Die Leiche des Opfers war zerstückelt im Rhein gefunden worden: Nach der Verurteilung eines 58-Jährigen wegen tödlicher Schüsse auf einen Bewohner in einem Flüchtlingsheim hat die Nebenklägerin Revision eingelegt. Der Antrag müsse nun noch begründet werden, sagte ein Sprecher des Landgerichts Waldshut-Tiengen. Das Urteil könnte dann beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe überprüft werden. Zuvor berichtete die «Badische Zeitung».
Der Angeklagte war am 18. November wegen Totschlags und unerlaubten Führens einer halbautomatischen Waffe zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Der 58-jährige Deutsche hatte vor Gericht gestanden, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Er soll sich von dem 38-Jährigen bedroht gefühlt haben. In dem Prozess hatte es eine Verständigung der Verfahrensbeteiligten gegeben. Demnach sollte das Strafmaß im Fall eines Geständnisses nicht über sieben Jahren Haft liegen.
Die Tat ereignete sich im vergangenen Dezember in einer südbadischen Flüchtlings-Unterkunft. Laut Anklage brachte der Täter die Leiche des Opfers in einen Wald. Tage später habe er den Toten in einem Schrebergarten mit einer Machete in sechs Teile zerlegt, diese in Maschendraht gewickelt und an unterschiedlichen Stellen in den Rhein geworfen. Taucher fanden dann im April die Leichenteile bei Breisach im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Bei der Nebenklägerin, die nun Revision einlegte, handelt es sich um die in Tunesien lebende Schwester des Opfers.
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