdings kann der Präsident oder die Präsidentin des Bundestages Ordnungsmaßnahmen anordnen, wenn der Abgeordnete mit seinen Äußerungen gegen die parlamentarische Ordnung verstößt. Solche Ordnungsmaßnahmen können Rügen, Wortentziehungen oder der Ausschluss von Beratungen sein. Außerdem gilt die Indemnität nicht für verleumderische Beleidigungen. Diese können strafrechtlich verfolgt werden. Dafür muss der Bundestag aber die Immunität des Abgeordneten oder der Abgeordneten aufheben.

Was ist diplomatische Immunität?

Nicht nur Politiker können Immunität genießen, sondern auch Diplomaten. Die diplomatische Immunität schützt Personen, die ins Ausland entsandt wurden, um ein Land dort zu vertreten. Diese Vereinbarung wurde Anfang der 60er Jahre in dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) festgehalten.

Diese Immunität ist allerdings deutlich weitreichender als die politische. Diplomaten sind im Ausland vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher und administrativer Verfolgung geschützt. Dieser Sonderstatus gilt allerdings nur im Gastland, denn in den Heimatländern haben Diplomatinnen und Diplomaten keinen Sonderstatus. Gleiches gilt auch für ihre Familienangehörigen, wenn diese mitgereist sind.

Verstößt ein Diplomat gegen geltende Gesetze im Gastland, kann das Außenministerium die Botschaft bitten, den Diplomaten abzuziehen. Im Extremfall kann eine Diplomatin oder ein Diplomat auch als "persona non grata" erklärt werden. Das Entsendeland ist dann völkerrechtlich dazu verpflichtet, den Dipolmaten abzuziehen.