Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Rechtsextreme Gesinnung: Haftstrafe für Anschlag auf Synagoge

Rechtsextreme Gesinnung
26.05.2023

Haftstrafe für Anschlag auf Synagoge

«Gefestigte judenfeindliche und rechtsextreme Geisteshaltung»: Der Beschuldigte (r.) und sein Anwalt.
Foto: Daniel Vogl, dpa

Ein 22-Jähriger wollte die Synagoge im bayerischen Ermreuth brennen sehen. Davon ist das Amtsgericht Bamberg überzeugt. Auch wenn ein Brandanschlag fehlschlug, muss er in Haft.

Der Versuch schlug fehl. Und doch hat es ein junger Mann aus Franken geschafft, vor allem bei jüdischen Menschen wieder eine Angst zu wecken, die sie lange nicht mehr hatten: Dass Synagogen in Deutschland brennen könnten. Davon zeigte sich Oberstaatsanwalt Andreas Franck überzeugt im Prozess um den versuchten Brandanschlag auf die Synagoge von Ermreuth in Oberfranken.

Das Amtsgericht Bamberg folgte der Auffassung des Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz und verurteilte den 22 Jahre alten Angeklagten zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung. Der Vorsitzende Richter Matthias Bachmann attestierte dem Angeklagten eine seit Jahren bestehende rechtsextreme Gesinnung. Er sei sich der Konsequenzen seiner Tat trotz eines erheblichen Alkoholkonsums bewusst gewesen. Das Urteil solle auch ein deutliches Zeichen setzen.

Der junge Mann nahm das Urteil regungslos auf. Er hatte vor Gericht erklärt, eine rechtsradikale Gesinnung zu haben und eingeräumt, in der Nacht auf Neujahr 2023 in betrunkenem Zustand eine Scheibe der Synagoge eingeschlagen zu haben. Ein Überwachungsvideo zeigt, wie er daraufhin mehrfach versuchte, ein Feuerwerk anzuzünden und es in die Synagoge zu werfen. Als das nicht gelang, ging er schließlich weiter. In dem Gebäude befanden sich zu dieser Zeit keine Menschen.

Mann räumt die Tat ein

Den an der Synagoge entstandenen Schaden haben die Eltern des Angeklagten der jüdischen Gemeinde erstattet. Der Mann räumte die Tat im Prozess ein und sprach von einem "schändlichen Fehlverhalten". Doch aus seiner Gesinnung machte er keinen Hehl.

Auf seinem Handy fanden Ermittler zudem zahlreiche Bilder, Texte und Musikstücke mit rechtsradikalem und antisemitischem Inhalt. Auf einem Foto steht der Angeklagte vor einer Reichsflagge und zeigt den Hitlergruß. Er habe erkannt, dass ihn seine Gesinnung im Leben nicht weiter bringe, sondern ins Gefängnis, sagte der Angeklagte zum Ende des Prozesses. Von seinem rechten Freundeskreis und rechtsextremen Medien wolle er sich in Zukunft fernhalten.

Der Vorsitzende Richter hielt das nicht für glaubhaft. Er gehe nicht davon aus, dass dem Angeklagten dies in absehbarer Zeit gelinge. Eine Bewährungsstrafe, wie vom Verteidiger des Mannes gefordert, sei deshalb nicht vertretbar. Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft München hatte eine dreijährige Haftstrafe gefordert.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) hatte die versuchte Brandstiftung als "Anschlag auf unsere Demokratie" bezeichnet. Die 1822 errichtete Synagoge in der rund 900 Einwohner zählenden Gemeinde Ermreuth steht heute beispielhaft für das Landjudentum, das früher viele fränkische Dörfer prägte.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.